Autofahren halb so gefährlich wie Bürgerkrieg?

Hi

Tempo 80 reduziert z.B. die Geschwindigkeitsunterschiede auf Landstraßen und
verhindert damit einige gefährliche Überholmanöver.

FALSCH!
Wenn Lkw demnächst 80 anstatt 60 fahren dürfen (soll auch
kommen), benötigt man viel länger dafür, diese zu Überholen;
das dürfte das Überholen eher gefährlicher machen!

wenn Autos und LKW 80 fahren, warum muss man letztere dann überholen?

Gruß
T.

@MODs: gehört dies nicht eigentlich in die Witz bzw. Plauderecke?
.

Hallo,

Der Abstand der Höchstgeschwindigkeiten ist nicht der einzige Parameter, so dass auch in deiner Betrachtung die jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten nicht irrelevant sind.
In der Regel muss ja das überholende Fahrzeug erst von der geringeren auf seine Höchstgeschwindigkeit beschleunigen und das geht aufgrund der Drehmomentverteilung von Verbrennungsmotoren und auch des nicht linear wachsenden Luftwiderstandes in der Regel von 60 auf 80 schneller als von 80 auf 100.

Gruß
Werner

Hallol,
also ich finde du hast den Versuch das Problem der Ukraine an völlig untauglicher Stelle zu Diskutieren und damit letztlich die Betrachtung beider Probleme durch absurde verknüpfungen zu erschweren, sehr gut persifliert.

dafür ein *

Gruß
Werner

Interessanterweise ist das nur die halbe Wahrheit. 80 km/h
sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsgerichtstages auf
Landstraßen gelten, die weniger als sechs Meter breit sind.

Jo, nur wirst auch du nicht vorher mit einem Maßband antreten und die Breite messen. Es wird stattdessen darauf hinauslaufen, dass der Straßenbaulastträger (du merkst, ich kenne mich aus) jeweils feststellt, wo ausnahmsweise 100 km/h gelten kann. Regulär, das heißt ohne besondere Beschilderung, werden dann 80 km/h gelten.

Wenn dann noch einer auf die Idee kommt, mal nachzurechnen, wie viel schneller man auf den paar Kilometern zwischen zwei Ortschaften gegebenenfalls durch die 100 km/h gegenüber den 80 km/h ist, wird dies vielleicht wirklich die Ausnahme sein.

Pro 30 - 80 - 120.

Jo, aber wenn sowohl LKW als auch PKW 80 km/h fahren dürfen, entfällt (für vernünftige Autofahrer) der Grund fürs Überholen. Insoweit hat Torsten - nach fast zehn Jahren bei w-w-w muss es auch mal sein - mit seinem Einwand durchaus recht.

hinauslaufen, dass der Straßenbaulastträger (du merkst, ich
kenne mich aus) jeweils feststellt, wo ausnahmsweise 100 km/h
gelten kann. Regulär, das heißt ohne besondere Beschilderung,
werden dann 80 km/h gelten.

Es wird wohl eher andersherum sein: es gelten weiterhin 100 km/h als generelle Höchstgeschwindigkeit und auf den schmalen Straßen werden 80 km/h ausgeschildert.

Insoweit hat Torsten - nach fast zehn Jahren bei w-w-w muss es auch mal sein - mit seinem Einwand durchaus

Lieber Ultra, das kann man jetzt so aber nicht stehen lassen! EIn Blick in seine ViKa verrät, dass er schon über 10 Jahre dabei ist. Immer diese halbwahren Aussagen…

?
Hallo,

nur was hat das mit meinem Beitrag zu tun?
Ich habe doch auf Torsten - soweit ich weiß - gar nicht geantwortet.

Gruß
Werner

Mittellinie?
Wird es nicht darauf hinauslaufen, dass eine fehlende Mittellinie 80km/h bedeutet, sonst 100km/h und alles andere per Schilder?

Servus,

die Sache mit der Mittellinie böte sich als einfaches Kriterium mit nicht noch mehr Schildern zwar an, klappt aber nur dort, wo es nie eine geschlossene Schneedecke auf der Straße gibt.

Schöne Grüße

MM

Wobei bei geschlossener Schneedecke doch eh jeder vernünftige Autofahrer langsamer fährt, als auf der jeweiligen Strwecke erlaubt. Verdammt… Autofahrer und Vernunft… Narf… Ich hab nix gesagt…

MfG,
TheSedated

Servus,

beiden Punkten würde begegnet mit „generell achtzig, aber bis hundert, wenn man die/eine Mittellinie sehen kann“ - das hätte dann wieder den Nachteil, dass Leute, die auf ein Delirium zudriften und überall auf sie zusausende Mittellinien sehen, auch überall hundert fahren dürften.

Schöne Grüße

MM

nur was hat das mit meinem Beitrag zu tun?
Ich habe doch auf Torsten - soweit ich weiß - gar nicht
geantwortet.

Sein Einwand passt aber trotzdem auch auf deinen Einwand.

Hallo,

situationsbedingtes, angepasstes bzw. dynamisches fahren, überlässt jedem Fahrbegeisterten noch ein Urstück an Selbstverantwortung.

Schwere Verkehrsunfälle sollten nicht überbewertet werden.

Die normalen Schadens- und Personenunfälle werden gleich hoch bleiben.

Gruß mki

Hallo,
da hast du den Zusammenhang wohl nicht richtig wahrgenommen.

Meine Aussage bezieht sich auf die Behauptung es sei egal, ob die Höchstgeschwindigkeit nun 80 oder 100 sei, wenn die Differenz die während des Überholens zu überbrücken sei ja gleich bliebe.
Das von Torsten bzw. dir angeführte geht von einer grundsätzlich anderen Voraussetzung aus, so dass mein Beitrag dazu überhaupt nicht passt.

Gruß
Werner

Hallo,
nein eine eingebildete Mittellinie zählt ja wohl nicht.
Bei Fahrern im Delirium haben wir aber auch ganz andere Probleme.

Gruß
Werner

Servus,

es ging mir darum, dass die Formulierung „wenn eine Mittellinie sichtbar ist“ ein subjektives Kriterium enthält und deswegen für die gegebene Situation nicht brauchbar ist.

Wie würdest Du formulieren, wenn Du vor der Aufgabe stündest, höchstzulässige Geschwindigkeiten davon abhängig zu machen, ob eine Straße mit einer Mittellinie versehen ist und dabei zu berücksichtigen, dass man bei der geschilderten Wetterlage nicht sehen kann, ob das so ist oder nicht?

Schöne Grüße

MM

Wird es nicht darauf hinauslaufen, dass eine fehlende
Mittellinie 80km/h bedeutet, sonst 100km/h und alles andere
per Schilder?

Eine Mittellinie bedeutet derzeit, daß man nicht überholen darf, auch wenn das nicht jeder weiß bzw. beachtet. Diese Mittellinie wird aber - zumindest auf Landstraßen - immer begleitet durch entsprechende Überholverbotsschilder. Will sagen: man kann für die 80 km/h gerne eine Fahrbahnmarkierung wählen, die man dann ebenfalls durch Schilder unterstützt/ergänzt.

Nebenbei bemerkt: nicht nur auf Autobahen, sondern auch „auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind“ und „auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben“ gelten die generellen 100 km/h Höchstgeschwindigkeit derzeit auch nicht.

Dem Autofahrer ist also jetzt schon zuzumuten, wenigstens drei verschiedene Begrenzungen (bzw. Nichtbegrenzungen) jeweils passend zum richtigen Straßenformat zuzuordnen.

Hallo,
das Problem ist im Straßenverkehrsrecht allgegenwärtig und darum auch allgemein gelöst.
Wenn z.B. Verkerhsschilder nicht erkennbar sind, weil sie z. B. von umgewehten Bäumen begraben wurden oder durch Schneetreiben völlig abgedeckt sind, dann kann und muss sich ein Verkehrsteilnehmer auch nicht nach ihnen richten.
Dafür muss man auch nicht formulieren, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Schilder gelten „wenn die Schilder erkennbar sind“.
Das ist grundsätzlich so.

Die Formulierung, dass unterschiedliche Regeln für Straßen ohne und mit getrennten Fahrspuren für jede Fahrtrichtung bestehen ist schon jetzt der Fall.
So darf man als Autofahrer auf einer Staße mit zwei Fahrspuren prinzipiell nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten kann (Sichtfahrgebot) - also oft deutlich langsamer als 100. (Übrigens eigentlich ein Grund, warum man Nachts oft de facto einer deutlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen unterliegt, da man ja innerhalb der Reichweite der Scheinwerfer anhalten können muss)
Auf Straßen ohne getrennte Fahrspuren muss man dagegen sogar in der halben Sichtweite anhalten können, da ein Entgegenkommer sich ja den potentiellen Anhalteweg mit demjenigen „teilen“ muss.
Dies unterliegt auch heute schon den gleichen Einschränkungen durch evtl. mangelnde Erkennbarkeit von Fahrbahnmarkierungen, wie oben genannt bei Schildern.

Ein weiteres Beispiel ist die Regel, dass auf Fahrspuren mit Richtungsmarkierungen auch außerhalb geschlossener Ortschaften rechts schneller gefahren werden darf als links. Dies setzt ja ebenfall die Erkennbarkeit der Markieungen voraus. Das muss auch nicht extra ausgesagt werden.

Das kann im Einzelfall natürlich zu Rechtsstreitigkeiten führen - aber das ist auch heute für alle möglichen anderen Verkehrsregeln auch schon so. Eine einschränkende Formulierung so wie von dir vorgeschlagen ist also nicht notwendig.

Gruß
Werner