Beerdigung und Nachlass in der Ehe planen - ohne den Partner

Moin,
die untenstehenden Fragen wirken vermutlich auf Leute, die sich nicht vorstellen können, wie Narzissten ticken, verstörend.
Darüber können wir gerne diskutieren, aber dann vielleicht hier

Mein Mann weigert sich seit fast 20 Jahren, ein gemeinsames Testament zu machen oder eine gemeinsame Patientenverfügung oder sonstwas.
Begründung kann ich nicht liefern, aber ich habe auch mittlerweile keine Lust mehr, ihn einzubeziehen. Das gibt ohnehin nur Streit und mehr nicht.

Neulich war ich auf einer Beerdigung und meine Frage:

Wenn ihm was passiert, was dann?

Muss ich mich mit seinen erwachsenen Kindern um den Ablauf der Beerdigung und das Erbe streiten?
Wie kann ich das vermeiden, indem ich bereits jetzt vorsorge und zum Beispiel wichtige Dokumente sammle.

–> Welche Dokumente benötige ich?

Nota bene: Ich will mich nicht bereichern, ich haber nur keinerlei Interesse an Streit.
Für die Kinder bin ich ohnehin die böse Stiefmutter, da muss ich mir nichts vormachen, aber eben auch nicht viel Rücksicht nehmen.

Danke,
Tilli

Wenn du keine speziellen Ambitionen hast, warum lässt Du dann nicht einfach dem gesetzlichen Weg seinen Lauf?

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Nein:


Ein Testament ist eigentlich nur nötig, wenn Du mehr hben möchtest als im Gesetz steht. Was aber nach Deiner Aussage nicht der Fall ist.

Beste Grüße,
Max

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Wie ist denn der?
Ich weiß, das ich dsa halbe Vermögen bekomme, aber wie läuft das ab?
bekomme ich automatisch Post? Von Bank, Grundbuchamt oder so?

Wäre mir nur Recht, dann muss ich ihm nicht einzeln die Passwörter aus der Nase ziehen.

Das Problem wird sein, dass wir dann eine Erbengemeinschaft sein werden. Mein Kind, seine Kinder und ich.
Das wird ein Spaß.
Vermutlich wird das Haus dann verkauft oder seine Kinder kaufem mir (uns) ihren Teil ab?
Wie wird der Preis bestimmt und wie wird zum Beispiel das Guthaben in einem Fonds aufgeteilt? Muss ich da die Kontonummern sammeln oder geht das alles „automatisch“?

hallo,

das hier

ist mE nicht vollständig.
Ein eigenes Testament kann evtl. auch notwendig sein für den Fall, daß die Ehefrau vor dem Gatten verstirbt und den Gatten auf den Pflichtteil begrenzen möchte.

Aber in jedem Fall ist hier fachanwaltliche Beratung von Nöten, denn es kommt ja auch auf die Art des Güterstandes zum Todeszeitpunkt an.

&tschüß
Wolfgang

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Das dürfte bei einem Verstorbenen schwierig sein.
Google doch einfach mal was nach dem Tod eines gesetzlichen Ehepartners nach deutschem Recht so abläuft.

Wenn dann noch irgendetwas unklar ist, solltest Du ein paar Euro investieren und bei einem Rechtsanwalt einen Beratungstermin vereinbaren. Dann bist Du nicht auf Google oder Forum-Wissen angewiesen sondern hast klare, rechtssichere Aussagen.

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Ja, ich habe einen Notar und RA, aber ich kann mir die mündlichen Ausführungen so schlecht merken und habe immer wieder neue Fragen.
Ich denke, es kann nicht viel passieren. Aber vielleicht bin ich auch einfach nur mürbe und brauche mal eine Auszeit.

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Ich habe ein Testament und alles. Aber er möchte eben kein gemeinsames und nach meiner Kenntnis hat er auch keines. Wäre zwar schlau, wegen der Stiefkinder, aber nunja,

Du hast ja sicher ein Handy mit Soundrecorder und könntest die Ausführung Deines Rechtsanwaltes aufnehmen, wenn der vorher zugestimmt hat - und das wird er ja wohl, oder?

