Betriebskostenabrechnung HIIILFEEE?

Hallo liebe Community! Ich habe ein mega riesen Problem…
Am 25.01.2019 erhielt ich per persönlich eingeworfenem Brief, ganz genau um 11:29 Uhr, meine Betriebskostenabrechnungen.
Abrechnung 1
Abrechnungsdatum: 14.02.2018
Abrechnungszeitraum: 01.10.2016 - 30.09.2017
Nutzungszeitraum: 01.10.2016 - 31.12.2016

Abrechnung 2
Abrechnungsdatum: 22.02.2018
Abrechnungszeitraum: 01.10.2016 - 30.09.2017
Nutzungszeitraum: 01.01.2017 - 30.09.2017

Und überall steht, Betriebskostenabrechnung vom 04.05.2018…

Nun zu meiner Frage. Bin ich verpflichtet das jetzt noch zu zahlen???
Ich habe bei dieser Wohnungsgesellschaft nur knapp 2 Jahre gewohnt. in 2 verschiedenen Wohnungen. Ich bekam nie vorher eine Abrechnung und meine Adresse war allzeit bekannt!!! Nun bekam ich die beiden Abrechnungen. Alles bei…alles von der Wohnungsgesellschaft und die Ablesezahlen und Abrechnungen vom Ablesedienst. Mein Opa meinte nein das dürfen die nicht! 14 Tage später bekam ich einen Mahnbescheid. Gegen den ging ich in Widerspruch. Jetzt bekam ich erneut Post: " Wir bitten deshalb, Ihren Widerspruch zu Überdenken, denn dieser bedeutet, dass wir das Mahnverfahren in das streitige Verfahren überleiten werden, wodurch nicht unerhebliche Mehrkosten entstehen, welche letztlich Sie zu tragen hätten." Das ist der letzte Satz!
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
LG Doreen

Hallo,

die Verjährungsfrist beträgt im Allgemeinen 3 Jahre (siehe BGB 195).

Daher wirst du das wohl zahlen müssen, denn verjährt ist es nicht und strittig sind die Kosten ja wohl auch nicht, oder?

Gruß,
Steve

Aber dazu muss mir die Abrechnung doch zugestellt werden! Das habe ich auch schon gelesen mit den 3 Jahren. Jedoch sind das meine ersten Abrechnungen die ich von denen erhielt.

Es geht um 1600 Euro. Ich bewohnte je 1 Jahr eine 2 Raum, 51 und um die 70 qm. Betriebskostenvorauszahlungen waren 110 und 113 im Monat. Mensch da stimmt doch schon was nicht!

Na die haste doch durch den persönlich eingeworfenen Brief bekommen oder stehen da keine Beträge drin?

Die Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt erst am 1.1. des daruffolgenden Jahres in dem die Schuld entstanden ist!
ramses90

Du hast sie ja bekommen.

Natürlich würde man sich eine zeitnahe Abrechnung wünschen, aber verpflichtet ist der Vermieter dazu (meines Wissens) nicht.

Ich schwöre auf alles was mir heilig ist! Ich bekam am 25.01.2019 zum ersten Mal diese Abrechnungen!!! Und meine Adressen waren zu jedem Zeitpunkt bekannt!!!

Das kann schon sein und deshalb, keine Panik!
In der Abrechnung müssen doch Angaben zum Verbrauch aufgeführt sein aus denen man schließen kann warum da was nicht stimmen kann. Und Du wirst ja wohl noch die Nachweise darüber haben was Du wofür an Nebenkosten bezahlt hast. ramses90

Dazu muss die Abrechnung binnen 12 Monaten zu gestellt werden…dann las ich wieder irgendwas mit 3 Jahren… DESHALB habe ich geschrieben. Ich seh gar nicht mehr durch!

Reg Dich ab, https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/nebenkostenabrechnung-verjaehrung
die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum zugestell werden:
https://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
Also, im wahrsten Sinn des Wortes: Schwein gehabt, beide Abrechnungen sind damit hinfällig.
Druck den Gesetzestext aus und schick ihn dem VM mit dem Kommentar, dass Du die Zahlung deswegen ablehnst und auch weil dieser horrende Betrag von 2 Jahren bei einer Vorauszahlung von… Jährlich überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Ramses90

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Ja klar hab alles noch. Aber wie kann man denn als einzelne Person SO viel verbrauchen?! Das geht doch gar nicht! Man ich bin 10h am Tag nicht da! Es geht um Wasser und Heizung. Zeitweise war ich WOCHEN gar nicht in der ersten Wohnung! So viel mal dazu!
Und was ist damit, dass mir das erst 2019 zugestellt wurde?! Die können mir doch nicht so viele Monate später Abrechnungen schicken… Ich musste vor Einzug Anteile dieser Gesellschaft kaufen… die waren 1200 Euro. die soll ich 1,5 Jahre später, jetzt Juli raus bekommen…aha, bleibt also das Geld gleich am Ort wa?

