Benotung einer Deutscharbeit 4. Klasse

Wir gehen einmal davon aus ein Schüler aus einer 4. Klasse hat eine Deutscharbeit über die Zeitformen geschrieben in der er fast alles richtig hat und auch fast überall die volle Punktzahl erhalten hat. Zum Schluss wurde ihm jedoch (handschriftlich dazu geschrieben) ein Punkt für fehlerhafte Rechtschreibung abgezogen. Ein anderer Schüler der die gleiche Arbeit geschrieben hat (aber eine schlechtere Note bekam) hat ebenfalls Rechtschreibfehler und ihm
wurde kein Punkt für fehlerhafte Rechtschreibung abgezogen. Wäre dies in Ordnung? Bzw. wie wäre dies anfechtbar.
Ein weiterer Teil dieser Deutscharbeit wäre möglicher Weise ein Diktat gewesen in dem der Schüler als Überschrift seinen Namen, das Datum und „Diktat“ geschrieben hätte. Die Lehrkraft hätte dann zum Datum den Wochentag geschrieben und dies ebenfalls als Fehler notiert. Wieder die Frage wäre soetwas korrekt, da es ja kein Teil des Diktates selbst ist.
Und zu guter Letzt hätte der Schüler ein Wort klein geschrieben und dann bemerkt das der Anfangsbuchstabe groß geschrieben werden muss. Dies hätte er verbessert (sieht nicht schön aus ist aber einwandfrei lesbar). Von der Lehrkraft wäre hier bemängelt das er das Wort nicht durchgestrichen und nochmals sauber aufgeschrieben hat und ebenfalls als Fehler gewertet worden. Auch hier wieder die gleiche Frage: wäre die korrekt…?

Hallo,
warum steht hier so oft der Konjunktiv? (Hätte!) Hat der Schüler nun oder hat er nicht?
Ein Gespräch mit der Lehrerin über die Benotung und was ein Fehler ist scheint dringend geboten.
Grundsätzlich gilt: Nicht über jeden Fehler streiten - Ungerechtigkeiten aber auch nicht klaglos akzeptieren. Zur Not gibt es bei „gegenseitigem Nichtverständnis“ immer noch eine Schulleitung.

Hätte steht da so oft weil es ja ein „mögliches Szenario“ sein soll das diskutiert wird und kein „echter Fall“. Aber natürlich stimmt hat.
Das Problem ist das ein Reden mit der entsprechenden Lehrkraft schon mehrfach fruchtlos verlaufen ist und sich dadurch auch der Verdacht aufdrängt das hier künstlich nach Fehlern gesucht wird, denn die Tatsache das bei einem Schüler ein Punkteabzug erfolgt und beim anderen nicht (vermutlich weil dies nichts an seiner Note geändert hätte) zeigt doch das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Und auch die Schulleitung ist leider keine wirkliche Option, denn die Schulleitung ist leider Dauerkrank und die Vertretung blockt alles ab.

Es soll nichts künstlich hochgepuscht werden, aber es ist mittlerweile ein Punkt erreicht an dem man eben nicht mehr einfach alles hinnehmen will.

ot
Hi,

auch wenn ich deinen Ärger nachvollziehen kann, bitte nicht vergessen: Es geht hier um Deutschnoten in der 4. Klasse, nicht um eine Doktorarbeit. Spätestens nächstes Schuljahr hat das Kind eine/n andere/n Lehrer/in.

Gruß

2 Like

Hallo,

Es geht hier um Deutschnoten in der 4. Klasse,
nicht um eine Doktorarbeit. Spätestens nächstes Schuljahr hat
das Kind eine/n andere/n Lehrer/in.

einerseits ja, andererseits ist es in den meisten Bundesländern so, dass sich in der 4. Klasse entscheidet, welche weiterführende Schule besucht wird, und da ist die Deutschnote sicherlich nicht ganz unwichtig.

Einerseits bin ich froh, dass meine Tochter noch nicht mit dem Notenstress konfrontiert wird, andererseits habe ich schon Bammel vor der weiterführenden Schule, aber ich hoffe, dass sie bis dahin auch so „gefestigt“ ist, dass sie damit gut umgehen kann.

Gruß
Christa

Leider ist es schon wichtig, denn hier geht es um die Möglichkeit das Gymnasium zu besuchen oder eben nicht. Und wenn einem Kind durch so etwas dieser Weg erst einmal verbaut oder erschwert wird, dann kämpft eine Mutter auch mal mit harten Bandagen… :wink:

1 Like

Leider ist es schon wichtig, denn hier geht es um die
Möglichkeit das Gymnasium zu besuchen oder eben nicht. Und
wenn einem Kind durch so etwas dieser Weg erst einmal verbaut
oder erschwert wird, dann kämpft eine Mutter auch mal mit
harten Bandagen… :wink:

Auch Menschen mit Realschulabschluss sind nicht weniger wert und können viel erreichen. Vor einigen Jahren wäre nie jemand im Traum darauf gekommen, wegen der von dir angesprochenen „Ungerechtigkeiten“ irgendetwas zu unternehmen.