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Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit.
Dann könnten wir hier alle Fragen sammeln, die ich habe oder übersehen habe und dann zockele ich noch mal hin.

Das kann sie aber doch auch ohne ihn testamenatrisch festlegen, oder? Dazu ist doch weder seine Mitwirkung noch sein Einverständnis notwendig.

Mir ging es auschließlich darum, ob er ein Testament machen muss, wenn seine Erbin sagt, sie will eh bloß das, was ihr gesetzlich zusteht.

Aber in jedem Fall ist hier fachanwaltliche Beratung von Nöten

Auf jeden Fall.

Gruß,
Max

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Für den Fall des Erstversterbenden Ehemanns (vor Rechtshängigkeit einer Scheidung) verstirbt, kann man als Überlebende nicht viel machen außer akzeptieren zu müssen, dass es da entweder tatsächlich kein Testament des Ehegatten gibt, somit gesetzliche Erbfolge mit den je nach Güterstand unterschiedlichen Folgen eintritt, es zu einer Erbengemeinschaft kommt, die dann entsprechend auseinandergesetzt werden muss, … oder dass es da doch ein heimlich verfasstes Testament gibt, das man sich dann formell und bzgl. der darin enthaltenen Anordnungen ansehen muss, ob das alles so rechtsgültig ist, oder ggf. auch nicht.

Für den Fall des eigenen Erstversterbens kann man natürlich auch als Ehefrau ein eigenes Testament aufsetzen, wofür man sich fachlichen Rat beim Anwalt oder Notar holen sollte. Wichtig hierbei, dass man dieses dann nach einer ggf. dann doch noch eingereichten Scheidung erneut überprüfen müsste.

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Was genau und ganz konkret erhoffst Du Dir denn von dem Testament? Sofern er seine Kinder nicht enterbt und ihnen nur den Pflichteil lässt, seid ihr mE auch mit Testament im Erbfall eine Erbengemeinschaft.

Beste Grüße,
Max

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Also, nehmen wir an, da gibt es zum Beispiel den Satz: „Meine Kinder erben alles, aber die Ehefrau hat lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht.“ , dann bekommt die Frau nichts (oder nur den Pflichtteil), darf aber gratis im Haus wohnen und die Stiefkinder können da nichs tun, außer das Haus von Zeit zu Zeit renovieren?

Das stimmt allerdings. Ich weiß gar nicht, was ich mir erhoffe und ob es eine Lösung gibt, die besser wäre. Ich habe aktuell das Gefühl, dass ich gut bei der Sache weggkomme, aber irgendwie ist das ja zwar nicht fair seinen Kindern gegenüber, aber eigentlich ja auch nich meine Sache…
Ein moralisches Dilemma.

Liebe Ahnzasnich, ich rate dir, für dich (nicht für uns) Gefühle und Fakten sauber zu trennen, auch wenn uns Menschen das allen schwer fällt.

  1. Erkundige dich genau, wie die Erbregelungen sind, was wie passieren könnte. Vielleicht machst du dir unnötig Gedanken über Punkte, die gesetzlich klar geregelt sind. Da scheint in deinem Kopf ein unklarer Wust zu sein.

  2. Deine Gefühle haben ihre Berechtigung, die kannst du schwer unterdrücken. Mach sie dir auch klar, empfindest du Angst, Sorge, Wut, Eifersucht, Unsicherheit?

  3. Je höher das Erbe ist, desdo schwieriger ist es für viele Erben, damit umzugehen. Wenn du kannst, mach dich frei davon, dass Erben „gerecht“ ist. Oft erben unsympathische Menschen viel und Menschen, die es sehr gut gebrauchen könnten, wenig.

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… aber bist deinem Mann böse, dass er es nicht erfüllt?
Werde dir doch erstmal klar, was Du willst.

Beste Grüße,
Max

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Böse bisweilen, aber nicht immer.
Unklar… genau deshalb bin ich ja hier.

Weiß das jemand?

Und ist das wirklich so klar? Kostenloses Wohnen und „die Anderen“ müssen Alles zahlen?
Man kann diesen Satz auch anders verstehen. Ich sehe da ein gewisses Konfliktpotential, oft wird der gleiche Satz von verschiedenen Personen sehr unterschiedlich ausgelegt.

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