Liebe Community,
ich freue mich über die Möglichkeit, hier ein fiktives Problem zu schildern und wäre über rege Beteiligung sehr dankbar:
Mal angenommen, eine Bekannte zieht im März 2021 in eine Mietwohnung in Brandenburg.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein sehr altes Herrenhaus aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhundert, welches bauenergetisch saniert und für Wohnzwecke hergerichtet wurde, Förderung 2016*.
Es ist ein zweigeschössiger, verputzter Massivbau mit tonnengewölbtem Keller und Krüppelwalmdach.
Bis um 1910 bildete ein achtseitiges Glockendach einen repräsentativen Abschluss. Heute glatt verputzt, besaß das Herrenhaus noch um 1900 genutete Ecklisenen (fraglich, ob das hier nützliche Info ist?).
Diese Haus hat 4 Wohneinheiten untersch. Größe in 2 Etagen ohne Keller.
Das Haus hat sehr dicke Mauern und wurde auch „ausgetrocknet“ (dazu später mehr).
Wie ich recherchiert habe, greift die Energieausweis-Pflicht gemäß § 79 Absatz 4 GEG bei einem Gebäude, welches unter Denkmalschutz steht, NICHT!!
Der Eigentümer, hier also die Gemeinde, muss bei einer neuen Vermietung keinen Energieausweis vorzeigen, weil es für Häuser in einem denkmalgeschützten Gebiet keine Ausweispflicht gibt.
Daher hat sich die Gemeinde u. a. dafür entschieden, durch ein modernes Brennwertgerät bzw. einer umweltfreundlichen Heizung, Heizkosten zu sparen, um so den Kohlendioxidausstoß maßgeblich zu senken.
Dies wäre auch lobenswert und fortschrittlich, DOCH LEIDER FUNKTIONIERT DAS INSTALLIERTE BLOCKHEIZKRAFTWERK (BHKW) BIS DATO ÜBERHAUPT NICHT, SÄMTLICHE KOSTEN WERDEN ABER IN DER BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG AUFGELISTET UND EINGEFORDERT!!?
Bei Baudenkmälern sind Nachrüstmöglichkeiten sehr eingeschränkt, weil das äußere Erscheinungsbild der Gebäude erhalten bleiben soll.
Eine Dämmung, hinter der die alte Fassade des Gebäudes verschwindet, ist hier ausgeschlossen, daher sieht der Gesetzgeber bei Denkmalschutz keinen Energieausweis vor.
*Die Instandsetzung der Fassade wurde mit 2016 von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur Verfügung gestellten Mitteln gefördert.
Das BHKW allerdings ist in einem Nebengebäude, einer Art Garage, untergebracht.
Der harte Winter 2021, „undichte Fenster, in deren Fugen und Kanten sich eine hohe Anzahl von Käfern eingenistet haben“, führten zu immens hohen Energie- bzw. Heizkosten, 1000kWh/Monat.
Das BHKW sollte diese Aufwendungen kompensieren, aber durch das Nichtfunktionieren desselben kam es nicht dazu. Erst Mitte 2023 fühlte man sich „genötigt“, nun endlich das BHKW instand zu setzen.
Eine Frage diesbezüglich wäre, rein fiktiv natürlich, ob ALLE Kosten des BHKW über die Betriebskostenabrechnung den Mietern aufgedrückt werden können und dürfen??!
Die „fiktive Abrechnung“ der Betriebskosten weist eine volle Übernahme der Kosten für das BHKW aus, dem aber keinerlei Einnahmen/Erträge gegenüber stehen.
Da frage ich mich, ob es gerechtfertigt und rechtens ist, dass diese Kosten von der Gemeinde entsprechend so „unwirtschaftlich“ auf die Mieter umgelegt werden dürfen und ob sie diese auch tragen muss??!
Wie könnte sie sich dagegen wehren? Eine Rechtsschutzversicherung lehnt die Kostenübernahme ab, weil der Versicherungsfall vor dem Abschluss eingetreten ist. War ja klar.
Mal angenommen, es sind 600€ Nachzahlung für 2021 zu leisten, inklusive der m E ungerechtfertigten Kosten für das BHKW, wie könnte ein RA, spezialisiert auf Miet-, und Bau- und Architektenrecht, hier hilfreich sein und würde sich eine Beauftragung lohnen, denn die Betriebskostenabrechnung 2022 kommt auch noch und zwingt zum baldigen Umzug??!
Was könnte man rein fiktiv noch alles tun, um RECHT zu bekommen, zB Zeitung? Wie sind diesbezüglich die Erfahrungen??
Dem Amtsleiter und alle beteiligten Verantwortlichen wurde der Fall mündlich (in einem Tagesordnungspunkt in deren Sitzung) fiktiv vorgetragen. Daraufhin tat sich… NICHTS.
Die einzige angenommene Reaktion war der Besuch der Bauleitung vor Ort, der wie erwartet „negativ und ohne Einsicht“ verlief.
Ich hoffe, dieses fiktive Szenario trägt zur hilfreichen Konversation bei, wofür ich mich recht herzlich bedanken möchte.
Gespannten Gruß vom Maler