Beamtin 10 Monate krank ohne Berufliche Eingliederung BEM, wie möglich?

Hallo,
habe gleich viele Fragen zum beruflichen Wiedereingliederungsmanagement-BEM bei Beamten.

1)Wie kann es sein, dass manche Beamte ohne BEM 10 Monate und mehr krank machen können, sprich wie drücken die sich davor ohne Konsequenzen zu bekommen?
3)Wenn man sagt, dass man unmittelbar wieder kommt, entgeht man der BEM damit?
4)Was machen , wenn BEM angefordert wird und bereits durch ein vorausgegangenes Gespräch vor der Krankschreibung die Uneinsichtigkeit des AG zu erkennen war und dem Beamten Unterstellungen gemacht werden, also eine Änderung der Situation nicht gewollt ist, weil es um ein allgemein strittiges Thema geht (ESmog/Mobilfunk im Büro)
5) Ist eine selbstgemachte BEM in einer Dienstvereinbarung überhaupt rechtens, außerhalb von $ 84,2 SGB IX.
Vielen lieben Dank im Voraus an alle
su.

Hallo,

Hallo,
habe gleich viele Fragen zum beruflichen
Wiedereingliederungsmanagement-BEM bei Beamten.

Gegenfrage:

was hat das BEM (Betriebliches Eingliederungs Managment) überhaupt mit einem Beamten zu tun.
Ein Beamter hat keinen Arbeitgeber.

Gruß Merger

Betriebliches Eingliederungs Management
Hoi.

Zuerst zu den Fragen:

  1. Das BEM-Verfahren ist freiwillig, daher kann die Teilnahme durch den Mitarbeiter abgelehnt werden. Deshalb können durch die Weigerung an der Teilnahme am Verfahren auch keine Konsequenzen drohen. Unabhängig davon kann die Verwaltung natürlich eine Untersuchung beim Amtsarzt auf Überprüfung der Dienstfähigkeit veranlassen.

    • keine Frage?
  2. Nein.

  3. Man nimmt nicht am BEM teil.

  4. Ja. Ohne eine solche Vereinbarung kann es ja gar kein geregeltes Verfahren geben.

Entweder herrscht hier einige Unkenntnis über das BEM-Verfahren vor oder die Verwaltung wendet das Verfahren komisch/falsch an.

Ich zitiere hier mal aus einem Info-Blatt einer Bundesbehörde zu diesem Thema:

"„BEM“ ist eine Aufgabe des Arbeitgebers und gilt für alle Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Einzelfall alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Arbeitsfähigkeit seiner Beschäftigten wieder herzustellen, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Damit dies gelingt, benötigt der Arbeitgeber die Beteiligung und Zustimmung der Beschäftigten.
Hinzu kommen weitere Personen/Stellen, z.B. der Personalrat und, wenn es sich um schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen handelt, die Schwerbehindertenvertretung. Es kann auch Unterstützung von außen angefordert werden ( z.B. Rehabilitationsträger, Intregrationsämter).
Hier wird schon deutlich, dass das BEM immer ein individuelles Verfahren beinhaltet,
um so im Einzelfall die Ziele zu erreichen.

Ein BEM ist durchzuführen, wenn ein/e Mitarbeiter/in innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen absehbar ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Dann leitet der Arbeitgeber nach § 84 (2) SGB IX mit der zuständigen Interessenvertretung und der Zustimmung und Beteiligung der Beschäftigten das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein.
Dabei gilt der Grundsatz: So früh wie möglich!
Das BEM gilt für alle Mitarbeiter/innen – unerheblich ob schwerbehindert oder nicht schwerbehindert.
Auf Antrag können auch Beschäftigte, die unter sechs Wochen arbeitsunfähig waren, BEM in Anspruch
nehmen.

Das BEM hat das Ziel der Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses. Jedes einzelne
BEM-Verfahren ist aber von der Sache her stets ergebnisoffen: Vieles geht, aber nicht
jede Erkrankung lässt sich auskurieren, nicht jede Belastung verringern, nicht jeder Arbeitsplatz leidens -/behindertengerecht gestalten.
Wir wollen zusammen durch gezielte individuelle Hilfestellungen versuchen, die Integration
und den präventiven Gedanken zu fördern.
Entscheidend ist dabei: Nichts geht ohne die Zustimmung der Beschäftigten"

Ciao Garrett

Hoi.

