Menschenwürde und Recht auf Leben
Ich bin dafür, wenn extrem niedere Gründe zu einer Tat führen,
die Todesstrafe einzuführen. […]
Viele sagen- der Staat darf sich nicht auf das gleiche Niveau
begeben. Aber ich finde es gibt Ausnahmen, bei denen der Täter
nur durch die Todesstrafe, eine gerechte Strafe bekommt.
Das ist keine Frage des Niveaus, sondern eine Frage, wie ernst es der Gesellschaft mit ihren eigenen Wertentscheidungen ist.
Unsere Gesellschaft hat für sich die Grundentscheidung getroffen, dass sie das Recht jedes einzelnen auf sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit respektiert - und zwar ohne Ansehen der Person -, vor allem aber seine Menschenwürde achtet. Diese Grundentscheidungen stehen in unserer Verfassung an herausgehobener Stelle. Der Kern der Menschenwürde ist zudem sogar Verfassungsänderungen entzogen.
Wie ernst der Gesellschaft diese Wertentscheidungen sind, zeigt sich daran, wie sie in Grenzsituationen wie dieser mit ihnen umgeht. Sind ihr ihre Werte wirklich wichtig, dann wird sie auch im Grenzfall konsequent dazu stehen (und die Todesstrafe dementsprechend nicht tolerieren). Das ist wie mit der Versuchung: Wirklich tugendhaft ist nur der, der der Versuchung ausgesetzt war - und ihr widerstanden hat.
Ich persönlich will in einem Gemeinwesen leben, dem - jedenfalls soweit es die Ausübung staatlicher Gewalt angeht - die oben genannten Werte wirklich wichtig sind. Die Todesstrafe lehne ich daher ab.
PS: Definiere doch mal, was einen „niedrigen Beweggrund“ (der den Totschlag i.S.v. § 212 StGB zum Mord i.S.v. § 211 StGB macht) zu einem „extrem niedrigen Beweggrund“ macht (der dem Mörder nach Deiner Auffassung die Todesstrafe einbringen sollte).
Natürlich kann man nie ausschließen, dass es unschuldige
trifft- siehe USA. Aber mit den heutigen modernden Methoden
wie DNA Analyse usw. ist eine relativ sichere Verurteilung
möglich.
Du sagst mit anderen Worten, dass das Risiko so gering ist, dass man es eingehen kann. Und sollte es sich wider Erwarten doch einmal realisieren, wäre das ein „Kollateralschaden“, den man in Kauf nehmen sollte.
Das sehe ich anders. Das Risiko einer Fehlentscheidung - und sei es auch noch so klein - würde ich nicht tragen wollen. Und den Gedanken, dass auch nur ein einziger Unschuldiger dem zum Opfer fallen könnte, finde ich unerträglich.