Beschwerde gegen Abiturprüfung

Hallo!

Mein Sohn hat gestern seine Physikklausur (Grundkurs; in NRW) geschrieben. 50 % der dort abgefragten Themen wurden im Unterricht nicht angesprochen. Gibt es eine Möglichkeit dagegen Beschwerde - zwecks neuer Prüfung - einzulegen? Falls ja, in welcher Form und an wen ist diese zu richten?
Nur zur Info: Die anderen Abiturienten waren genauso vor den Kopf geschlagen, es lag also nicht an der Lernerei meines Sohnes.

Danke für die Hilfe.
Gruß Marlieschen

Hi,

ich knn mich mit sowas leider nicht aus.

die Franzi

Hallo Franzi!

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort, auch wenn Du mir keinen Rat geben konntest.

Gruß
Marlieschen

Welche Klausuren waren das denn? Absorption/Emmission und der praktische Versuch mit dem Kondensator? Falls ja: Evtl. mal beim Lehrer nachfragen, wieso er die Sachen nicht korrekt im Unterricht behandelt hat, wenn man sich auch nur halbwegs an den Lehrplan hält sollte man das hinbekommen! Falls nein: Auch dann mit dem Lehrer meckern, diese beiden Klausurteile waren wirklich ZIEMLICH einfach.
Viel schlimmer sah es im LK aus, hab die Klausur selber gestern schreiben „dürfen“. Bei HT1 gab es viele Teilaufgaben die so nicht durch die Vorgaben abgedeckt waren, HT2 basierte fast nur auf Michelson, nur schwer hinzubekommen, zumal das Thema in einer Tiefe abgefragt wurde, wie man im Unterricht nicht daarauf eingehen kann. HT3 ging halbwegs, auch wenn sie deutlich schwerer war als alles was in den Vorjahren drann kam. Die hatten wir, genau wie HT 4, welche ne Katastrophe war. Eine Teilaufgabe war inhaltlich falsch (Antwort vom Schulministerium sthet noch aus), Teilaufgabe 5 war mehr als nur Grenzwertig, und Teilaufgabe 6 konnte nicht nicht von Lehrern gelöst werden, die Schüler seit 30 Jahren erfolgreich (letztes Jahr 12,2 als Schnitt im Zentralabi) durchs Abi führen.
Verglichen mit der viel zu leichten Matheklausur kann man sich nur an den Kopf fassen, was die leute da für nen MURKS verzapfen -.-*

Hallo ich habe auch diese Klausur geschrieben und hatte große Probleme, wie auch mein LK und viele andere im Internet.
Ich konnte nicht viel und deswegen werde ich das Jahr wohl deswegen wiederholen müssen.
Ich denke bei einer Beschwerde wären wir sofort dabei.
Das muss dann doch neu geschrieben werden denke ich?

Wenn du HT 4, also das mit Absorption und den schwingenden Elektronen hattest, frag doch mal ganz blöd deine Lehrer, wie du die Sache mit der Abbildung Nr. 5 machen solltest :wink:

Werden Probleme bekommen dir das vernünftig zu erklären, aus nem ganz einfachen Grund: Es gab keine Abbildung 5. Die Deppen haben Abbildung 4, Abbildung 4a und Abbildung 4b aufgezeigt…ist zwar nur nen formeller Fehler, der mir sonst auch ziemlich Schnuppe wäre, aber wenn die schon meinen sonen Murks verzapfen zu müssen kann man doch auch zurückärgern, ich hab das Ministerium jedenfalls shcon freundlich angeschrieben und nachgefragt, wo denn die zu bearbeitende Grafik gewesen sei ;D

Hallo Marlieschen,

zu allererst würde ich überprüfen, ob die Themen in den angegeben Bereichen für das Abitur 2012 zu finden sind. Diese lassen sich auf der Seite des zuständigen Schulministeriums ihres Regierungsbezirks abfragen. Wenn die Themen die drangekommen sind, können sie sich leider nur bei der Schulleitung über den Lehrer beschweren, da dieser sich nicht an den Lehrplan gehalten hat.

Sollten die Themenbereiche NICHT auf der Seite des Schulministeriums zu finden sein melden sie sich unbedingt dort! Inwieweit die Prüfung dann neu angesetzt werden kann liegt dann an der schwere der Abweichung. Es ist ja durchaus erwünscht, dass die Schüler in der Prüfung etwas selbst „erdenken“ sollen, basierend auf den vorher besprochenen Unterrichtsinhalten. Sollten sie der Meinung sein, dass das Schulministerium den Fall falsch einschätzt sorgen sie auf jeden Fall dafür, dass weitere Betroffene Beschwerde einreichen und tun sich gegebenenfalls zusammen und führen eine Sammelklage aus.

Ich hoffe diese Einschätzung hat Ihnen geholfen, ich garantiere jedoch nicht für die Richtigkeit. Hoffentlich klärt sich die Angelegenheit.

Herzliche Grüße
Renchen16

Hallo!
Am besten bei der zuständigen Bezirksregierung informieren und ggf. Beschwerde einlegen. Es gibt wohl auch spezialisierte Rechtsanwälte.
Viel Erfolg,

Stef

Hi marlieschen,

bei den spezifizierten Antworten meiner Vorredner kann ich nicht mithalten :smile:.