„Ein Beamter hat keinen Arbeitgeber.“

DER war gut - wo bleibt dein Pflichtwitz???

Der §84 SGB IX bzw. das ganze SGB 9 gülded also nicht…? Geil, dass petze ich!!! Dann schmeissen die gleich alle Schwebis raus und zahlen trotzdem keine Abgabe…

Ciao Garrett

Hallo Garrett,

Hoi.

„Ein Beamter hat keinen Arbeitgeber.“

DER war gut - wo bleibt dein Pflichtwitz???

Warum schreibst Du überhaupt etwas,
wenn Du keine Ahnung vom Beamtenrecht hast ?

Ein Beamter hat einen Dienstherrn, aber keinen Arbeitgeber und somit auch keinen Arbeitsvertrag.

Gruß Merger

PS: zum Thema Arbeitgeber kannst Du dich ja hier mal einlesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeber

Witz komm raus!

Ich zitiere hier mal aus einem Info-Blatt einer Bundesbehörde
zu diesem Thema:

"„BEM“ ist eine Aufgabe des Arbeitgebers und gilt für alle
Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Einzelfall
alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Arbeitsfähigkeit
seiner Beschäftigten wieder herzustellen, weiterer
Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu
erhalten.

Sicher - und dies gilt für alle Arbeitnehmer einer Behörde
sprich - Angestellte!

Nur besteht ein riesengroßer Unterschied zwischen einem Beamten und einem Angestellten!

Gruß Merger

Ergänzung:
vieleicht werden dir hier die Unterschiede klar:

http://www.beamten-informationen.de/information/beam…

Gruß Merger

Moin

was hat das BEM (Betriebliches Eingliederungs Managment)
überhaupt mit einem Beamten zu tun.

Ofensichtlich eine Menge

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/press…

Ein Beamter hat keinen Arbeitgeber.

Ja, und?

Gruß

TET

Hallo,

Moin

was hat das BEM (Betriebliches Eingliederungs Managment)
überhaupt mit einem Beamten zu tun.

Ofensichtlich eine Menge

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/press…

Und Du hast den Text richtig gelesen ?

Wenn nicht, versuche es mal!

Gruß Merger

Mal ein paar echte Fakten…
Hm, und was sagst du dazu?

http://www.schwbv.de/pdf/b3-2007.pdf

http://www.agsv.nrw.de/infos_rundschreiben/Download_…

§ 71 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

(3) Als öffentliche Arbeitgeber im Sinne des Teils 2 gelten

jede oberste Bundesbehörde mit ihren nachgeordneten Dienststellen, das Bundespräsidialamt, die Verwaltungen des Deutschen Bundestages und Bundesrates, das Bundesverfassungsgericht, die obersten Gerichtshöfe des Bundes, der Bundesgerichtshof jedoch zusammengefasst mit dem Generalbundesanwalt, sowie das Bundeseisenbahnvermögen,

jede oberste Landesbehörde und die Staats- und Präsidialkanzleien mit ihren nachgeordneten Dienststellen, die Verwaltungen der Landtage, die Rechnungshöfe (Rechnungskammern), die Organe der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder und jede sonstige Landesbehörde, zusammengefasst jedoch diejenigen Behörden, die eine gemeinsame Personalverwaltung haben,

jede sonstige Gebietskörperschaft und jeder Verband von Gebietskörperschaften,

jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts.

§ 81 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf

Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,

bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,

Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,

behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,

Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen

Und daraus willst du einen Beweis entnehme,
dass ein Beamter einen Arbeitgeber hat ???

Hm, und was sagst du dazu?

http://www.schwbv.de/pdf/b3-2007.pdf

beachte: hier geht es nur um die Tatsache, dass die Eingliederung von Schwerbehinderten auch auf die Beamten anzuwenden sind.
Aber in den Texten werden eindeutig die Begriffe „Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst“ und die "Beamten verwendet.

http://www.agsv.nrw.de/infos_rundschreiben/Download_…

Auch hier wird eindeutig unter Arbeits- und Beamtenverhältnissen unterschieden.

