Beteiligung Deutschlands

„Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“

Grundgesetz Art 24
2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

Nach den Betrachtungen dieser Artikel, stell ich mir die Frage, ob sich das nicht widerspricht und mit welcher Begründung das Bundesverfassungsgericht die Teilnahme Deutschlands nicht verfassungswidrig sieht? Dies ist keine zynische Frage :smile:

MfG

„Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner
Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung
mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“

Grundgesetz Art 24
2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System
gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird
hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte
einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in
Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und
sichern.

Nach den Betrachtungen dieser Artikel, stell ich mir die
Frage, ob sich das nicht widerspricht und mit welcher
Begründung das Bundesverfassungsgericht die Teilnahme
Deutschlands nicht verfassungswidrig sieht? Dies ist keine
zynische Frage :smile:

Die Teilnahme an was?

C.

Die Teilnahme an was?

Sorry, an dem Kosovo Konflikt

Die Teilnahme an was?

Sorry, an dem Kosovo Konflikt

Ist doch ein alter Hut, dass das Verfassungswidrig war. Willkommen in der Wirklichkeit, wo sich weder Schröder (verfassungswidriger Angriffskrieg) noch Kohl (Aussageverweigerung vor Gericht) jemals verantworten müssen…

Grüße,

Anwar

Link?

Ist doch ein alter Hut, dass das Verfassungswidrig war.

Hättest Du einen Link zu einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde?

Grüße
Tom

Ist doch ein alter Hut, dass das Verfassungswidrig war.

Hättest Du einen Link zu einem entsprechenden Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Verfassungswidrigkeit
festgestellt wurde?

kann man Dir nicht liefern, da das BVerfG die verfassungskonformität festgestellt hat.

welche Richter dass Urteil gefällt haben und welches Parteibuch sie in der Tasche haben :wink:

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

welche Richter dass Urteil gefällt haben und welches
Parteibuch sie in der Tasche haben :wink:

  1. Entscheiden am BverfG regelmäßig 8 Richter über einen Fall.

  2. Spielt das Parteibuch für die juristische Bewertung eines Falles eine eher untergeordnete Rolle.

  3. kannst Du jedoch selber schauen, welcher Partei (wenn überhaupt) die jeweiligen Richter angehört haben:
    http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv100266.html

  4. Wirst Du feststellen, das der Antragsteller die PDS war. Ich finde es schon bemerkenswert, dass sich eine Partei als „Friedenspartei“ aufpisst, die für 40 Jahre Diktatur, Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und WIllkür in Deutschland verantwortlich ist.

gruß

kann man Dir nicht liefern, da das BVerfG die
verfassungskonformität festgestellt hat.

So ein Quatsch! In Deinem Link wird nicht die Verfassungsknoformität der Einsätze festgestellt, vielmehr wurde der Antrag aus formellen Gründen gar nicht erst zugelassen. Tatsächlich gibt es keine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht, da alle Anträge abgelehnt wurden und unser lieber Herr Generalbundesanwalt sich fein säuberlich da rausgehalten hat.

Fragt sich nur, ob Du diesen Zusammenhang absichtlich oder unabsichtlich falsch dargestellt hast. Ich tippe eher auf das Erste.

Grüße,

Anwar

kann man Dir nicht liefern, da das BVerfG die
verfassungskonformität festgestellt hat.

eigentlich haben die nur festgestellt, dass die Rechte der klagenden Fraktionen nicht verletzt wurden.

Zum Einsatz selbst haben die nichts gesagt.
Ich empfehle das entsprechende Urteil mal zu lesen.

Gruss Ivo

Hättest Du einen Link zu einem entsprechenden Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Verfassungswidrigkeit
festgestellt wurde?

Wohl kaum, da diese nie geprüft wurde…
hättest du mir bitte den Link in dem die Verfassungsmässigkeit bestätigt wurde, bzw. einen Link bei dem es überhaupt um die Verfassungsmässigkeit des Einsatzes an sich - und nicht um irgendwelche angeblich verletzten Fraktionsrechte - geht?

Gruss Ivo

kann man Dir nicht liefern, da das BVerfG die
verfassungskonformität festgestellt hat.

eigentlich haben die nur festgestellt, dass die Rechte der
klagenden Fraktionen nicht verletzt wurden.

Zum Einsatz selbst haben die nichts gesagt.
Ich empfehle das entsprechende Urteil mal zu lesen.

ok hast Recht, war zu voreilig. Habe das Urteil rausgesucht, die Begründung gelesen, gesehen, dass sie nichts von Verfassungswidrigkeit sagen und daraus geschlossen, dass es wohl verfassungskonform war.

sorry,
(…)

[Team] Name entfernt

Wohl kaum, da diese nie geprüft wurde…
hättest du mir bitte den Link in dem die Verfassungsmässigkeit
bestätigt wurde, bzw. einen Link bei dem es überhaupt um die
Verfassungsmässigkeit des Einsatzes an sich - und nicht um
irgendwelche angeblich verletzten Fraktionsrechte - geht?

Es wird wohl kaum jemals ein Urteil geben, das etwas auf Verfassungskonformität prüft, insofern ist ein Link unsinnig. Wenn aber behauptet wird, es wäre verfassungswidrig, dann gibt es natürlich auch ein Urteil darüber, egal wie es ausfällt.

Es wird wohl kaum jemals ein Urteil geben, das etwas auf
Verfassungskonformität prüft, insofern ist ein Link unsinnig.
Wenn aber behauptet wird, es wäre verfassungswidrig, dann gibt
es natürlich auch ein Urteil darüber, egal wie es ausfällt.