Aber ich bin verwundert, was es bei einer Abi-Prüfung so gibt.
Mein Sohn macht nächsten Monat seine vorgezogene Mechatroniker-Prüfung. Da gibt es von der Kammer präzise Vorgaben.
Bei der Abi-Prüfung vielleicht auch?
Auf jeden Fall würde ich bei Lehrer/in und Rektor/in nachfragen, warum diese mangelnden 50% nicht durchgenommen wurden.

Viel Erfolg und Gruß

Hallo Renchen16!

Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Tipp, die Themenbereiche mit der Seite des Schulministeriums abzugleichen. Die betroffenen Schüler treffen sich am Wochenende, um mit den alten Schulunterlagen zu prüfen, was durchgenommen wurde. Liegt es dann tatsächlich am nicht eingehaltenen Lehrplan bleibt uns nur die Beschwerde beim Schulleiter.

Liebe Grüße
Marlieschen

Hallo Stef!

An einen Rechtsanwalt, der vor allem auch bei der Formulierung der Beschwerde hilft, haben wir auch schon gedacht.

Danke für die Mühe.

Liebe Grüße
Marlieschen

Hallo Schildkroete5!
Welche Klausur es genau war, muss ich morgen bei meinem Sohn genau erfragen. Aber schon einmal vielen Dank für die Antwort und viel Glück bei den Prüfungen.

Liebe Grüße
Marlieschen

Hallo xovatura!

Danke für Deine Antwort. Sobald ich etwas Konkreteres bzgl. Beschwerde etc in Erfahrung bringen konnte, melde ich mich bei Dir.

Viel Glück.
Marlieschen

Hallo!

Einen Termin beim Schulleiter werde ich mir - nach Prüfung der Schulunterlagen des letzten 2 Jahre - auf jeden Fall geben lassen. Als hätten es die Jugendlichen heute nicht schon schwer genug.

Danke für die Antwort und die lieben Wünsche.

Gruß
Marlieschen

Hallo
Bin leider nicht aus NRW und aus dem Gymnasialbereich.
Grüße
J. Eichhorn

Hallo Marlies (Marlieschen klingt mir einfach zu albern).

Wenn dein Sohn Abitur macht, gehe ich zunächst einmal davon aus, dass er volljährig ist. Daher sollte er und nicht seine Mutter die Beschwerde führen. Ansonsten empfehle ich ein Gespräch mit dem Fachlehrer und dem Schulleiter. Sollte dies nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde mölglich. Dabei sollte man immer bedenken, dass solche Beschwerden langwierig sind und nicht mal eben eine neue Abiturklausur gestellt werden kann, bloß weil sich ein Schüler ungerecht bewertet fühlt. Bist du sicher, dass die Themen nicht angesprochen wurden oder ist das die Aussage deines Sohnes? Hier hilft ein Blick in die Klassenbücher.

Gruß
tegatana

Hallo Marlieschen,
die Antwort auf deine Frage findest du für NRW unter diesem Link:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fra…

Viel Erfolg

T.S.

Hallo Marlieschen,
leider kann ich Dir bei Deiner Anfrage nicht helfen, da ich in einer Förderschule arbeite und seit 20 Jahren, seit den Abi`s meiner Kinder, nichts mehr damit zu tun habe. Inzwischen hat sich da einiges geändert und ich bin nicht mehr auf dem Laufenden.
Bei meinen Kindern war dies aber auch mal ein Thema, aber soweit ich mich daran erinnern kann, mussten sie sich anhand des Lehrplans selbst Kenntnisse der einzelnen Themen erarbeiten, auch wenn sie nicht im Unterricht erarbeitet wurden.
Aber, wie schon gesagt, unverbindlich und nicht mit Anspruch auf Richtigkeit.
Liebe Grüße
Nofretete2008

Hallo Marlieschen,
ich würde mich mit den anderen Eltern/Schülern zusammentun und klären, ob die gestellten Themen im Lehrplan vorgesehen sind (Lehrpläne kann man sicher im Internet einsehen). Wenn nein (halte ich für unwahrscheinlich), hätte eine Beschwerde sicher Erfolg.
Sind die gestellten Aufgaben dagegen lehrplankonform und ist offensichtlich der Lehrplan im Unterricht nicht oder zu wenig beachtet worden, wird es schwierig.
Vielleicht hilft da ein Gespräch mit dem betreffenden Lehrer (der die Arbeit ja wohl bewerten muss) oder der Schulleitung weiter.
Gruß
Jobie

Hallo Marlieschen,
danke für Ihre Anfrage, ich finde es eine Unverschämt…, jungen Leuten Wissen in einer Prüfung abzuverlangen, welches im Unterricht- schließlich gibt es ja einen Lehrplan- nicht behandelt wurde. Und weil die Abiturprüfung für die jungen Leute auch die Weichen fürs zukünftige Leben stellt ist dem Handeln dagegen oberste Priorität einzuräumen. Demzufolge würde ich zunächst (vielleicht mit einem Zeugen-Freundin o.ä.) das Gespräch mit dem Physiklehrer suchen, wenn erfolglos, dann mit dem Direktor der Schule sprechen, wenn erfolglos, beim Kultusminister einen Termin anmelden.
Über die rechtliche Seite in NRW kann ich keine Aussage machen, ich würde aber zunächst das Gespräch suchen, bevor ich rechtliche Schritte einleiten würde ( ich als Vater würde dies ohne Bedenken tun!)
Ich wünschte ich könnte Ihnen besser helfen, aber Ihr Sohn kann sich glücklich schätzen, dass er in Ihnen eine solche Unterstützung hat.
Viel Erfolg
Klaus1951