Ich fände es gut, wenn das fiktive Kind zum einen lernte, dass man im Leben mit vermeintlichen Ungerechtigkeiten fertig werden muss und zum anderen ein Gefühl dafür entwickelte, dass es weiß Gott schlimmere Schicksale gibt.

3 Like

Hallo,

Leider ist es schon wichtig, denn hier geht es um die
Möglichkeit das Gymnasium zu besuchen oder eben nicht.

Stimmt.
Allerdings mit der Möglichkeit, dass er den Anforderungen dort nicht gerecht werden könnte. Wenn es jetzt schon „eng“ ist, dann würde ich der Mutter raten, es sich sehr gut zu überlegen, auf welche Schule sie ihr Kind schickt.

Und
wenn einem Kind durch so etwas dieser Weg erst einmal verbaut
oder erschwert wird, dann kämpft eine Mutter auch mal mit
harten Bandagen…

Stimmt auch. Ich kenne solche Mütter…

Was ist, wenn die Methode „wenn ich eine schlechte Note habe, kämpft Mami für mich und Alles wird gut“ mal nicht mehr funktioniert? Wann könnte das sein? Ich kenne solche Jugendliche und junge Erwachsene…

Gruß
Jörg Zabel

3 Like

Wenn es so kippelig ist, dass eine einzige Deutscharbeit darüber entscheidet, ob der Notenschnitt für eine Gymnasialempfehlung reicht oder nicht, sollte man vielleicht von dem Besuch des Gymnasiums Abstand nehmen.

Falls sich die Leistungen späterhin deutlich verbessern, kann das Kind bzw. dann der Jugendliche immer noch auf anderem Weg Abitur machen.

=^…^=

3 Like

Wenn es so kippelig ist, dass eine einzige Deutscharbeit
darüber entscheidet, ob der Notenschnitt für eine
Gymnasialempfehlung reicht oder nicht, sollte man vielleicht
von dem Besuch des Gymnasiums Abstand nehmen.

Wie kommst du darauf? Das wurde im UP nicht erwähnt. Es wurde EINE Arbeit erwähnt, aber vielleicht (auch das wurde nicht erwähnt, ist nur eine Vermutung meinerseits, die stimmen kann oder auch nicht) ist es auch so, dass die Lehrerin bei dem Schüler grundsätzlich das Haar in der Suppe sucht. Und dann kann das zum Problem werden.

Falls sich die Leistungen späterhin deutlich verbessern, kann
das Kind bzw. dann der Jugendliche immer noch auf anderem Weg
Abitur machen.

Na ja, ich unterrichte zum Teil Schüler, die sich von einer Vollzeitschulform zur nächsten quälen … mit dem Ergebnis, dass sie irgendwann zu alt sind, um eine Ausbildung anzufangen, und sie keiner mehr nehmen will. Das ist keine wahre Freude.

Zum ursprünglichen Posting nochmal, weil mir eine Frage wieder eingefallen ist, wegen der Anfechtbarkeit bestimmter Sachen. Eine Klassenarbeit ist kein Verwaltungsakt.
http://www.tresselt.de/widerspruch.htm
„Verwaltungsakte sind Entscheidungen, durch die die Schule ihre Einzelfallentscheidungen mit unmittelbarer Außenwirkung regelt. Das sind zum Beispiel Ordnungsmaßnahmen oder Nichtversetzungen, nicht aber einzelne Noten von Klassenarbeiten oder Zeugnisse. Solche Dinge müssen dann im Wege des Beschwerdeverfahrens beanstandet werden. Allerdings können solche Zensuren auch zu Verwaltungsakten werden, wenn beispielsweise diese Noten durch Anhebung zu einer Versetzung geführt hätten.“

Gruß
Christa

3 Like

Moin,

in der ersten Frage schriebst Du

in der er fast alles richtig hat und auch fast überall die volle Punktzahl erhalten hat.

das wäre dann also eine eins. Wenn dann ein Punkt weniger gegeben wird, dann wird es schlimmstenfalls eine zwei und mit ner zwei gibt es sie Quali fürs Gymnasium.

Leider ist es schon wichtig, denn hier geht es um die
Möglichkeit das Gymnasium zu besuchen oder eben nicht.

Oder steht es hier 'Spitz auf Knopf`?
Dann sollte wirklich nachgedacht werden, ob die Real- oder Gesamtschule nicht die bessere Wahl ist.

