Oder einfacher für einfache Menschen ausgedrückt. Du wirst
deinen Nachbarn nicht anklagen, weil er sich rechtskonform
verhält, sondern nur dann, wenn du Zweifel daran hast.
Aus dem Umstand, daß eine Anzeige nicht erstattet bzw. eine Klage nicht eingereicht wird, zu schließen, daß kein Rechtsverstoß begangen wurde, ist schlicht und ergreifend Blödsinn.
Es gab keinen Beschluß des Sicherheitsrates (Verstoß gegen das Völkerrecht) und es wurde ein Angriffskrieg ohne die Ausrufung des Verteidigungsfalles durch die NATO geführt (Verstoß gegen das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch).
Alle Versuche, den Krieg zu rechtfertigen, laufen darauf hinaus, sich auf einen Notstand zu berufen, der einer Abwendung bedurfte. Dies ist weder in der UN-Charta noch im Grundgesetz kodifziert. Allenfalls moralisch läßt sich der Krieg durch diese Argumentation rechtfertigen und das ist mir persönlich etwas dünn.
Nicht zuletzt hat sich immerhin der damalige Bundesjustizminister nicht an der Bundestagsabstimmung beteiligt, weil er den Krieg für verfassungswidrig hielt.
Der Internationale Gerichtshof, der von der VR Jugoslawien wegen der Sache angerufen wurde, erklärte sich für nicht zuständig, weil Jugoslawien seinerzeit kein Mitglied der Vereinten Nationen war und trotz diverser Anzeigen hat der Generalbundesanwalt keine Ermittlungen in Sachen Vorbereitung eines Angriffskrieges eingeleitet.
Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um das dunkelste Kapitel der deutschen Nachkriegszeit.
Gruß,
Christian