Beteiligung Deutschlands

Wieso sollte es einem Laien nicht möglich sein, ein
Fehlverhalten festzustellen? Der durchschnittliche Autofahrer

Weil er eben Laie ist. Zu schnell urteilt er voreilig, lässt
sich von Emotionen leiten.

Du argumentierst hier ständig aus der hohlen Hand. Bring doch mal ein paar Argumente aus dem Dunstkreis des Völkerrechts oder des Grundgesetzes. Und: Wer hier Laie ist, ist nicht unbedingt aus den Visitenkarten ersichtlich.

Gruß,
Christian

Na offensichtlich ist es nur müssig, weil dein einziges Argument für die verfassungskonformität jenes ist, dass der Einsatz nicht verurteilt wurde.

Völkerrecht - egal.
Grundgesetz - egal.

Dass im Zusammenhang mit dem Krieg Freisprüche wegen des Aufrufs zur Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht erfolgt sind die so aussehen http://www.antifa-kok.de/hintergrund/tiergartenurtei… egal…

Eigentlich nicht. Es dreht sich im Kreis:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Eigentlich passts ja ganz gut dass der Link nicht zum Artikel führt, sondern das blahblah mit der „du konntest nicht identifziert werden…“ kommt :wink:

Gruss Ivo

äh …

Es wird wohl kaum jemals ein Urteil geben, das etwas auf
Verfassungskonformität prüft, insofern ist ein Link unsinnig.

Was ist dann eigentlich mit den zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts? Was prüft das BVerfG denn deiner Meinung nach wenn nicht die Verfassungskonformität???

Wenn aber behauptet wird, es wäre verfassungswidrig, dann gibt
es natürlich auch ein Urteil darüber, egal wie es ausfällt.

Das ist zwar nicht richtig. Richtig ist aber, dass die Behauptung, der Einsatz sei verfassungswidrig gewesen, erst mal belegt werden muss; insofern kann ich Ivo auch nicht Recht geben.

Levay

Seltsam ist doch nur, dass diejenigen, die es „wissen“ wollen,
keine Klage erheben, um dies überprüfen zu lassen.

Gar nicht seltsam. Eine solche Klage wäre überhaupt nicht zulässig und eine Verfassungsbeschwerde auch nicht. Niemand hat einen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch, für die Klage- oder Beschwerdebefugnis muss eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte geltend gemacht werden.

Levay

Hat es eigentlich einen tieferen Sinn, dass du deine Frage hier stellst und nicht im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, obwohl es sich ganz offensichtlich um eine (verfassungs)rechtliche Frage handelt und um keine politische?

Levay

Guten Tag!

Nach den Betrachtungen dieser Artikel, stell ich mir die
Frage, ob sich das nicht widerspricht und mit welcher
Begründung das Bundesverfassungsgericht die Teilnahme
Deutschlands nicht verfassungswidrig sieht? Dies ist keine
zynische Frage :smile:

Genauso könntest du dir die Frage stellen, warum der libanesische Präsident die Hisbollah nicht aus dem Südlibanon hinauskomplimentiert oder warum Anschläge von der irakischen Regierung nicht einfach verboten werden. Die Antwort lautet, weil die Machtverhältnisse nicht so sind und wir es - auch in der BRD - mit schwachen Staatsorganen zwischen einflussreichen und mächtigen Interessengruppen zu tun haben. Insofern wirkt die Beteiligung Deutschlands an einer „Friedenstruppe“ etwas problematisch, solange der Iran, Syrien und die Hisbollah nicht selber nach einer solchen verlangen. Was hat Deutschland dort verloren, solange keine Friedensbereitschaft in der Region vorhanden ist?
MfG Gerhard Kemme