Gruß Merger

Mergers Behauptung: Riesengroßer Unterschied zwischen Beamten und Angestellten (wenn es um BEM geht)

Meine Reaktion: Wohl eher nicht… (um nicht zu sagen: schlichtweg falsch, da gäbe es sonst massenweise BEM-Vereinbarungen, die alle samt unrechtens wären…)

Nachzulesen z.B. hier: http://www.tresselt.de/download/BEM2009.pdf:
„Nach dem Urteil des BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05 – können schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX die Beschäftigung zur stufenweisen Wiedereingliederung verlangen.
Diese Entscheidung für die Tarifbeschäftigten muss in ihrer Kernaussage auch für Beamte gelten. Auch sie können diesen „Anspruch“ aus § 81 herleiten.“

Mergers Behauptung: Riesengroßer Unterschied zwischen Beamten
und Angestellten (wenn es um BEM geht)

Lesen scheint nicht gerade deine Stärke zu sein.
Unterstelle mir bitte nicht Texte die ich in dieser Form nicht geschrieben habe.

Meine Reaktion: Wohl eher nicht… (um nicht zu sagen:
schlichtweg falsch, da gäbe es sonst massenweise
BEM-Vereinbarungen, die alle samt unrechtens wären…)

Nachzulesen z.B. hier:
http://www.tresselt.de/download/BEM2009.pdf:

Dein Link funktioniert nicht!

"Nach dem Urteil des BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05 –
können schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 81 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 SGB IX die Beschäftigung zur stufenweisen
Wiedereingliederung verlangen.

Auch hier noch einmal - Beamte sind keine Arbeitnehmer und haben somit auch keinen Arbeitsvertrag.

Also wenn Du schon mit Hinweisen kommst, dann schreibe bitte nicht solch einen Unsinn.

Diese Entscheidung für die Tarifbeschäftigten muss in ihrer
Kernaussage auch für Beamte gelten. Auch sie können diesen
„Anspruch“ aus § 81 herleiten."

Sinnvollerweise hättest Du auf den § 128 hinweisen sollen.

http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/128.html

Weitere Bestimmungen findet man auch noch in den jeweiligen Landesbeamtengesetze!

Gruß Merger

Mergers Behauptung: Riesengroßer Unterschied zwischen Beamten
und Angestellten (wenn es um BEM geht)

Lesen scheint nicht gerade deine Stärke zu sein.
Unterstelle mir bitte nicht Texte die ich in dieser Form nicht
geschrieben habe.

Ich zitiere: „Nur besteht ein riesengroßer Unterschied zwischen einem Beamten und einem Angestellten!“ (Original von Merger)
Ich bitte um Entschuldigung. Der riesengroße Unterschied besteht laut Merger nicht nur im Bereich BEM, sondern allgemein. Die Einschränkung war aber nicht sinnentstellend - wenn der riesengroße Unterschied generell besteht, dann wohl auch beim BEM.

Meine Reaktion: Wohl eher nicht… (um nicht zu sagen:
schlichtweg falsch, da gäbe es sonst massenweise
BEM-Vereinbarungen, die alle samt unrechtens wären…)

Nachzulesen z.B. hier:
http://www.tresselt.de/download/BEM2009.pdf:

Dein Link funktioniert nicht!

Es lebe w-w-w. Aber wie gut, dass wir alle Internet-erprobt sind und wissen, dass ein Link nur in den seltensten Fällen mit einem Doppelpunkt endet. Hier also noch einmal für die weniger Internet-Bewanderten: http://www.tresselt.de/download/BEM2009.pdf

"Nach dem Urteil des BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05 –
können schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 81 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 SGB IX die Beschäftigung zur stufenweisen
Wiedereingliederung verlangen.

Auch hier noch einmal - Beamte sind keine Arbeitnehmer und
haben somit auch keinen Arbeitsvertrag.

Wer hat das denn behauptet? (weder ich noch der Autor, der sich hinter dem Zitat verbirgt)… ach übrigens: Ich hätte da ein Zitat für dich:

Lesen scheint nicht gerade deine Stärke zu sein.
Unterstelle mir bitte nicht Texte[,] die ich in dieser Form nicht
geschrieben habe.

