Hallo Leute,
ich beziehe ja momentan AlG 2 und ich verabscheue es…jedenfalls würde ich gerne umziehen. Da es in der jetzigen Wohnung nicht mehr auszuhalten ist.
Aber was sind für das Amt Gründe, um einem Umzug zuzustimmen?
Danke!
Norma
Hallo Leute,
ich beziehe ja momentan AlG 2 und ich verabscheue es…jedenfalls würde ich gerne umziehen. Da es in der jetzigen Wohnung nicht mehr auszuhalten ist.
Aber was sind für das Amt Gründe, um einem Umzug zuzustimmen?
Danke!
Norma
Man könnte denen erzählen, warum
dein daumen-runter kommt daher, dass du einfach nur eine anleitung zum betrug wolltest und nicht bekommen hast?
deine mittellosigkeit bezieht sich offensichtlich nicht nur auf die umzugskosten.
@nurgucken Du verstehst das Konzept wohl nicht so richtig oder?
Dann geh mal lieber woanders gucken.
Du spinnst wohl total. Ich betrüge hier nicht. Ich habe sehr gute Gründe, habe nur Angst dass diese nicht anerkannt werden.
Aber nur mal so nebenbei: umziehen kann man auch ohne Zustimmung. Mir geht es um Nebenkosten, Kaution usw.
Welche wären das?
Beatrix
Nun, Du wirst es nicht gerne hören, aber: entweder Deine Gründe werden vom Jobcenter akzeptiert oder eben nicht. Und je nachdem finanzieren sie Dir nen Umzug oder eben nicht. Natürlich kannst Du - ggf. mit viel Eigenleistung und und eigener Finanzierung - auch jederzeit umziehen.
Und was immer hilft: Job finden und Umzug selberr zahlen, dann quatscht Dir immerhin keiner rein
Wenn sie sehr gut wären, dann sollten sie auch anerkannt werden.
nur was ist Sache ?
bauliche Mängel an der Wohnung sind es wohl nicht, menschliche mit den Nachbarn oder dem Vermieter im Haus ?
Dann wird es schon schwieriger nachzuweisen, ein weiteres dort wohnen (Kündigungsfrist müsste man immer noch aushalten !) sei unzumutbar.
Versuche es doch.
Mehr als ablehnen kann man nicht und selbst dagegen kannst Du noch klagen. Dann bewertet es ein Richter, ob die „sehr guten Gründe“ ausreichend sind damit das Jobcenter die Kosten übernimmt bzw. vorstreckt (Kaution).
Das ist mir klar. Beantwortet meine Frage aber nicht…
Danke!
Das ist mir klar. Aber leider gab Deine Frage nicht mehr her. Und ich denke, alles was über „Gesundheitsgefährdung“, „Chancen auf Arbeit“ oder „Drohende Obdachlosigkeit“ hinausgeht, bist Du auf die Entscheidung von Deinem Jobcenter angewiesen. Für alles andere müsste man Deine „sehr guten Gründe“ kennen.
A propos: was meinte denn der Arzt zum Muttermal-Entfernungsstift?
Er meinte das ist ein tip top Gerät, und will sich selbst jetzt auch einen kaufen.
Ich weiss schon, dass Du das vermutlich witzig meinst. Und es mag sein, dass ich komplett humorbefreit bin.
Aber wenn Du so mit den Leuten umgehst, die Dir zu helfen versuchen - dann brauchste Dich über patzige Antworten echt nicht wundern!
Ich hatte deine Frage schon als sarkastisch aufgefasst. Du meintest das doch nicht ernst oder doch? Ich habe erst in ein paar Wochen einen Termin beim Arzt. Lg norma
Sie muss flexibel und ungebunden sein…
Deswegen möchte sie innerhalb des Ortes umziehen.
Den tieferen Sinn darin verstehe ich allerdings auch nicht.
Du solltest ja die Kaution der alten Wohnung zurückbekommen, bzw. das Jobcenter bekommt sie zurück, wenn die sie bezahlt haben. Auch wenn sie dir nicht den Umzug finanzieren, kannst du das mit deinem Sachbearbeiter aussortieren. Nebenkosten werden sie in der neuen Wohnung genauso übernehmen (sofern sie sich im gleichen Rahmen bewegen).
Bleibt der Umzug. Den kann man relativ kostengünstig mit Freunden hinbekommen. Und die neue Wohnung muss den Regeln für einen Zweipersonenhaushalt (waren doch 2?) genauso entsprechen wie die Wohnung vorher. Was noch bleibt, sind nicht bewegliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Küche).
Über „Arbeitsstelle“ usw. wirst du das nicht genehmigt bekommen, denn wenn ich es recht verstehe, willst du innerhalb deiner Stadt umziehen.
Also ja, es geht auch ohne direkte Zustimmung des Jobcenters sofern sie die neue Wohnng im Prinzip akzeptieren.
Aber einfacher wird es, wenn du den Umzug genehmigt bekommst.
Da kommt es zum einen auf die Gründe an, ob die wirklich gut sind und nachvollziehbar für den Sachbearbeiter. „Nervige Nachbarn“ werden kaum Grund genug sein, allerdings wenn du die „nervigen Nachbarn“ belegen kannst (z.B. weil sie immer wieder Nachts Radau machen, was dich und dein Kind am Schlafen hindert, und du deshalb schon mehrmal nachweislich die Polizei gerufen hast), könnte es klappen.
Hinzu kommt aber auch, wie gut du dich mit deinem Sachbearbeiter verstehst. Erstens, ob er/sie generell mit sich reden lässt, ob er/sie dich als kooperativ und verständig kennengelernt hat.
Du sieht also, es gibt so viele Variablen, dass dir hier niemand konkret helfen kann.
Grüße
Siboniwe
Also Gründe sind, dass die Nachbarn unter uns, uns terrorisieren und kein Internet vorhanden ist.
Ich wollte nie in diese Wohnung, musste aber zwecks Trennung in den sauren Apfel beißen…
Lg norma
Ähm, doch, meine Frage war - obwohl hier im Brett off Topic - durchaus und absolut ernst gemeint.
Zur Sicherheit, ich meine das Folgende ganz ernst:
Gegen Nachbarn, die Euch „terrorisieren“ müsstet Ihr ggf. mit Hilfe der Polizei vorgehen (kommt halt drauf an, welche Art von „Terror“ die so genau machen) oder versuchen den Vermieter dazu zu bewegen, dass er was dagegen unternimmt. [Und nein, danke, ich verzichte auf eine detaillierte Schilderung des „Terrors“ sondern möchte nur die Argumentations des Jobcenters anbringen.]
Und „kein Internet“ ist so ne Sache: da wäre interessant, warum das nicht geht. Wenn sich sich auch nicht zum Beispiel über nen mobilen Stick lösen lässt, dann hättest Du den Hauch einer Chance. Aber das glaub ich nicht, und irgendwie bist Du ja auch derzeit online. Und wenn Du „Pech“ hast, dann gibt’s bei Deinem braven Arbeitsamt einen „tollen PC“ für Recherche, den Du „jederzeit“ (also halt zu deren Bürozeiten) nutzen kannst.