Hallo liebe Experten,
folgender fiktiver Fall sei gegeben:
Person A ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in D und Halter eines in D zugelassenen PKW. Er begeht mit diesem PKW im europäischen Ausland eine Verkehrswidrigkeit, den entsprechenden Bußgeldbescheid erhält er erst, nachdem er wieder zurück in D ist. Person A reagiert nicht auf den Bußgeldbescheid, er wird auch nicht vollstreckt. Einige Zeit später wechselt der Halter des besagten PKW, neuer Halter sei Person B. Das KFZ-Kennzeichen ändert sich nicht. Person B fährt nun als Fahrer mit besagtem PKW ins besagte Ausland und gerät in eine Polizeikontrolle. Die Polizisten stellen fest, dass mit eben diesem PKW damals besagter Verkehrsverstoß begangen wurde, und der Fall noch offen ist.
Was passiert nun? Kann die Polizei das Fahrzeug pfänden, obwohl es gar nicht mehr das Eigentum von A ist? Ändert sich etwas an der Sachlage, wenn A & B verwandt sind und/oder Person A als Mitfahrer mit an Bord ist, als sie in besagte Polizeikontrolle kommen?
Danke und Gruß
Alan