Gandalf

2 Like

Hallo,

Ein anderer Schüler der die gleiche
Arbeit geschrieben hat (aber eine schlechtere Note bekam) hat
ebenfalls Rechtschreibfehler und ihm
wurde kein Punkt für fehlerhafte Rechtschreibung abgezogen.
Wäre dies in Ordnung?

Der Punktabzug erfolgte sicher nicht weil da irgendwelche Rechtschreibfehler drin waren, sondern weil eine kritische Menge (etwa > 5 / Seite) oder Fehler bei für die Arbeit wesentlichen Inhalten (z. B. eingeführte Fachbegriffe) auftraten.
Wenn der andere Schüler in Relation zum Textvolumen weniger oder weniger gravierende Fehler gemacht hat, ist eine unterschiedliche Ahndung von Rechtschreibfehlern korrekt.

Bzw. wie wäre dies anfechtbar.

Nur indirekt über eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Dann könnte der Schulleiter bzw. die Schulleiterin ggf. eine Neubegutachtung der Arbeit anordnen, wenn er hinreichende Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Bewertung erkennt.

Die Lehrkraft
hätte dann zum Datum den Wochentag geschrieben und dies
ebenfalls als Fehler notiert. Wieder die Frage wäre soetwas
korrekt, da es ja kein Teil des Diktates selbst ist.

Wenn den Schülern die Beschriftung des Aufgabenblattes mit den entsprechenden Inhalten aufgetragen wurde, dann kann dies mit bewertet werden.

Von der Lehrkraft wäre
hier bemängelt das er das Wort nicht durchgestrichen und
nochmals sauber aufgeschrieben hat und ebenfalls als Fehler
gewertet worden. Auch hier wieder die gleiche Frage: wäre die
korrekt…?

Wenn den Schülern eine bestimmte Form für die Korrektur von Fehlern vorgegeben ist, dann kann ein Verstoß gegen diese Form als Fehler gewertet werden.

Gruß
Werner

Ist es nicht so, dass es bei einem Kind, das möglicherweise auf das Gymnasium kommen soll, es deutlich wichtiger ist auf solche Fehler hinzuweisen, die am Gymnasium später auch streng bewertet werden?
Bei einem Kind, dass eh eine schlechtere Leistung zeigt und noch nichtmal den geforderten Stoff der Arbeit beherrscht, sind diese Art der Fehler eben nicht so wichtig?

Die Grundschule ist eine Gesamtschule und Schüler werden dort unterschiedlich bewertet, da sollte man vielleicht die einzelne Arbeit betrachten und sehen ob das was abgezogen wird gerechtfertigt ist oder nicht und nicht mit schlechteren Arbeiten vergleichen…

Meiner Meinung nach gehört es auch zu den Anforderungen auf dem Gymnasium solche „Ungerechtigkeiten“ zu ertragen und beim nächsten mal eben zu versuchen es besser zu machen.
Aufgabe der Eltern sollte es da meiner Meinung nach sein, den Kindern den Rücken zu stärken und zu sagen: du kannst es doch, nächstes mal machst du das auch noch besser. Und nicht vor den Ohren der Kinder Lehrer schlecht zu machen, das verunsichert nur.

Im 2. Halbjahr 4. Klasse ist doch die Entscheidung über die Schulform schon gefallen oder nicht?

Viele Grüße
Klarjo

1 Like

Aus meiner Sicht sind die beiden letzteren Punktabzüge durchaus gerechtfertigt. Was zum Punktabzug im ersten Beispiel geführt hat ist schwer zu sagen, doch auch hier sind mehrere Szenarien denkbar in denen das völlig in Ordnung ist.

Es wundert mich jedoch, dass es heutzutage eine merkwürdige Tendenz zu geben scheint, den Fehler beim Lehrer zu suchen. Alles in allem scheint die Klassenarbeit nicht so wichtig zu sein, dass man sich um einzelne Punkte streiten muss.

Geschichte dazu
Moin,

Es wundert mich jedoch, dass es heutzutage eine merkwürdige
Tendenz zu geben scheint, den Fehler beim Lehrer zu suchen.

vor einigen Jahren gabs hier mal einen Studi, der ankündigte, nur mit einem juristischen Beistand in Prüfungen zu erscheinen.
Da er aber fachlich, nun ja, eher mäßig war, hat ihm das aber wenig geholfen, den Profs aber einiges an Nerven gekostet.

Es hat ihm (oder seinen Eltern ) wohl einiges an Geld gekostet, einen Abschluss hat er aber trotzdem nicht gekriegt.
Lernen (oder Nachhilfe) wäre vielleicht doch effektiver gewesen :wink:

Gandalf

1 Like

Erst einmal vielen Dank an christa für den Hinweis und die (leider fast einzig) sinnvolle Hilfe.

Den anderen sei gesagt - wer lesen kann und nicht irgendetwas hineininterpretiert was da nicht steht ist klar im Vorteil.