(Original von Merger)

Diese Entscheidung für die Tarifbeschäftigten muss in ihrer
Kernaussage auch für Beamte gelten. Auch sie können diesen
„Anspruch“ aus § 81 herleiten."

Sinnvollerweise hättest Du auf den § 128 hinweisen sollen.

Wieso ich? Wenn ich zitiere, dann verfälsche ich das Zitat nicht.

Weitere Bestimmungen findet man auch noch in den jeweiligen
Landesbeamtengesetze!

Jippie - das erste, bei dem ich dir zustimmen kann. Hier also mal die Frage an den UP, um welches Bundesland es sich denn handelt… das könnte ja evtl. hilfreich sein…

Dieses hier z.B. stammt aus NRW: „§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit (Absatz 6)
Einer Beamtin oder einem Beamten kann im Anschluss an eine länger dauernde Erkrankung vorübergehend für die Dauer von bis zu sechs Monaten, eine Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit unter Fortzahlung der Dienstbezüge bewilligt werden, wenn dies nach ärztlicher Feststellung aus gesundheitlichen Gründen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess geboten ist (Arbeitsversuch). In begründeten Ausnahmefällen kann der Arbeitsversuch nach Satz 1 für die Dauer von bis zu zwölf Monaten erfolgen, wenn dies nach amtsärztlicher Feststellung aus gesundheitlichen Gründen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess geboten ist.“

Meine Reaktion: Wohl eher nicht… (um nicht zu sagen:
schlichtweg falsch, da gäbe es sonst massenweise
BEM-Vereinbarungen, die alle samt unrechtens wären…)

Nachzulesen z.B. hier:
http://www.tresselt.de/download/BEM2009.pdf:

Dein Link funktioniert nicht!

Es lebe w-w-w. Aber wie gut, dass wir alle Internet-erprobt
sind und wissen, dass ein Link nur in den seltensten Fällen
mit einem Doppelpunkt endet. Hier also noch einmal für die
weniger Internet-Bewanderten:
http://www.tresselt.de/download/BEM2009.pdf

"Nach dem Urteil des BAG vom 13.06.2006 – 9 AZR 229/05 –
können schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 81 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 SGB IX die Beschäftigung zur stufenweisen
Wiedereingliederung verlangen.

Auch hier noch einmal - Beamte sind keine Arbeitnehmer und
haben somit auch keinen Arbeitsvertrag.

Wer hat das denn behauptet? (weder ich noch der Autor, der
sich hinter dem Zitat verbirgt)… ach übrigens: Ich hätte da
ein Zitat für dich:

Dann darf ich für dich deinen Text oben besonders hervorheben.
Scheinbar begreifst Du dein selbst geschriebenes nicht!

Lesen scheint nicht gerade deine Stärke zu sein.
Unterstelle mir bitte nicht Texte[,] die ich in dieser Form nicht
geschrieben habe.

(Original von Merger)

Ich muss mich ergänzen, nicht nur lesen, sondern auch verstehen!

Diese Entscheidung für die Tarifbeschäftigten muss in ihrer
Kernaussage auch für Beamte gelten. Auch sie können diesen
„Anspruch“ aus § 81 herleiten."

Sinnvollerweise hättest Du auf den § 128 hinweisen sollen.

Wieso ich? Wenn ich zitiere, dann verfälsche ich das Zitat
nicht.

Du berufst dich halt nur auf die falschen Gesetzestexte.
Auch das hast Du scheinbar nicht verstanden.

Weitere Bestimmungen findet man auch noch in den jeweiligen
Landesbeamtengesetze!

Jippie - das erste, bei dem ich dir zustimmen kann. Hier also
mal die Frage an den UP, um welches Bundesland es sich denn
handelt… das könnte ja evtl. hilfreich sein…

Dieses hier z.B. stammt aus NRW: „§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit
(Absatz 6)
Einer Beamtin oder einem Beamten kann im Anschluss an eine
länger dauernde Erkrankung vorübergehend für die Dauer von bis
zu sechs Monaten, eine Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit
unter Fortzahlung der Dienstbezüge bewilligt werden, wenn dies
nach ärztlicher Feststellung aus gesundheitlichen Gründen zur
Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess geboten ist
(Arbeitsversuch). In begründeten Ausnahmefällen kann der
Arbeitsversuch nach Satz 1 für die Dauer von bis zu zwölf
Monaten erfolgen, wenn dies nach amtsärztlicher Feststellung
aus gesundheitlichen Gründen zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsprozess geboten ist.“

Toll… wenn Du doch schon solche Gesetzestexte findest, wäre es doch super nett von dir
auch die Quelle dazu zu schreiben, denn was Im § 2 des LBG NRW steht kannst Du hier nachlesen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3…

1)Wie kann es sein, dass manche Beamte ohne BEM 10 Monate und
mehr krank machen können, sprich wie drücken die sich davor
ohne Konsequenzen zu bekommen?

