Nein, ist es nicht. Es gab den einen Vorfall, der mit einem Urteil gegen den Polizisten endete und diverse andere „Vorfälle“, bei denen es bislang nicht zu Verfahren oder gar zu Urteilen kam. Vorfälle in Anführungszeichen, weil es inzwischen die Regel ist, daß sich gegen die Maßnahmen von Polizisten mit Anzeigen „gewehrt“ wird. Die Presse berichtet sehr gerne und sehr einseitig darüber, so daß in der Bevölkerung der Eindruck entstehen kann, daß es sich bei Polizisten im Regelfall um unfähige, gewaltbereite Täter handelt. Das spätere Ermittlungsergebnis (das man natürlich als Außenstehender in Regel nicht mitbekommt) sieht dann im Normalfall ganz anders aus.
Bei einer Polizeibehörde von der Größe derer in Rosenheim darf man getrost davon ausgehen, daß es jährlich zu eher hundert als fünfzig derartiger Anzeigen kommt. Auffällig ist das insofern nur, als daß die Polizei immer häufiger auf gewaltbereite Kundschaft trifft, die sich gegen die Polizei - gerne auch im Alkohol- oder Drogenrausch - zur Wehr setzt und später behauptet, man habe nur ganz friedlich zusammengesessen und sei dann ohne Grund von ganzen Hundertschaften zusammengedroschen worden.