Behörden verweigern Impfung - fahrlässige Tötung?

Hallo,
nachdem Israel und Dänemark eine Viertimpfung anbieten wird es in Deutschland den hochbetagten Menschen verwehrt.

Auch wenn die genauen (langfristigen) Risiken einer vierten Impfung noch nicht gänzlich absehbar sind, dürften diese für stark gefährdete Menschen doch ungefährlicher sein wie der fast sichere Tod durch eine Covidinfektion.

Im Beispielfall geht es um eine 95-jährige, die auch noch weitere Risikofaktoren hat.

Würden sich die politisch Verantwortlichen der fahrlässigen Tötung schuldig machen, wenn diese Person an Covid versterben würden weil ihr die vierte Impfung verwehrt wurde?

Gruß und Dank
Desperado

Der Fall kann schon deswegen nicht eintreten weil ihr niemand die Impfung verweigert. Verweigern heißt doch, sie wird generell angeboten und schon durchgeführt, aber ihr aus niederträchtigen Gründen (deine Ansicht wohl) verweigert. Das ist nicht so.

Aktuelle laufen Drittimpfungen und zur Zeit haben Tausende nicht mal eine Erstimpfung, nicht weil man es ihnen verwehrt sondern weil sie entweder schlampig, faul oder schlicht blöd sind.

Viertimpfungen, bzw. Auffrischungen generell sind im Gespräch aber werden m.E. in D noch nirgends durchgeführt. Sicherlich rein formal weil die 3. Impfung noch gar nicht so lange her sein kann ,rein vom Ablauf her.
Warum fragst du nicht für die alte Dame bei einem Arzt oder Impfzentrum nach wie der Sachstand ist und ob bei ihr eine Viertimpfung angezeigt wäre.

MfG
duck313

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Liebe Desperado, ich glaube, allmählich vertüddelst Du Dich. Schade. LG Amokoma1

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Du kannst mir ja gerne persönliche Nachrichten schreiben wenn Du Dich so sehr um mich sorgst, die müssen dann nicht alle lesen die sich für das Thema interessieren. Derzeit habe ich aber eher den Eindruck, dass Du lieber Menschen persönlich angreifen willst anstatt an einer Debatte konstruktiv beizutragen.

Das ist Tinneff. LG Amokoma1

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Hallo,
allein diese Frage ist schon sehr interessant - es soll etwas verweigert werden, was es offiziell noch gar nicht gibt, und wenn diese 4. Impfung nicht (sofort) vorgenommen wird, und eine 95jährige in den nächsten Wochen oder Monaten an/wegen Corona verstirbt, dann hat sich der Staat einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht.
Da muss man erst mal drauf kommen. Hauptsache, eine neuer Strang
Gruss
Czauderna

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Dat hest Du aver schöin seggt!

Wees grööt

De dicken Matten

Jössas. Lass doch mal die Kirche im Dorf.

Man kann, was die vierte Impfung betrifft, durchaus wissenschaftlich begründet der einen oder der anderen Meinung sein, Dänemark hat sich so entschieden, Deutschland anders. Ich finde es auch gut, dass die STIKO trotz allem besonnen agiert und nicht jedem öffentlichen Druck klein beigibt, selbst wenn das bedeutet, das manche Entscheidungen sich hinterher als falsch heraustellen. Etwas mehr Besonnenheit und Rationalität täte mancher Entscheidung gut.

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Um auf solch eine Idee zu kommen, muss man schon eine extreme Anti-Haltung unserem Staat gegenüber haben und den ganzen Tag mit der Lupe rumlaufen um irgendetwas zu finden, was man ihm schon wieder in die Schuhe schieben kann.

Ich bin absoluter Impf(pflicht)befürworter und wäre der letzte, der sich gegen eine vierte Impfung aussprechen würde, wenn diese angezeigt wäre und einen Nutzen bringt, der im Vergleich zum damit einhergehenden Risiko angemessen ist.

Aber das sind doch bislang alles noch ungelegte Eier! Wir befinden uns gerade mal mitten in der 3. Impfung, und leider ist selbst die Zahl der Erst- und Zweiimpfungen bislang nicht ausreichen hoch. Nur weil gerade mal zwei Staaten da jetzt voran preschen, was man je nach Sichtweise als mutig, verantwortungsvoll oder auch als riskant und unnötig einschätzen kann, von fahrlässiger Tötung zu sprechen, weil die Bundesrepublik hierzu noch keine abschließende Meinung hat, ist schon sehr schräg, und ich kann @Amokoma1 nur zustimmen: Man muss sich wirklich Sorgen um jemand machen, der auf solche Ideen kommt.

Abgesehen davon steht es jedem Arzt frei, sich gemeinsam mit einem Patienten aus besondere Gründen auch jetzt schon für einen vierte Impfung zu entscheiden und die dann gegen Privatrezept zu verabreichen. Wurde bei den Impfungen von Kindern und Jugendlichen vor offizieller Freigabe doch auch tausendfach gemacht.

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Fakt ist, dass der Impfschutz nach einigen Monaten nachläßt, weshalb nach 3 Monaten auch zu einer Auffrischungsimpfung geraten wird.

Fakt ist ebenso, dass für Hochbetagte (vor allem für solche mit zusätzlichen Risikofaktoren) eine Covidinfektion höchstwahrscheinlich tödlich enden wird. Dazu kommt, dass ein Erstickungstod kein sehr angenehmes Ableben ist.

Fakt ist auch, dass das mögliche (langfristige) Risiko einer vierten Impfung bei der Beispielperson, relativ gesehen zum Risiko einer Covidinfektion, minimal ist.

Was spricht in diesem Fall gegen eine Auffrischungsimpfung?

Wieso ist es abwegig von unterlassender Hilfeleistung oder sogar fahrlässiger Tötung auszugehen, wenn der Beispielperson diese Impfung von staatlicher Seite verwehrt wird?

Ob andere Bürger geimpft oder ungeimpft sind spielt für die Betrachtung der Impfnotwendigkeit der Beispielperson keine Rolle.

Ich finde es merkwürdig, dass eine Regierung einerseits Menschen zur Impfung verpflichten will die diese nicht möchten und ggf. ein viel geringeres Risiko bei einer Covidinfektion haben wie die hochbetagte Dame, und es den Menschen die eine Impfung wollen und brauchen, nicht ermöglicht.

Wir haben Pressefreiheit. Wenn eine wissenschaftliche Erkenntnis über die vierte Impfung bekannt ist kann jeder diese lesen - ein Arzt oder ein Impfzentrum hat in so einem Fall kein Insiderwissen.

Interessant könnte diese Habilitationsschrift für dich sein:

Die Straflosigkeit politischer Entscheidungen. Strafausschließende Befugnisse und
Fehlerprivilegien im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, 2018 (Veröffentlichung vorgesehen für 2020, keine Ahnung, ob sie schon veröffentlicht wurde)

Oder du ziehst dir dieses Kolloquium rein:

https://www.jura.uni-frankfurt.de/77219741/Kolloquium_zum_SPB_6___Das_Strafrecht_als_Mittel_zur_Kontrolle_der_Politik_im_demokratischen_Rechtsstaat

Beides von Frank Zimmermann.

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Was für oder gegen eine weitere Impfung zum aktuellen Zeitpunkt sprechen mag, soll die Dame mit ihrem Arzt abklären. Und des Weiteren stimmt einfach nicht was Du schreibst. Eine solche weitere Impfung wird vom Staat nicht verwehrt. Nur die Abrechnung der Kosten über die Krankenkasse könnte ohne Empfehlung der StiKo in so einem Fall schwierig werden. Wie schon geschrieben kann ein Arzt aber durchaus individuell so eine Impfung im konkreten Einzelfall vornehmen. Das ist ihm keineswegs verboten. Und damit fällt dein Kartenhaus von wegen „unterlassener Hilfeleistung“, … auch schon in sich zusammen. Von der Tatsache, dass überall auf der Welt aktuell noch nicht ansatzweise von einer gefestigten Meinung/Regelung zu einer Viertimpfung gesprochen werden kann, die zu einer Art Ermessensreduzierung auf Null für den deutschen Staat führen würde, sich einer überwältigenden gefestigten wissenschaftlichen Einschätzung genauso zu beugen, wie es der Rest der Weltgemeinschaft getan hat, ganz zu schweigen. Noch einmal: Das sind aktuell noch ungelegte Eier! Nur weil etwas auf den ersten Blick nicht unlogisch/nützlich erscheint (und ich bin da durchaus bei Dir, dass man sich mit dem Thema beschäftigen sollte), kann man noch lange kein staatliches Handeln verlangen/sich sogar schon hinstellen und behaupten, dass der Staat hier grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich handeln würde, wenn er nicht gleich zu den ersten drei Staaten weltweit gehört, die hierzu Regelungen erlassen.

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Hallo,
und genau das stimmt nicht. wie schon in einer Antwort stand - wer jetzt unbedingt eine 4. Impfung haben will, der bekommt sie auch, wenn ein Impfender gefunden ist, muss sie aber wahrscheinlich selbst bezahlen, denn momentan, ist es offiziell immer noch so, dass die „Boosterung“ kein Ablaufdatum von 7 Monaten hat.
In der Krankenversicherung nennt man diese Art der Leistung „IGEL“, d.h., es sind Wunschleistungen, die von der Kasse nicht gezahlt werden. Der Staat ist in diesem Fall der Beispielperson nicht gefordert.
Wenn es zur Impfpflicht kommt in den nächsten Wochen, wird es interessant sein, was im Gesetz dann zum Ablauf der Impfungen stehen wird - sicher nicht, dass exakt 4 Impfungen notwendig sein werden sondern eher Grundimmunisierung und eine Auffrischung als Pflicht, alles weitere nach Bedarf.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

dieser Thread ist mal wieder ein Musterbeispiel dafür,wie durch die Wortwahl schon eine Diskussion richtungsmäßig beeinflußt wird.

Wenn der Threadstarter mal ausnahmsweise eine neutralere Formulierung gewählt hätte, bei der zB nach möglichen allgemeinen Auswirkungen gefragt wird, wenn eine vierte Impfung - ggfs auch auf eigene Verantwortung - derzeit von wem auch immer verweigert würde, wäre sicherlich auch eine breitere und neutralere Diskussion möglich gewesen.
So läuft das ganze wieder in vorhersehbaren Bahnen ab, die mich regelmäßig langweilen.

&tschüß
Wolfgang

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Das macht er doch mit voller Absicht. Er hat eine grundsätzlich feindliche Haltung unserem Staat gegenüber und offenbar nichts besseres zu tun, als den lieben langen Tag nach Dingen zu suchen, mit dem er diesen angreifen kann.

Ja, es langweilt, aber es erfordert auch Gegenrede, damit solche wirren Vorwürfe nicht unwidersprochen hier stehen bleiben und von Dritten dann ggf. auch noch als zutreffend wahrgenommen werden.

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Ecosia hat es zumindest nicht gefunden sondern nur ein Publikationsverzeichnis von Prof. Dr. Zimmermann in dem auch etwas von einer vorgesehenen Veröffentlichung in 2020 stand.

Kann man den oben geschilderten Fall juristisch mit der Passivität von Staatslenkern wie z. B. Bolsonaro vergleichen, die trotz vermuteten besserem Wissen keine Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einleiteten?

Okay, aber wenn du wirklich etwas lernen willst, dann kannst du dir das Material zum Kolloquium ansehen.

Mit dem Herrn kenne ich mich nicht aus. In Deutschland gilt zum Beispiel § 36 StGB.

Es kommen noch andere Probleme hinzu. Zum Beispiel setzt Strafbarkeit eine Kausalität zwischen dem Verhalten des Politikers und dem Tod einer konkreten Person voraus. Vor Gericht muss die zu 100 % bewiesen werden.

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Machen wir es doch nicht so kompliziert. Lassen wir den Bundestag über die Impfpflicht abstimmen. Alle, die dagegen sind, bekommen anschließend 5 Jahre wegen fahrlässiger Tötung. Und wer dafür ist bekommt lebenslänglich wegen Mord.
Dann ist die Welt für Desperado und Gulliver wieder in Ordnung!

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Dann müsste der Bundestag aber erst einmal § 36 StGB abschaffen:

„Mitglieder des Bundestages […] dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung […] außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden. […].“

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