Hallo fragenprojekt,
am besten ältere Beamte, die bereits pensioniert sind oder kurz vor der Pensionierung stehen, fragen. Oft haben diese Personen sehr viel Erfahrung mit ihrem jeweiligen PKV-Unternehmen/-Tarif und der jeweiligen Beihilfestelle des Bundeslandes. Da kann es sehr große regionale Unterschiede geben.
In Hessen gibt es auch eine besondere Regelung: Die Beihilfestelle zahlt für Beamte, die in der GKV versichert sind, nachträglich auf Antrag einen Zuschuss zu den Leistungen, die die GKV bereits gezahlt hat.
https://rp-kassel.hessen.de/bürger-staat/beihilfen/sachleistungen
Für einen vernünftigen Vergleich zwischen GKV und PKV braucht man alle Fakten bzw. Wahrscheinlichkeiten bis zum Lebensende: z.B.
- Familienpause (z.B. dreimal 3 Jahre Elternzeit)
- Teilzeitarbeit
- Frühpensionierung
- Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis und Beginn einer Selbständigkeit (z.B. eigenes Nachhilfeinstitut) -> Wegfall der Beihilfe und mehr als Verdoppelung der PKV-Beiträge (kein Wechsel in GKV möglich)
- Ehefrau nicht berufstätig und weder Elternzeit noch Arbeitslosengeld (z.B. wegen eines behinderten Kindes) -> Beiträge der Ehefrau werden dann nach der Hälfte der Bruttoeinnahmen des PKV-Ehegatten berechnet
In der PKV werden die Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet. Bei niedrigen Einnahmen ist das aber ein großer Nachteil.
PKV-versicherte Beamte reichen die Privatrechnungen erst bei der Beihilfe und dann bei der PKV ein. Beide Stellen prüfen genau, was jeweils erstattungsfähig ist. Gerade bei sehr schweren, chronischen Erkrankungen ist diese doppelte Verwaltungsarbeit und die Überprüfung der Entscheidung sehr belastend (gerade, wenn man keine Angehörigen hat, die das dann übernehmen können).
Gruß
RHW