Hallo liebe Community! Ich habe ein mega riesen Problem…
Am 25.01.2019 erhielt ich per persönlich eingeworfenem Brief, ganz genau um 11:29 Uhr, meine Betriebskostenabrechnungen.
Abrechnung 1
Abrechnungsdatum: 14.02.2018
Abrechnungszeitraum: 01.10.2016 - 30.09.2017
Nutzungszeitraum: 01.10.2016 - 31.12.2016
Abrechnung 2
Abrechnungsdatum: 22.02.2018
Abrechnungszeitraum: 01.10.2016 - 30.09.2017
Nutzungszeitraum: 01.01.2017 - 30.09.2017
Und überall steht, Betriebskostenabrechnung vom 04.05.2018…
Nun zu meiner Frage. Bin ich verpflichtet das jetzt noch zu zahlen???
Ich habe bei dieser Wohnungsgesellschaft nur knapp 2 Jahre gewohnt. in 2 verschiedenen Wohnungen. Ich bekam nie vorher eine Abrechnung und meine Adresse war allzeit bekannt!!! Nun bekam ich die beiden Abrechnungen. Alles bei…alles von der Wohnungsgesellschaft und die Ablesezahlen und Abrechnungen vom Ablesedienst. Mein Opa meinte nein das dürfen die nicht! 14 Tage später bekam ich einen Mahnbescheid. Gegen den ging ich in Widerspruch. Jetzt bekam ich erneut Post: " Wir bitten deshalb, Ihren Widerspruch zu Überdenken, denn dieser bedeutet, dass wir das Mahnverfahren in das streitige Verfahren überleiten werden, wodurch nicht unerhebliche Mehrkosten entstehen, welche letztlich Sie zu tragen hätten." Das ist der letzte Satz!
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
LG Doreen