Pro und contra Vertragsverbindlichkeit
Ich meine ganz einfach die Verträge, die die Länder Hamburg und Bremen mit Vertretern muslimischer Organisationen abgeschlossen haben bzw. noch abschliessen werden.
So ohne weiteres können diese Verträge nicht für alle Muslime vor Ort bindend sein, da die beteiligten Organisationen jeweils nur eine Minderheit der lokalen Muslime (wohlgemerkt als Mitglieder) repräsentieren und zusammen nicht mal deren Gesamtheit.
In diesem Zusammenhang interessiert es mich, ob ein Muslim von
der ihm verbindlich vorgegebenen Religionsseite her durch den
abgeschlossenen Vertrag an diesen und seine einzelnen
Bestandteile über seinen ausgeübten Glauben gebunden ist oder
ob er sich darauf rechtlich berufen kann, dass dieser Vertrag
oder einzelne Bestandteile desselben für ihn keine
Verbindlichkeit haben, weil er glaubensseitig anders denkt
Dafür wäre Voraussetzung, dass er vor einem islamischen Gericht klagt. Dort hat er gute Chancen, wenn der Vertrag der Scharia tatsächlich zuwiderläuft. Ein säkulares Gericht, z.B. in der BRD, legt das lokale Recht zugrunde, ohne jede Rücksicht auf subjektiven Glauben.
Der Hamburger Vertrag beinhaltet u.a. die Zusicherung seitens der Organisationen, die staatlichen Gesetze anzuerkennen incl. Gleichberechtigung von Mann und Frau. Solche Anerkennung entspricht der islamischen Rechtsauffassung, dass ein Muslim in einem ungläubigen Land dessen Gesetze achten soll.
Natürlich könnte die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein Reizpunkt für puristische Muslime sein. Im Koran heißt es:
Sure 4,34:
Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie vor diesen ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben (oder: gehorsam).
Sure 2,228:
Die Männer stehen eine Stufe über ihnen.
Allerdings müsste ein islamisches Gericht darüber entscheiden, ob der Hamburger Vertrag nach den Grundsätzen der Scharia für einen Muslim ohne Einschränkung gültig ist.
Chan