Das ist von vorne bis hinten Blödsinn:
Wenn ein Verfassungsbruch erfolgreich angeklagt wird, dann wird das Gericht sehr wohl auf Verfassungskonformität prüfen.
Weiterhin hat ein Urteil lediglich deklarative, nicht konstituierende Wirkung, auch wenn das die Juristen manchmal anders sehen. Wenn ich jemanden umbrige, ist er tot, ob ich nun angeklagt werde oder nicht. Deiner Logik nach müsste die getötete Person bis zum Ende des Prozesses noch leben, um dann - nach gerichtlicher Feststellung der Tat - plötzlich zu versterben.

Grüße,

Anwar

Es wird wohl kaum jemals ein Urteil geben, das etwas auf
Verfassungskonformität prüft, insofern ist ein Link unsinnig.
Wenn aber behauptet wird, es wäre verfassungswidrig, dann gibt
es natürlich auch ein Urteil darüber, egal wie es ausfällt.

Das ist von vorne bis hinten Blödsinn:
Wenn ein Verfassungsbruch erfolgreich angeklagt wird,
dann wird das Gericht sehr wohl auf Verfassungskonformität
prüfen.

Lesen und Verstehen sind zwei Paar Stiefel. Manche beherrschen eben nicht beides gleichzeitig. Lies noch mal meinen Text langsam, wenn du ihn nicht verstehst, frage Mutti. Ich sagte, dass man eine Konformität nicht prüfen wird. (Prüfen im Sinne von vor ein Gericht tragen). Wenn jedoch Zweifel daran aufkommen, bedeutet dies, dass man der Annahme ist, es wäre nicht konform. Dann kommt es erst zu einem Urteil.

Oder einfacher für einfache Menschen ausgedrückt. Du wirst deinen Nachbarn nicht anklagen, weil er sich rechtskonform verhält, sondern nur dann, wenn du Zweifel daran hast.

Hättest Du einen Link zu einem entsprechenden Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes, in dem die Verfassungswidrigkeit
festgestellt wurde?

hättest du mir bitte den Link in dem die Verfassungsmässigkeit
bestätigt wurde, bzw. einen Link bei dem es überhaupt um die
Verfassungsmässigkeit des Einsatzes an sich - und nicht um
irgendwelche angeblich verletzten Fraktionsrechte - geht?

Ich schließe mich der Antwort von Steven an.

Grüße

Tom

Es wird wohl kaum jemals ein Urteil geben, das etwas auf
Verfassungskonformität prüft, insofern ist ein Link unsinnig.
Wenn aber behauptet wird, es wäre verfassungswidrig, dann gibt
es natürlich auch ein Urteil darüber, egal wie es ausfällt.

Entschuldige, aber die Logik teile ich nicht.
Jedes Urteil ist eine Überprüfung ob etwas Verfassungskonform ist oder nicht.

Dass es keinen Link zum Thema gibt, heisst lediglich, dass niemand das ganze zur Überpfüfung vors BVG gebracht hat.

In so fern ist weder eine Aussage definitv richtig, dass die Handlung verfassungskonform war, noch dass es nicht so ist.

Gruss Ivo

Entschuldige, aber die Logik teile ich nicht.
Jedes Urteil ist eine Überprüfung ob etwas Verfassungskonform
ist oder nicht.

Die Logik uist vergleichbar mit der Handystrahlung. Es sol bewiesen werden, dass diese nicht krank macht. Der Beweis ist unmöglich.

Ebenso wird kaum jemand eine Klage erheben, weil etwas verfassungskonform sei um im Falle einer Niederlage die Nichtkonformität beweisen zu können. Dann wären nämlich die Gerichte mit nichts anderem neschäftigt.

Dagegen ist es sehr wohl möglich, bei Zweifel die Konformität zu prüfen.

Zweifelst du an allem?

Dass es keinen Link zum Thema gibt, heisst lediglich, dass
niemand das ganze zur Überpfüfung vors BVG gebracht hat.

Eben. Weil es keinen Sinn macht. Man könnte ja alles einklagen.

In so fern ist weder eine Aussage definitv richtig, dass die
Handlung verfassungskonform war, noch dass es nicht so ist.

Richtig. Du weißt es nicht. Demzufolge gilt sie aber als verfassungskonform.

Ich sagte,
dass man eine Konformität nicht prüfen wird. (Prüfen im Sinne
von vor ein Gericht tragen).

Nein, das sagtest Du nicht, Du sagtest:

Es wird wohl kaum jemals ein Urteil geben, das etwas auf
Verfassungskonformität prüft, insofern ist ein Link unsinnig.

Und das ist hahnebüchener Unsinn: Das Gericht wird im Verfahren sehr wohl die Verfassunsmäßigkeit prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung (für einfache Menschen: „Verfassungskonform“ oder eben „nicht verfassungskonform“) auch im Urteil darlegen.

Oder einfacher für einfache Menschen ausgedrückt. Du wirst
deinen Nachbarn nicht anklagen, weil er sich rechtskonform
verhält, sondern nur dann, wenn du Zweifel daran hast.

Für einfache Menschen: Ich werde meinen Nachbarn sowieso nie „anklagen“. Entweder ich werde ihn „verklagen“ oder Anzeige erstatten, dann klagt ihn evt. der Staatsanwalt an.

Anwar

Logik der Naturwissenschaften ist nicht per se auf juristisches übertragbar.

Wie heisst der Satz so schön: Wo kein Kläger da kein Richter.

Nach deiner Logik hiesse er: Wo kein Kläger da kein Tatbestand.

Dies ist aber juristisch gesehen falsch.

Und daher kann auch die Verfassungsmässigkeit dieses Einsatzes der Bundeswehr durchaus strittig betrachtet werden.

Gruss Ivo