Berichtsheft nachschreiben in Freizeit

Hallo,

ich bin in einer Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel.
In meiner Ausbildung die nun ca ein Jahr läuft ist in unserer Firma alles drunter und drüber gegangen. Unter anderem habe ich nun in einem Jahr schon den dritten Vorgesetzten.

Mein eigentliches Problem ist das mein Berichtsheft ein bisschen in dem ganzen Trubel untergegangen ist und eigentlich noch nicht geführt wurde. Meine Ausbildung läuft seit dem 01.03.2010. Mein Chef möchte nun das ich das alles nachschreibe was ja auch sein gutes Recht ist aber ich meine das ich das in der Arbeitszeit schreiben darf und er sieht das ein bisschen anders und meint das ein Berichtsheft in der Freizeit zu führen ist.

Was sagt Ihr dazu?

Vielleicht gibt es ja auch bestimmte Verordnungen

Vielen Dank im Voraus

Ich habe kurzerhand Bei Ta´nte Guugel gefragt, gib ein … Berichtshefte in der Freizeit nachschreiben
…und du findest Dutzende Leidenskollegen!

Ging mir vor fast fünf Jahrzehnten ähnlich, da muss man durch!

Hier ist ein interessanter Aspekt, Berichtshefte am PC schreiben >>

http://www.macuser.de/forum/f33/berichtshefte-375315/

Ugh.

[…]

Was sagt Ihr dazu?

Du bist ein Jahr lang deiner Verpflichtung nicht nachgekommen, das Berichtsheft zu führen, sage ich dazu. Das ist nicht „ein bisschen untergegangen“, sondern das hast du komplett verbaselt.

Da die Berichtsheftführung Teil des Ausbildungsvertrages ist (auf dem „Umweg“ über das BBiG), ist auch davon auszugehen, dass der Azubi den Ausbildungsnachweis in seiner Arbeitszeit führen darf. Außerdem würde ich einfach mal annehmen, dass aufgrund des Ausbildungszwecks dieses Führen zeitnah zu geschehen hat. Eine halbe Stunde pro Woche zur Berichtsheftführung würde ich für angemessen halten.

Der Ausbildungsbetrieb hat, wenn wir von deiner Schilderung ausgehen, seine Pflicht, den Ausbildungsnachweis regelmäßig zu kontrollieren sowei dich zur Berichtsheftführung anzuhalten, nicht erfüllt.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Du machst ein Riesenfass auf und pochst darauf, dass du dein Berichtsheft während der Arbeitszeit nachschreiben darfst; das dürfte rein juristisch sogar erst mal möglich sein. Bei 52 Wochennachweisen schreibst du also gut 3 Tage erst mal Berichtsheft - theoretisch. Praktisch wirst du erleben müssen, wie dein Ausbilder plötzlich gar nicht mehr besonders wohlwollend wirkt.

  • Du schreibst die Dinger, und zwar subito, in deiner Freizeit nach und schlampst nicht wieder so. Dafür unterschreibt dir dein Ausbilder die Dinger dann auch, und alle sind zufrieden.

Im Falle 1 hättest du als mein Azubi in dem Moment, wo du mir die Ausbildungsnachweise für ein ganzes Jahr auf den Schreibtisch haust, ein großes Problem mit mir - und das würdest du mit „ja, aber der frühere Chef hat doch …“ auch nicht gerade verkleinern. Im Falle 2, wo der Ausbilder vermutlich auch weiß oder zumindest ahnt, dass hier nicht alles gerade gelaufen ist in der Vergangenheit, würde ich das Ding unterschreiben und dir nur den freundschaftlichen Rat geben, es nicht wieder so weit kommen zu lassen.

Aga,
CBB

Da du deiner Pflicht, das Berichtsheft mindestens einmal die Woche zu führen nicht nachgekommen bist, hast du jetzt, im Nachhinein nicht das Recht, das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu schreiben. Diese Möglichkeit hast du dir selbst verbaut.
Und im übrigen ist es auch so, dass wenn das Berichtsheft nicht bis zur Zwischenprüfung geschrieben ist, du nicht zu dieser zugelassen wirst!

1 Like

Ok vielen Dank für den Tipp. Mein Chef hat von seiner Seite schon gesagt das beide Seiten Fehler gemacht haben und das er es nicht verantworten kann das ich das alles in meiner Freizeit schreibe.
Ich habe nun von Ihm selber 2 Tage Urlaub dafür bekommen. Die darf ich im April nehmen und dann alles nacharbeiten. Ich werde denke ich mal aber selber schon eher alles fertig haben und ich denke mal das ich dann im April 2 Schöne Urlaubstage haben werde.

1000 Dank

Vielen Dank

Hat sich ja nun erledigt trotzdem Danke

Problembeladene Ausbildung?
Hallo,

Du hast bisher in der Ausbildung offenbar einiges versäumt.

/t/fehlende-berufschultage-wie-lange-entschuldigen/6…

Sind deine Anfragen jetzt als Wille zum Neuanfang zu verstehen, oder bricht plötzlich alles von allen Seiten über Dich herein? Ist noch mehr Ungemach im Anmarsch?

Es ist natürlich ok, sich nach den eigenen Rechten zu erkundigen, wenn Du aber an mehreren Stellen wichige Dinge „verpennt“ hast, wäre es wahrscheinlich zielführender, die Schuld bei dir selbst zu suchen und zu sehen, wie Du dies allen in Zukunft im Griff behälst.

Mit vielen Grüssen,
Walkuerax