Begrenzug Tiefgaragenstellplatz bindend?

Hallo euch!

Ich habe ein wenig Ärger mit einem Nachbarn in der Tiefgarage.
Wie viele andere nutze ich den Platz nicht nur für das Auto (bei mir Auto und hinten dran Motorrad).
Das führt dazu, dass mein Auto vorne 10 cm „übersteht“.

Nun hat sich ein Nachbar bei der Hausverwaltung über mich beschwert. Er könne nicht mehr einparken wegen mir!
Das Ganze ist recht lächerlich, da der Herr nicht mal mir direkt gegenüber steht.

Rückfragen bei Nachbarn und der Hausverwaltung haben ergeben, dass der Herr ein notorischer Beschwerdeführer ist…

Alle sind auf meiner Seite! Es stört keinen außer den Beschwerdeführer.

Nun meine Frage: Kann der mir was? Ich bin nämlich dazu geneigt seine Beschwerde einfach zu ignorieren. Bzw auszusitzen (Mein Auto wird eh verkauft und durch ein kleineres ersetzt)

Die Stellplätze haben keine Markierung auf dem Boden… Inwiefern kann der Herr oder die Hausverwaltung da bindend auf mich einwirken?

Danke im Voraus!

Was sagt dazu die Gemienschaftsortnung wie die Stellplätze zu nutzen sind?

woher soll man dann die Breite des Stellplatzes feststellen, bzw die Fläche?

Es wird wohl um die Tiefe des Stellplatzes gehen.
denn kein Stellplatz kann so breit sein, dass man PKW plus Motorrad nebeneinander parken kann !

Und bei hintereinander Parken wird die beanspruchte Stellfläche länger und Heck ragt in die Bewegungsfläche und Fahrspur der Garage hinein.
Und das kann sehr wohl stören.

MfG
duck313

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Recht und Gesetz haben zuerst einmal Gültigkeit, egal, wie viele Leute auch dagegen verstoßen oder irgendeiner Meinung dazu sind.
Die Frage hier lautet: steht irgendwo, wie groß der Stellplatz genau ist und ragt das Auto darüber hinaus?

Der Rest ist dann Verhandlungssache oder eben abwarten, ob und welche Konsequenzen drohen.

Bufo

Hi duck,

das ist mir klar, aber wenn die Breite eingezeichnet ist hört die Linie in der Regel mit der Länge des Stellplatzes auf.

Kann so sein, gibt aber auch richtige „Kästchen“

Und selbst wenn keine Markierung zur Fahrbahn der Garage vorgenommen wurde, so muss man schon platzsparend einparken. heißt, man muss die volle Länge ausnutzen.

Und das bedeutet wiederum, man darf dort besonders lange Fahrzeuge nicht parken und ebenso darf man nicht mehrere Fahrzeuge (oder sonstiges Lagergut) abstellen, wenn dadurch die Länge deutlich überschritten würde.

Es kommt halt auf die Behinderung an.

Ob das nun schon bei 10 cm der Fall wäre ?

Wobei diese Angabe sicher mit Vorsicht zu genießen wäre. Wie(wo) gemessen ?
Nützlicher könnte ein Abstandsmaß Heck bis gegenüberliegendes Fahrzeug sein = max. Fahrgassenbreite.

Hallo,

über was? Das scheint mir tatsächlich die entscheidende Frage zu sein.

Nur, weil er nicht direkt gegenübersteht, muß das nicht heißen, daß ihn Dein Fahrzeug beim Einparken nicht stört.

Wenn keine Markierung vorhanden ist, stellt sich die Frage, wo Dein Fahrzeug übersteht (s.o.). Es kann darüber hinaus aber durchaus sein, daß die Größe und Lage der Stellplätze anderweitig festgehalten ist (z.B. in der Teilungsurkunde, im Grundriß usw.).

Gruß
C.

Eine Anmerkung:

Deine Frage lautet, ob die BEGRENZUNG des Stellplatzes bindend sei.
Leider schreibst du nur, dass es keine Markierungen auf dem Boden gibt.

Wie ist denn bitte dann die Begrenzung erfolgt?

(Dass man länger als erlaubt sei, kann nur gesagt werden, wenn die erlaubte Länge irgendwie beschrieben oder ersichtlich ist…)

Keins von beidem ist gegeben. Da sind zwei Stellplätze nebeneinander, dese sind nur baulich (1x Wand, 1x Säule) in der Breite „gekennzeichnet“

Das Fahrzeug ragt 10cm in die Durchfahrt. Rechts vom Auto ist ne Mauer. So als „Begrenzung“

Ich seh schon, dass ist ein Spezalfall. :smile:
Wie gesagt, es sind keine Markierungen am Boden. Rechts neben mir eine Mauer, links ein Pkw und dann eine Säule.

