Berufung bei Unfallflucht

Hallo zusammen,

Folgendes: Ich Idiot habe beim Einparken ein anderes Auto beschädigt und bin danach weiter gehfahren und habe nicht gesagt. Polizei hat mich erwischt und jetzt habe ich eine Anzeige wegen Unfall bzw Fahrerflucht an der Backe.

Gerichtsverhandlung gibt es keine, ich musste nur bei der Polizeiwache antreten. Die Höhe des Sachschadens am anderen Auto weiß ich leider nicht, würde aber auf 1000-2000 Euro schätzen da es „nur“ eine Delle mit Lackschaden ist. Personen wurden keine verletzt.
Zu mir: Habe alles sofort gestanden und ausführlich erklärt, bin raus aus der Probezeit, keine Vorstrafen, keine Punkte ins Flensburg und auch noch nie im Verkehr negativ aufgefallen, bin also quasi „Ersttäter“.

Nun zur eigentlichen Frage: Ich habe gelesen das es als Strafe zu einem 1-3 Monatigen Fahrverbot kommen kann oder sogar zu einem Führerscheinentzug von bis zu 6 Monaten. Ein Führerscheinentzug von bis zu 6 Monaten würde mich hart treffen da ich jeden Tag 15km zur Arbeit muss und meine Lebensgefährtin aktuell erst ihren Schein macht. Kann ich gegen ein Urteil in Berufung gehen obwohl es keine Gerichtsverhandlung gab? Und würde es sich überhaupt lohnen dies zu versuchen? (Ich würde nur eine Berufung in Erwägung ziehen wenn es zu einer Führerscheinsperre kommen würde, bei einem Fahrverbot würde ich nichts machen)

Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.

Grüße

Hallo,

da es keine Verhandlung gab, gibt es auch kein Urteil, sondern einen Strafbefehl.

Gegen den kannst du selbstverständlich Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer Verhandlung. Ob es dort ein besseres Ergebnis gibt, als im Strafbefehl, ist offen. Kosten für die Verhandlung/Anwalt/etc. entstehen natürlich.

Du solltest dir schon heute anwaltliche Hilfe suchen, bevor dieser Brief kommt.

Gruß,
Steve

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Das geht total easy mit dem Fahrrad (!) vor allem weil jetzt der Sommer kommt - und es gibt dir die Zeit darüber nachzudenken, ob du das nächste Mal nicht doch dort bleibst :smiley:

Wobei ein Führerscheinentzug härter ist als Fahrverbot, weil du den Führerschein nochmal neu machen musst (Kostenfaktor)

Ich würde mich an deiner Stelle zügig nach einem Anwalt umsehen

Gruß h

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Das man bei einem Führerscheinentzug für sagen wir mal 6 Monate, den Schein nochmal komplett neu machen muss, wäre mir neu.

Musst du nicht. Nach Entzug der Fahrerlaubnis ist diese weg - mache sie neu oder lass es, wenn du keine benötigst.
Bitte unterscheide davon das Fahrverbot.
Fahrverbote gehen bis maximal 3 Monate - deine Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen macht nur eine Pause.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dagen endgültig und bedeutet, dass du nach Ablauf einer Frist und Erfüllung von Auflagen die Fahrerlaubnis neu erwerben müsstest.

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Wenn alles zutrifft was du oben geschildert hast, in Bezug auf Punkte, Fahrverbote und Vorstrafen, ginge ich von einem Strafrahmen von ein bis zwei Monaten Fahrverbot und Geldstrafe (Tagessätze) aus.

Zwischen neu machen und neu beantragen ist ein riesiger Unterschied. Und meines Wissens muss man z.b bei einer 6 Monatigen Sperre nach ca 3 Monaten den Schein neu beantragen, evtl mit MPU und solchen Sachen. Aber man muss ihn nicht komplett neu machen mit Theorie, Praxis und allem was dazu gehört

Das ist richtig - beim Entzug bekommst du ihn auf Antrag nach einer festgelegten Frist ( und ggf nach erfolgreicher MPU oder mit anderen Auflagen) zurück - So eine MPU ist auch nicht so richtig für umme (darum ging es mir) wenn du lang genug wartest, bekommst du ihn sogar kostenlos zurück … wenn ich mich recht erinnere 15 Jahre ? :sunglasses:

Aber egal - mit viel Glück kommst du mit dicker Geldstrafe und 1-3 Monaten verordnetem Fahrradfahren heraus

Deine Aussage ist auch für mich missverständlich.

Unter „Fahrerlaubnis neu machen“, verstehen wohl die meisten, sie müssten wieder in die Fahrschule.
Das ist in aller Regel aber nicht der Fall, sondern wird erst nach einigen Jahren ohne FE verlangt.

Nach einem mehrmonatigen Entzug der FE wird einfach nur die Neuerteilung beantragt.

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Das war MEINE unsauber formulierte Aussage - nicht XStroms

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Du bist manchmal echt ein Herzchen.