:blush: Herzchen in den Augen ich habe!!!

Nö, nimm Dir ´nen Fachanwalt für Mietrecht wenn´s hart auf hart geht. Da hat ein Angestellter was verpennt und jetzt versucht man, in der Hoffnung auf ´nen dummen Mieter zu treffen, das wieder ins Lot zu bringen. Nicht die feine, englische Art. ramses90

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Mit mega Herzchen in den Augen… ich habe mir das schon gedacht! Mein Gedanke wurde stärker als ich den Brief heute bekam! „Wir bitten deshalb,…“ Hab ich oben schon geschrieben! Weisste das war schon so drohend…da kam mir das mega komisch vor…Einen Mahnbescheid kann ja jeder erstellen…Ich in Widerspruch und darauf hin DAS…

Hallo,

der Abrechnungszeitraum endet jeweils am 30.09.2017.
Die Nebenkostenabrechnung muss dir spätestens am 30.09.2018 mitgeteilt worden sein.

Wenn dies der Fall ist, beginnt die dreijährige Verjährung.
Wenn die Abrechnung NICHT bis zum 30.09.2018 zugegangen ist, sind keine Nachforderungen mehr möglich.

Und was meinst du, wer muss beweisen, ob die Abrechnung zugegangen ist? Der Vermieter.

Du schreibst also brav, dass dir die Abrechnungen erstmalig am 25.01.2019 zugegangen sind und du daher die Nachforderungen wegen des zu späten Zugangs nicht bezahlen wirst.

Dann muss der Vermieter beweisen, dass er tatsächlich die Abrechnungen vom 04.05.18 vor dem 30.09.18 bei dir abgegeben hat.

Angenommen, es findet sich ein Mitarbeiter des Vermieters, der sagt, dass er sich genau daran erinnert, dass er dir das in den Briefkasten gelegt hat. Dann würde man sich doch fragen: Hmm. Im Mai 2018 eine Nachforderung gemacht, dann bis zum Januar 2019 keine Zahlungserinnerung, keine Mahnung??? Und nun, kurz nach der Zustellung vom Januar 2019, geht es auf einmal ratz-fatz zum Inkasso? Ich halte das für sehr unglaubwürdig.

DANKE!!!
Das war mein Gedanke!!! Als der Brief mit den Abrechnungen nämlich bei uns eingeworfen wurde, waren wir gerade draußen, weil wir an dem Tag in den Urlaub gefahren sind und da sahen wir den Typ der den Brief rein steckte…das war ja schon komisch! Und auf dem ersten Brief steht handschriftlich mit Kuli „Zugestellt“. Häääähhh?! Also irgendwas haben die da versaut!

Ich schwöre aber wirklich ehrlich so ist es auch!!! Jetzt kommt ratz fatz! Abrechnung. Mahnbescheid. Heute Post warum ging ich denn in Widerspruch! Und der letzte Satz der Hammer! Und ich bin mir keiner Schuld bewusst!!! Selbst meine jetzige Adresse musste ich denen bei Wohnungsübergabe mitteilen! Habe ich! Jetzt wird der Weg ja auch gefunden!

Hier sind sie:
:heart_eyes:

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Du musst nicht schwören. Ich halte deine Schilderung für plausibel. Ich halte die Schilderung des Vermieters für nicht plausibel. Wenn es vor Gericht gehen sollte, kommt es darauf an, was der Richter glaubt. Ein Richter wird vermutlich dem Vermieter ähnliche Fragen stellen wie ich: Wie kann es sein, dass Sie die Nebenkostenabrechnungen am 25.01.19 durch Boten zustellen, wenn diese im Mai erstellt wurden? Wenn es zuvor schon eine Zustellung gab, wie kann es sein, dass in der Zustellung vom 25.01.19 das nicht erwähnt wird? Wie kann es sein, dass man mehrere Monate lang keine Zahlungserinnerung zugestellt hat?

Und nun zum letzten Satz:
Wenn ich jemandem einen Mahnbescheid schicke und der dann widerspricht, dann ziehe ich zuversichtlich vor Gericht, wenn die Forderung berechtigt ist und der Gläubiger auch die Kohle hat.
So einen Brief „Oh bitte, nehmen Sie doch den Widerspruch zurück, das wäre doch viel besser für Sie.“ - den schicke ich nur, wenn ich selber nicht daran glaube, eine gute Chance vor Gericht zu haben.

An deiner Stelle würde ich den Brief nur sauber abheften, wie überhaupt jede Korrospondenz mit dem Vermieter, dann würde ich auf Post vom Gericht warten.

Wenn es vor Gericht gehen sollte - was ich ein wenig anzweifele! - dann bitte nur mit Anwalt und vollständigen, sauber geführten Dokumenten.

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Ist Dir eigentlich klar, dass alles was Du hier und in der Antwort davor schreibst , von mir der Userin schon samt Links, zum betrefenden § schon mitgeteilt wurde? Da steht also nix Neues und weiter erhellendes von Dir drin. ramses90