Hallo,
Danke für Eure Meinungen
wenn Du Meinungen lesen willst, solltest Du Deine Frage im Plauderbrett stellen. Es ist zwar zutreffend, dass es hier in diesem religionswissenschaftlichen Brett fast nur noch Meinungen zu lesen gibt, dies liegt jedoch lediglich an der fehlenden fachlichen Kompetenz der vielen Meinungsfreudigen, die sich hier aus welchen Gründen auch immer in dieses Brett verirrt haben. Ich ziehe es vor, meine Meinung zu dem Thema für mich zu behalten und stattdessen einige Fakten zu liefern. Vielleicht ist es ja trotzdem willkommen.
ich weiß war bis zum 2. Vatikanischen Konzil auch nur die
Erdbesttung erlaubt, bei Feuerbestattung lehnte die
Geistlichkeit eine Christliche Beistzung sogar ab.
Das ist im Groben richtig. Die Christen waren aus einer jüdischen Sekte hervorgegangen und praktizierten daher auch den jüdischen Brauch der Erdbestattung. Feuerbestattung war eine Angelegenheit von Heiden und wurde daher konsequenterweise z.B. im fränkischen Großreich 785 von Karl ‚dem Großen‘ im Edikt von Paderborn unter Todesstrafe gestellt und damit nachhaltig unterdrückt. Erste Vorstöße zu einer Wiedereinführung gab es erst mit der Aufklärung und dann insbesondere im 19. Jahrhundert, wobei die katholische Kirche hinter diesen Bestrebungen und den vor allem in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts aufkommenden Feuerbestattungsvereinen antiklerikale freimaurererische Wühlarbeit vermutete. Dies führte 1886 zum Dekret ‚Non pauci‘, das den Beitritt zu Feuerbestattungsvereinen untersagte und Priestern das Betreten von Krematorien verbot - erstaunlicherweise das früheste (!) kirchenrechtliche Verbot der Feuerbestattung. Es folgten weitere Dekrete, wobei die (Kirchen-)Rechtslage schließlich im Codex Iuris Canonici von 1917 festgeschrieben wurde. In Can. 1203 § 1 wurde die Kremierung von Gläubigen explizit verboten, in § 2 die Ausführung der Kremierung auf Wunsch des Verstorbenen. Gem. Can. 1240 § 1 Nr. 5 wurden für alle, die ihre Kremierung verfügt hatten, die kirchlichen Bestattungsriten untersagt und in Can. 2339 für alle, die diese Bestimmungen übertreten, die automatische Exkommunikation verfügt.
Nichtsdestotrotz gab es die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, wenn klar war, dass der Wunsch nach Kremierung nicht Vorbehalten gegen die kirchliche Lehre entsprang. Diese Ausnahmegenehmigungen waren übrigens durchaus keine Seltenheit.
Dieser Situation trug die Instructio Piam et constantem vom 08.05.1963 Rechnung, die zu den Dokumenten des 2. Vaticanums gehört. Sie wurde am 05.07.1963 von Papst Paul VI. genehmigt und am 30.09.1963 im Osservatore Romano veröffentlicht.
Ist also
die Feuerbestattung heute ein Zu, geständnis an den Zeitgeist,
die wahre christliche Beisezung abr dennoch weiterhin die
Erdbestattung?
Die Instructio ist ausführlich begründet - auf Englisch kann man sie hier nachlesen: http://documentsontheliturgy.blogspot.de/2008/10/dol…
Die Erdbestattung ist nach wie vor die Regel, was der 1983 von Papst Johannes Paul II. promulgierte „neue“ Corpus Iuris Canonici in Can. 1176 § 3 deutlich ausspricht:
„Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.“
Freundliche Grüße,
Ralf