Die Versetzung hängt nicht an einer einzelnen Arbeit und es sind ständig irgendwelche „Ungerechtigkeiten“ die dazu führen das irgendwann das Fass am überlaufen ist.

Natürlich muss ein Kind lernen das das Leben nicht immer gerecht ist aber man sollte seinen Kindern auch beibringen das man alle gleich behandeln sollte und sich jedem gegenüber fair verhalten soll.
Wie begründet man dann das ein Fehler bei einem Kind gewertet wird und bei einem anderen nicht. Wenn ich eine Aufgabe falsch habe dann habe ich sie falsch egal wer ich bin und wie ich heiße.

Es wird nicht vor den Ohren des Kindes über die böse Lehrerin hergezogen die ja so ungerecht ist und das arme Kind nicht so benotet wie man es gern hätte!

Aber auch ein Kind darf lernen das man für sein Recht (in diesem Fall auf Gleichbehandlung) einstehen kann. (Um das korrekt und mit angemessenen Mitteln zu machen wurde hier die Frage nach den Möglichkeiten gestellt.)

Und es möge verziehen werden das man an den pädagogischen Fähigkeiten einer Lehrkraft leichte Zweifel hat die es für angebracht hält einem (anderen) Kind das zu ihr kommt und erzählt es möchte sich verbessern damit es vielleicht auf das Gymnasium kommt ins Gesicht zu sagen „Das schaffst du eh nicht“ (um nur ein Beispiel zu nennen)

Nicht immer sind die Eltern die versuchen ihr Kind zu verteidigen die Bösen die den armen Lehrern Unrecht tun, manchmal gibt es auch unter den Lehrkörpern schwarze Schafe.
Und da möge es gestattet sein sich dagegen wehren zu wollen.

Vielen Dank für diese sachliche und hilfreiche Antwort.

Es ist schön das man auch noch Antworten und nicht nur Kritik bekommt die sich nicht wirklich an die Frage hält.

Hi,

ich denke, die „bösen“ Antworten, die Du da bekommen hast, weil Deine Schilderung doch einigen Spielraum für Interpretationen bietet.

Also: Was ist „fast alles“ richtig? Wie viele Fehler? Was ist „fast volle Punktzahl“? Also hat der überall 3 von 5 Punkten oder 10 von 20?

Und wie viele Rechtschreibfehler auf wie viele Gesamtworte hat der gemacht?

Ein weiterer Teil dieser Deutscharbeit wäre möglicher Weise
ein Diktat gewesen in dem der Schüler als Überschrift seinen
Namen, das Datum und „Diktat“ geschrieben hätte. Die Lehrkraft
hätte dann zum Datum den Wochentag geschrieben und dies
ebenfalls als Fehler notiert.

Nun, da erinnere ich mich aus meiner Grundschulzeit auch noch, dass das tierisch wichtig war, dass man MONTAG, der 35. Mai 1850 schreibt. Und bis in der vierten Klasse war das eigentlich selbstverständlich. Ich ahne aber selbstverständlich nicht, wie das bei Deinem Kind ist.

Und zu guter Letzt hätte der Schüler ein Wort klein
geschrieben und dann bemerkt das der Anfangsbuchstabe groß
geschrieben werden muss. Dies hätte er verbessert (sieht nicht
schön aus ist aber einwandfrei lesbar).

Nun, das ist schwer aus der Ferne zu entscheiden, das lassen wir einfach mal so stehen.

hier bemängelt das er das Wort nicht durchgestrichen und
nochmals sauber aufgeschrieben hat und ebenfalls als Fehler
gewertet worden.

Auch das sollte eigentlich in der vierten Klasse Usus sein, das man das so macht.

So, und jetzt die Gretchenfrage: diese drei „böswillig“ markierten Fehler, wieviel macht das denn in der Gesamtnote aus?

*wink*

Petzi

Das sind, mit Verlaub, Korinthenkackereien. Willst du die Note anfechten , weil das Kind statt einer Eins eine Eins minus hat?
Wenn die Lehrein wirklich dem Kind Böses will, müsste es doch gravierender Dinge geben.

Ja, Kinder sollen lernen, sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen.

Menschen, die bei jedem Pups auf andere schielen und über Ungleichbehandlung jammern, machen sich sowohl unglücklich als auch unbeliebt. Das willst du deinem Kind doch sicher nicht vermitteln.
Sagt Bixie

Hallo,

Erst einmal vielen Dank an christa für den Hinweis und die
(leider fast einzig) sinnvolle Hilfe.

Den anderen sei gesagt - wer lesen kann und nicht irgendetwas
hineininterpretiert was da nicht steht ist klar im Vorteil.

Könnte es sein, dass eine „mit harten Bandagen kämpfende Mutter“ eine andere Reaktion hervorruft als eine trockene sachliche Fragestellung?

Gruß
Jörg Zabel

1 Like