Mir gehts auch grundsätzlich mal darum wie sehr mir der, in bayern sagt man „Dipferlscheisser“, ans Bein pinkeln kann…

Er ist als notorischer Beschwerdeführer bei den Nachbarn und der Hausverwaltung bekannt. Er ist einfach nur genervt, weil mein Stellplatz vorher ein paar Monate leer war. Da konnte er meinen Platz zum rangieren mitbenutzen. Jetzt muss er halt, wie jeder andere auch, ein zweimal rangieren bis er in seinem Stellplatz steht…

Ich hasse solche Menschen.

@Bufo_bufo Das mit der genauen Größe des Stellplatzes weiß ich nicht. Ich bin dort nur Untermieter…
Mit Verhandeln komme ich nicht weit. Der Kerl ist einfach nur unverschämt und nervig.

Zum Glück habe ich die Hausgemeinschaft auf meiner Seite.

Daß die Mauer die Außengrenze des Stellplatzes darstellt, ist klar, aber ob das Ende der Mauer die vordere Grenze markiert, ist ungewiß. Besorge Dir Unterlagen, aus denen die Abmessungen des Stellplatzes hervorgehen und dann sehen wir weiter.

Ich hatte eine Zeitlang das Vergnügen, morgens in einer Garage einparken zu müssen, die sehr eng war. Einige Leute meinten, hinter ihrem Fahrzeug Fahrräder, Reifen oder irgendwelchen Unrat lagern zu müssen. Andere hielten einfach nur so einen Abstand zur hinteren Mauer ein. Das Ergebnis war in jedem Falle, daß sie einen halben oder ganzen Meter mehr in den Fahrweg hineinragten als es notwendig gewesen wäre. Egal, ob das nun mein unmittelbarer Nachbar, der auf der anderen Seite oder einer, der seinen Stellplatz drei Plätze weiter hatte, hat das mitunter dazu geführt, daß ich eine Viertelstunde rangieren mußte oder zum Teil gar nicht auf meinen Stellplatz kam. Da kommen einem mitunter auch Mordgedanken. Den Leuten waren die Konsequenzen ihres Handelns teilweise gar nicht bewußt.

Will sagen: sieh zu, daß Du innerhalb der Grenzen Deines Stellplatzes bleibst und wenn Du die nicht kennst, finde sie heraus. Dann läuft die Kritik ins Leere. So lange würde ich an Deiner Stelle mal den Ball flachhalten. Nur weil einer gerne nörgelt, hat er nicht immer unrecht.

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Über was genau willst Du verhandeln? Entweder Du darfst den Platz nutzen oder nicht. In beiden Fällen hast Du mit dem Typen genau gar nichts zu verhandeln, denn das ist doch gar nicht Dein Ansprechpartner. Oder hast Du vielleicht irgendwas von ihm gemietet?
Gruß
anf

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Hallo,

ich denke, dass ich mir die Situation nun besser vorstellen kann.
Der Stellplatz findet seine natürliche Begrenzung links, vorne und rechts durch bauliche Einrichtungen.
Die Frage ist also nur, wie die Begrenzung nach hinten aussieht, also zum Fahrweg.

Falls keine Stellplatzgröße zugesichert ist, dürfte sich die Abgrenzung bei der üblichen Anordnung von Fahrweg, Pfeilern und Stellplätzen durch die Flucht der tragenden Säulen ergeben.

Weißt du was?
Bitte die Hausverwaltung um einen Ortstermin und lass dir die Stellplatzgrenzen zeigen.
Das zeigt, dass du kooperieren willst und vielleicht erkennt der Vertreter der Verwaltung dann die Lächerlichkeit der Beschwerde.
Alles andere führt zu nichts.

Alles klar. Das werde ich machen.

Du beschreibst halt jetzt ein Extrem.
SO ist es aber in meinem Fall nicht! Und das diese Stellplätze keine optischen Begrenzungen nach vorn haben, habe ich mittlerweile eingehend erklärt!

Und mein Handeln hat definitiv als einzige Konsquenz, dass der liebe genervte Rentner seinen SQ5 nicht mehr in einem Zug in die Lücke bringt. Das würde er aber auch nicht, wenn ich einen Smart hätte…

Und da bekomme ich einen Hals. Alle, incl der Hausverwaltung sind anderer Meinung als er! Also halt du den Ball flach.

Die Lächerlichkeit der Beschwerde hat der Herr von der Hausverwaltung schon ohne Ortstermin verstanden.
Das ist ja der Punkt. :smile: