Behörden verweigern Impfung - fahrlässige Tötung?

<Ironie>
Wäre der Verfasser des StGB dann nicht der Strafvereitelung schuldig?
Ich frage für ein Forumsmitglied.
</Ironie>

5 Like

Dazu würde Karlsson vom Dach, an den ich bei diesen Diskussionen hier öfter denken muss, sagen: „Das stört keinen großen Geist!“

2 Like

Ähnliche Gesetze gab es wahrscheinlich auch schon im 3. Reich, trotzdem wurden im nachhinein einige Politiker verurteilt.

Moin,

Welches meinst du? Und es gab das Ermächtigungsgesetz, aus https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/156904/80-jahre-ermaechtigungsgesetz-22-03-2013

Die Folgen des Ermächtigungsgesetzes

Mit dem Ermächtigungsgesetz erlangte die NS-Regierung das Recht, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Das Parlament als demokratische Institution schaffte sich damit selbst ab und zementierte die endgültige Zerstörung der ersten pluralistischen deutschen Demokratie. Mit dem Gesetz gelang es Adolf Hitler, die Weimarer Verfassung auszuhöhlen und dem Übergang zur autoritären Diktatur den Schein von Legalität zu geben.
Zwar wurde die Verfassung nicht abgeschafft, durch das Ermächtigungsgesetz und die zuvor beschlossene Reichstagsbrandverordnung jedoch so sehr unterlaufen, dass die Nazis absolute Macht erhielten. Das Parlament war faktisch abgeschafft, die Gewaltenteilung, Grundlage jedes Rechtsstaats, damit aufgehoben.

Welche und wofür genau?

-Luno

1 Like

Kannst Du alles selbst nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Prozesse#Kritik_an_den_Prozessen

Praktisch wird es zwar nicht so kommen, theoretisch ist es aber möglich, dass Politiker verurteilt werden könnten, wenn sie der Bevölkerung einen wirksamen Schutz vor einer tödlichen Krankheit verwehrten.

Kein einziger dieser Kritikpunkte ist übertragbar.

8 Like

Sicher? Wie sieht es hiermit aus: „kein Verbrechen ohne vorher erlassenes Gesetz, keine Strafe ohne Gesetz“

Dem Fragesteller geht es um fahrlässige Tötung. Man könnte (wenn man das alles ernst nehmen wollte) auch an Totschlag, Mord und Körperverletzung mit Todesfolge denken. Steht alles im Gesetz!

1 Like

nö. kann man nicht ernst nehmen aber es wird immer bizarrer…

Aber dann hau ich auch einen raus:

ich werde genötigt aufgrund einer unsinnigen STVO an einer Roten Ampel anzuhalten. Das ist ein Eingriff in meine Rechte als Bürger! jawoll Das wiegt wesentlich schwerer als das was der UP da oben schrieb.

duck-und-weg

1 Like

Du bezweifelst also die Ernsthaftigkeit der Frage. Es geht hier immerhin um Menschenleben.

Wie würdest Du denn das Vorgehen diverser Staatslenker bezeichnen, die sich dafür entschieden haben überhaupt keine Maßnahmen gegen die Pandemie zu ergreifen?

Und wie würdest Du es juristisch und moralisch sehen, wenn jemandem die Impfung verweigert wird obwohl die potentielle Gefahr von Impfschäden für diese Person in keinem Verhältnis zur Todesgefahr durch eine Covid-Infektion steht?

In diesem Thread bin ich als einziger ernsthaft auf deine Frage eingegangen. Beschwerden möchtest du bitte an andere richten.

3 Like

Tut mir leid, wenn ich zu unhöflich reagiert habe.

In einem offenen Diskussionsforum ist es wie mit einer Unterhaltung zwischen Eltern wenn die Kinder anwesend sind - man muss es einfach ignorieren wenn jemand dazwischenquakt. Auf solche Leute gehe ich meist nicht ein.

Naja, das stimmt nun nicht. Zunächst haben sehr viele Mitglieder ganz ernsthaft geantwortet. Aber wenn dann die Antwortversuche so gar nicht fruchten reißt halt irgendwann der Geduldsfaden.

3 Like

Morning,
Fakt ist, dass sich die Behörden keiner fahrlässigen Tötung schuldig machen, wenn Sie Dir keine vierte Impfung genehmigen.
Freundliche Grüße vom
lieben Peter

1 Like

Wir sind im Rechtsbrett, da begründet man meist mit Gesetzen bzw. mit deren Interpretation.

Tja,

und bei rechtlichen Fragen kommt es auch auf exakte und genaue Formulierungen an und nicht auf Dampfplauderei mit steilen Thesen.

Denn es ist schlicht und ergreifend falsch - wie Dir auch schon erklärt wurde-, daß Menschen eine 4. Impfung „verweigert“ wird. Bisher wird eine 4. Impfung lediglich nicht von der Stiko empfohlen und die Politik hat sie noch nicht als Voraussetzung für irgendwelche Regelungen gemacht.

Und das bedeutet, daß Ärzte sehr wohl auf Wunsch eine 4. Impfung setzen dürfen, wenn sie darin kein Risiko sehen - allerdings auf eigenes Risiko und eigene Kosten.

Und zu Deiner Frage nach

Nein, es ist formaljuristisch erst mal keine fahrlässige Tötung iSd § 222 StGB,
§ 222 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
denn dafür brauche ich eine natürliche Person, die direkt dafür verantwortlich ist.
Das ist bei staatlichem Handeln - und davon reden wir hier - idR im strafrechtlichen Sinn nicht der Fall.
Und @anon58271165 hat Dir die juristische Erklärung bereits geliefert.

Wolfgang

8 Like

Was wurde denn in der Frage ungenau formuliert?

In der Regel bedeutet, dass es eben Ausnahmen gibt, sonst hätte z. B. der syrische Geheimdienstmitarbeiter für seine Morde in Folterlagern nicht verurteilt werden dürfen.

Tja,

der syrische Folterer wurde auch nicht wegen § 222 StGB verurteilt, sondern gem. dem Völkerstrafrecht in der Fassung des sog. „römischen Statuts“
Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs – Wikipedia
wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
Das ist eine völlig andere Rechtsgrundlage.

Der Sachverhalt wurde von Dir völlig unzutreffend („Impfung verwehrt“) dargestellt, damit sind auch Deine Schlußfolgerungen obsolet.

&tschüß
Wolfgang

5 Like

Mal ganz deutlich: Die ganze Fragestellung ist vollkommener Unfug, weil - wie Dir hier mehrfach von verschiedenen Leuten erklärt wurde - schon die Grundannahme einer angeblich verweigerten 4. Impfung falsch ist. Damit ist dein gesamtes hierauf basierendes Gedankengespinst hinfällig.

Und es braucht schon eine besondere Form von persönlicher Dickfälligkeit und Boshaftigkeit unserem Staat gegenüber dann trotzdem zu versuchen weiter dieses ganz offensichtlich tote Pferd zu reiten und zu behaupten, dass es quietschfidel sei, obwohl da nur noch Knochen zu sehen sind.

Es wurde Dir hier schon x-fach von diversen Leuten gesagt: Man muss sich um Dich Sorgen machen. Jedes deiner Postings hier zeigt mehr als deutlich, dass Du Dir mal Hilfe suchen solltest.

5 Like

Es gibt keine Risiken einer vierten Impfung, die es bei den ersten drei nicht auch schon gegeben hätte. Es aber durchaus so, dass sich der Mehrwert einer vierten Impfung in Grenzen hält, erst recht, wenn sie nur wenige Monate nach der dritten erfolgt. Ja, sie bringt einen Vorteil, aber es ist jetzt nicht so, dass man ohne die vierte Impfung mit hoher Wahrscheinlichkeit stirbt oder sehr schwer erkrankt. Den entscheidenden Effekt hat die dritte Impfung und die hat die Dame ja.