Hallo Experten,
ich habe die wunderbare Gelegenheit, ein altes Zeugnis von mir noch einmal neu zu formulieren (damals hatten weder ich noch mein Ex-Chef Ahnung und wie ich heute weiß, war das Zeugnis viel zu knapp…), und habe nun ein bisschen rumformuliert. Ich habe versucht, dem Ganzen eine leicht persönliche Note zu geben, ohne die üblichen Inhalte zu vernachlässigen. Der Grund, warum ich nicht übernommen wurde, klingt allerdings noch ein wenig ungelenk. Ob es da noch eine bessere Formulierung gibt?
Wär super, wenn ihr mal drüber guckt und kommentiert. Klingt es alles stimmig, oder ist es vielleicht sogar zu „überkandidelt“?
Also:
Frau X, geboren am … in …, war vom 01.07.2002 bis zum 31.12.2002 in meiner Kanzlei als kaufmännische Angestellte beschäftigt.
Ihr Aufgabengebiet umfasste im Einzelnen:
- EDV-gestützte Bearbeitung von Mandantenbuchhaltungen (Sortierung und Kontierung der Belege, Datenerfassung mit Hilfe der Datev-Programme „Kanzlei-Rechnungswesen“ und „Kontoauszugsmanager“, telefonische Rücksprache mit Mandanten, Überprüfung und Abstimmung der Konten)
- Sekretariat (Telefondienst, Terminkoordinierung, Postbearbeitung und Erledigung der betrieblichen Korrespondenz)
- Verwaltung und Aktualisierung von Fachliteratur
- Allgemeine Büroarbeiten
Frau X hat sich mit großem Engagement und einer beachtlich guten Auffassungsgabe in ihr neues Arbeitsgebiet eingearbeitet. Ihr bis dato noch fehlende Kenntnisse der EDV-Buchführung eignete sie sich rasch an, so dass sie dem Team schon nach sehr kurzer Zeit eine wertvolle Stütze war. Frau X identifizierte sich jederzeit mit ihrer Aufgabe und zeigte große Leistungsbereitschaft, bei Bedarf auch über die übliche Arbeitszeit hinaus.
Ihr Arbeitsstil war in hohem Maße von Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt geprägt. Für auftretende Probleme fand Frau X stets sehr gute Lösungen und machte hinsichtlich der betrieblichen Arbeitsprozesse gut durchdachte Anregungen, die sie im Folgenden auch realisierte. Sie arbeitete stets sehr selbständig und systematisch und verfügt über ein sicheres Urteilsvermögen, durch das sie ihre Aufgaben stets richtig priorisierte.
Auch hohem Arbeitsaufwand und Termindruck war Frau X jederzeit gewachsen; vereinbarte Termine hielt sie stets ein. Insgesamt lieferte sie qualitativ und quantitativ stets sehr gute Ergebnisse, so dass ich mit ihren Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden war.
Wegen ihres freundlichen, hilfsbereiten und nicht zuletzt humorvollen Wesens wurde Frau X von mir und meinen Mitarbeiterinnen sehr geschätzt. Ihr Verhalten gegenüber Mandanten war stets ausgezeichnet.
Das Arbeitsverhältnis war zur Überbrückung eines Personalengpasses (Schwangerschaftsvertretung) auf sechs Monate befristet. Da sich Frau X in meiner Kanzlei ausgesprochen gut bewährt hat, hätte ich sie gerne in eine feste Anstellung übernommen. Aufgrund des begrenzten Personalstammes meiner Einzelkanzlei ist mir dies jedoch leider nicht möglich. Ich bedaure sehr, mit Frau X eine engagierte Mitarbeiterin mit viel Potential zu verlieren.
Ich danke Frau X für die stets sehr gute und loyale Zusammenarbeit und wünsche ihr für ihre Zukunft – beruflich wie persönlich – alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Einem zukünftigen Arbeitgeber spreche ich an dieser Stelle meine ausdrückliche Empfehlung aus.