Ugh.
[…]
Was sagt Ihr dazu?
Du bist ein Jahr lang deiner Verpflichtung nicht nachgekommen, das Berichtsheft zu führen, sage ich dazu. Das ist nicht „ein bisschen untergegangen“, sondern das hast du komplett verbaselt.
Da die Berichtsheftführung Teil des Ausbildungsvertrages ist (auf dem „Umweg“ über das BBiG), ist auch davon auszugehen, dass der Azubi den Ausbildungsnachweis in seiner Arbeitszeit führen darf. Außerdem würde ich einfach mal annehmen, dass aufgrund des Ausbildungszwecks dieses Führen zeitnah zu geschehen hat. Eine halbe Stunde pro Woche zur Berichtsheftführung würde ich für angemessen halten.
Der Ausbildungsbetrieb hat, wenn wir von deiner Schilderung ausgehen, seine Pflicht, den Ausbildungsnachweis regelmäßig zu kontrollieren sowei dich zur Berichtsheftführung anzuhalten, nicht erfüllt.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
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Du machst ein Riesenfass auf und pochst darauf, dass du dein Berichtsheft während der Arbeitszeit nachschreiben darfst; das dürfte rein juristisch sogar erst mal möglich sein. Bei 52 Wochennachweisen schreibst du also gut 3 Tage erst mal Berichtsheft - theoretisch. Praktisch wirst du erleben müssen, wie dein Ausbilder plötzlich gar nicht mehr besonders wohlwollend wirkt.
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Du schreibst die Dinger, und zwar subito, in deiner Freizeit nach und schlampst nicht wieder so. Dafür unterschreibt dir dein Ausbilder die Dinger dann auch, und alle sind zufrieden.
Im Falle 1 hättest du als mein Azubi in dem Moment, wo du mir die Ausbildungsnachweise für ein ganzes Jahr auf den Schreibtisch haust, ein großes Problem mit mir - und das würdest du mit „ja, aber der frühere Chef hat doch …“ auch nicht gerade verkleinern. Im Falle 2, wo der Ausbilder vermutlich auch weiß oder zumindest ahnt, dass hier nicht alles gerade gelaufen ist in der Vergangenheit, würde ich das Ding unterschreiben und dir nur den freundschaftlichen Rat geben, es nicht wieder so weit kommen zu lassen.
Aga,
CBB