Es soll Leute geben, die wohnen in Gegenden mit zu bewältigenden Steigungen von 18%. Da steigen sogar trainierte Radler während ihrer Freizeitradelei ab. Es soll Leute geben, die müssen einiges an umfangrecher und schwerer Ausrüstung von und mit zur Arbeit nehmen. Es soll Leute geben, die können aus gesundheitlichen Gründen nicht Fahrrad fahren. Es soll Leute geben, die am Ort ihrer Erwerbsstätte auch gleich den ganzen Familieneinkauf mit machen müssen, weil es am Wohnort keine Einkaufsmöglichkeiten gibt.

Man könnte auch deutlicher sagen: Da habe ich einen Bock geschossen!

Ist selbstverständlich richtig und unmissverständlich.

Ich war tatsächlich davon ausgegangen, dass nach Entzug der Fahrerlaubnis mehr als eine simple Neubeantragung notwendig ist.

Schamvolle Grüße
X_Strom

Seit dem 02.07.90 im ununterbrochenen im Besitz einer Fahrerlaubnis der ehemaligen Klasse 3, ohne Fahrverbote, aber mit einem unrühmlichen Makel eines Höchststands von 2 Punkten für wenige Wochen im Jahre 2014.

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Yep - Fahrverbot ist eine Strafe :woman_shrugging: für 1-3 Monate kann man sich Pedelecs leihen, dann gehen auch 18% Steigung

Alternativ kann man ja auch einfach mal keine Straftat begehen - dann muss man auch nicht Rad fahren … Ich kann es einfach nicht leiden, wenn man sowas macht und dann hinterher herum heult, wenn es ggf Konsequenzen hat

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wo habe ich rumgeheult? Ich habe eine Frage gestellt, nicht mehr und nicht weniger. Und was heißt „einfach mal keine Straftat begehen“ 30 Jahre nichts zu schulden kommen lassen, nicht 1 mal geblitzt oder ähnliches auch noch nie mit der Polizei zu tun gehabt. Aber du bist bestimmt die Sorte Mensch die noch nie in ihrem Leben einen Fehler gemacht haben

Huhu.
nach 30 Jahren Führerscheininhaber sollte man wissen, dass man sich nicht einfach vom Unfallort entfernen darf. Auch ein Parkrempler ist ein Unfall. Auch das sollte ein Inhaber einer Fahrerlaubnis wissen.
Im Zweifelsfall, wenn man nicht warten mag bis der Fahrzeughalter/ Fahrer zurück kommt kann man die Polizei zu Hilfe ziehen. Ist mir auch schon passiert. Eine Windböe hat die Autotür auf dem Parkplatz eines Krankenhauses weiter aufgerissen, als ich wollte, weil ich sie während des Aussteigens nicht permanent festhielt, und es gab einen Gecks am Handgriff der Tür des Nachbarautos…alles kein Problem. Die Polizei stellte den Kontakt her und ich konnte dann alles regeln…wenn man Mist baut, muss man auch dazu stehen.
Im Zweifel stellt man sich die Frage wie es einem selbst ginge, wenn einem das widerfahren würde.
In meinem Fall dankte mir der Fahrzeughalter und entließ mich aus der Haftung…es war nur ein winzigee Schaden im Vergleich zu dem, den ein Anderer verursachte und floh…

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Das heißt, dass es einen Unterschied zwischen „upsi, zu schnell gewesen“ und „ich ramme mal ein anderes Auto, haue ab und hoffe, dass es keiner merkt“ gibt.

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Hier

Weißt du … Ich muss 75 km zur Arbeit (einfach) im Hauptjob wenn ich nicht in Homeoffice bin - im Nebenjob mit ca 80 kg Werkzeug im Auto habe ich zwischen 8 und 200 km/Tag - und jeden Tag 23 km zum Pferd (einfach) - du kannst dir sicher sein, dass ich auf das wertvolle Gut Führerschein fein aufpasse - und ich würde mich sehr, sehr sicher nicht über 15 km (selbst im Hochgebirge) beschweren, wenn ich solchen Mist baue

PS ich war vor ca 15 Jahren auch schon 1 Monat Radfahrer mit 42 km/Tag - wegen 31 km/h zu schnell am Ortsausgang in nicht mehr bebauter Gegend - 3Monate später wurde von 50 auf 70 km/h hochgesetzt - das wäre definitiv billiger gewesen. Ins Büro bin ich dann eben mit Öffis gependelt (2,5 Stunden einfach)

Und das war - upsi zu schnell - es wurde niemand geschädigt

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Ja, darüber hab ich vorhin auf der Herfahrt auch nachgedacht. Das sollte grundsätzlich machbar sein.
Ist geil, bei draußen -1°C im geheizten Auto zu sitzen, als sich die Nase abzufrieren.

Das ist keine Leistung sondern sollte der Normalzustand sein

Jeder macht mal Fehler.
Mein letzter hat mich 20€ gekostet - sehenden Auges an einem wohlbekannten Blitzer vorbeigefahren.

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