Das BEM ist ja keine Pflicht. Wenn jemand krankgeschrieben ist, ist derjenige krankgeschrieben.

3)Wenn man sagt, dass man unmittelbar wieder kommt, entgeht
man der BEM damit?

Ja, das ist rein formal betrachtet auch der Normalfall. Die Krankschreibung endet und dann kommt man eben wieder. Da das ein Wiedereinstieg von null auf hundert ist und viele eine erneute Erkrankung befürchten, hat man die schrittweise erfolgende Wiedereingliederung entwickelt.

4)Was machen , wenn BEM angefordert wird und bereits durch ein
vorausgegangenes Gespräch vor der Krankschreibung die
Uneinsichtigkeit des AG zu erkennen war und dem Beamten
Unterstellungen gemacht werden, also eine Änderung der
Situation nicht gewollt ist, weil es um ein allgemein
strittiges Thema geht (ESmog/Mobilfunk im Büro)

Dazu soll man jetzt ernsthaft etwas schreiben, ohne dass du böse wirst? Das BEM soll der Wiedereingliederung dienen. Der AN bzw. Beamte soll langsam wieder an seine Tätigkeit herangeführt werden. Gezielte Verbesserungen oder Erleichterungen im Arbeitsumfeld mögen dazugehören. Das Ausfechten grundsätzlicher Streitigkeiten gehört nicht dazu.

  1. Ist eine selbstgemachte BEM in einer Dienstvereinbarung
    überhaupt rechtens, außerhalb von $ 84,2 SGB IX.

Naja, die Anwendbarkeit des SGB auf Beamte ist eben strittig, wie man an der haarigen Diskussion unten sieht. Wenn es eine Dienstvereinbarung gibt, ist das zunächst mal gut, da Rechtsklarheit geschaffen wird. Ich befürchte, dir geht es mehr um den Inhalt als um die Existenz der Dienstvereinbarung. Das bringt alles wenig. Wesentliches Merkmal eines BEM ist, dass beide Seiten es wollen. Also müssen sich beide Seiten aufeinander zubewegen.

Hallo,

Moin

was hat das BEM (Betriebliches Eingliederungs Managment)
überhaupt mit einem Beamten zu tun.

Ofensichtlich eine Menge

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/press…

Und Du hast den Text richtig gelesen ?

Was verstehe ich denn an diesem Satz

„Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (im Folgenden: BEM) anzubieten (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), gilt auch gegenüber Beamten.“

falsch? Für meinen Geschmack steht da, dass es auch für Beamte BEM zu geben hat. Wo liest du etwas anderes?

Gruß

TET

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/press…

Und Du hast den Text richtig gelesen ?

Was verstehe ich denn an diesem Satz

„Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei krankheitsbedingten
Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres
die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
(im Folgenden: BEM) anzubieten (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX),
gilt auch gegenüber Beamten.“

falsch? Für meinen Geschmack steht da, dass es auch für Beamte
BEM zu geben hat. Wo liest du etwas anderes?

Man sollte bei einer Pressemitteilung nicht nur den ersten Satz, sondern immer den ganzen Text lesen.

Gruß Merger

falsch? Für meinen Geschmack steht da, dass es auch für Beamte
BEM zu geben hat. Wo liest du etwas anderes?

Man sollte bei einer Pressemitteilung nicht nur den ersten
Satz, sondern immer den ganzen Text lesen.

Das habe ich getan. Auf welchen Teil beziehst du dich genau?

Gruß

TET

z.B. auf die Überschrift + den letzten Absatz.
Diese Regelung ist umstritten und wird meist nicht angewandt.

Gruß Merger