Beurteilung eines Arbeitszeugnisses

Hallo Experten,

ich habe die wunderbare Gelegenheit, ein altes Zeugnis von mir noch einmal neu zu formulieren (damals hatten weder ich noch mein Ex-Chef Ahnung und wie ich heute weiß, war das Zeugnis viel zu knapp…), und habe nun ein bisschen rumformuliert. Ich habe versucht, dem Ganzen eine leicht persönliche Note zu geben, ohne die üblichen Inhalte zu vernachlässigen. Der Grund, warum ich nicht übernommen wurde, klingt allerdings noch ein wenig ungelenk. Ob es da noch eine bessere Formulierung gibt?

Wär super, wenn ihr mal drüber guckt und kommentiert. Klingt es alles stimmig, oder ist es vielleicht sogar zu „überkandidelt“?
Also:

Frau X, geboren am … in …, war vom 01.07.2002 bis zum 31.12.2002 in meiner Kanzlei als kaufmännische Angestellte beschäftigt.

Ihr Aufgabengebiet umfasste im Einzelnen:

  • EDV-gestützte Bearbeitung von Mandantenbuchhaltungen (Sortierung und Kontierung der Belege, Datenerfassung mit Hilfe der Datev-Programme „Kanzlei-Rechnungswesen“ und „Kontoauszugsmanager“, telefonische Rücksprache mit Mandanten, Überprüfung und Abstimmung der Konten)
  • Sekretariat (Telefondienst, Terminkoordinierung, Postbearbeitung und Erledigung der betrieblichen Korrespondenz)
  • Verwaltung und Aktualisierung von Fachliteratur
  • Allgemeine Büroarbeiten

Frau X hat sich mit großem Engagement und einer beachtlich guten Auffassungsgabe in ihr neues Arbeitsgebiet eingearbeitet. Ihr bis dato noch fehlende Kenntnisse der EDV-Buchführung eignete sie sich rasch an, so dass sie dem Team schon nach sehr kurzer Zeit eine wertvolle Stütze war. Frau X identifizierte sich jederzeit mit ihrer Aufgabe und zeigte große Leistungsbereitschaft, bei Bedarf auch über die übliche Arbeitszeit hinaus.

Ihr Arbeitsstil war in hohem Maße von Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt geprägt. Für auftretende Probleme fand Frau X stets sehr gute Lösungen und machte hinsichtlich der betrieblichen Arbeitsprozesse gut durchdachte Anregungen, die sie im Folgenden auch realisierte. Sie arbeitete stets sehr selbständig und systematisch und verfügt über ein sicheres Urteilsvermögen, durch das sie ihre Aufgaben stets richtig priorisierte.

Auch hohem Arbeitsaufwand und Termindruck war Frau X jederzeit gewachsen; vereinbarte Termine hielt sie stets ein. Insgesamt lieferte sie qualitativ und quantitativ stets sehr gute Ergebnisse, so dass ich mit ihren Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden war.

Wegen ihres freundlichen, hilfsbereiten und nicht zuletzt humorvollen Wesens wurde Frau X von mir und meinen Mitarbeiterinnen sehr geschätzt. Ihr Verhalten gegenüber Mandanten war stets ausgezeichnet.

Das Arbeitsverhältnis war zur Überbrückung eines Personalengpasses (Schwangerschaftsvertretung) auf sechs Monate befristet. Da sich Frau X in meiner Kanzlei ausgesprochen gut bewährt hat, hätte ich sie gerne in eine feste Anstellung übernommen. Aufgrund des begrenzten Personalstammes meiner Einzelkanzlei ist mir dies jedoch leider nicht möglich. Ich bedaure sehr, mit Frau X eine engagierte Mitarbeiterin mit viel Potential zu verlieren.

Ich danke Frau X für die stets sehr gute und loyale Zusammenarbeit und wünsche ihr für ihre Zukunft – beruflich wie persönlich – alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Einem zukünftigen Arbeitgeber spreche ich an dieser Stelle meine ausdrückliche Empfehlung aus.

Hallo,

dein Arbeitszeugnis klingt mir zu sehr nach wegloben.
Bin allerdings kein Personaler…

Gruß

Thomas

Hi!

Daran würde ich nichts ändern!

„Wegloben“ fällt aus, da es sich um ein kleines Unternehmen handelt (setze ich bei dem Schreibstil einfach mal voraus), und eh nur für die Schwangerschaftsvertretung eine Befristung vorlag.

LG
Guido, der es allerdings etwas komisch findet, dass man sich innerhalb von 6 Monaten nicht nur in eine EDV-gestützte Buchführung einarbeitet sondern innerhalb dieses Zeitraums auch noch zu einer echten Hilfe in diesem Bereich werden soll…

Hi Guido,

danke für deine Einschätzung!

Guido, der es allerdings etwas komisch findet, dass man sich
innerhalb von 6 Monaten nicht nur in eine EDV-gestützte
Buchführung einarbeitet sondern innerhalb dieses Zeitraums
auch noch zu einer echten Hilfe in diesem Bereich werden
soll…

Es war in der Tat sehr nett von meinem Ex-Chef, dass er mich für die kurze Zeit ohne Expertenkenntnisse überhaupt eingestellt hat. :wink:

Aber du hast Recht; ich denke, ich nehme den Satz mit der „wertvollen Stütze“ noch raus, er ist ja nicht unbedingt nötig und man muss es ja nicht übertreiben.

Liebe Grüße,
betazoid

Danke auch dir :smile:

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Hallo Experten,

ich habe die wunderbare Gelegenheit, ein altes Zeugnis von mir
noch einmal neu zu formulieren (damals hatten weder ich noch
mein Ex-Chef Ahnung und wie ich heute weiß, war das Zeugnis
viel zu knapp…), und habe nun ein bisschen rumformuliert.
Ich habe versucht, dem Ganzen eine leicht persönliche Note zu
geben, ohne die üblichen Inhalte zu vernachlässigen. Der
Grund, warum ich nicht übernommen wurde, klingt allerdings
noch ein wenig ungelenk. Ob es da noch eine bessere
Formulierung gibt?

Wär super, wenn ihr mal drüber guckt und kommentiert. Klingt
es alles stimmig, oder ist es vielleicht sogar zu
„überkandidelt“?
Also:

Frau X, geboren am … in …, war vom 01.07.2002 bis zum
31.12.2002 in meiner Kanzlei als kaufmännische Angestellte
beschäftigt.

Ihr Aufgabengebiet umfasste im Einzelnen:

-EDV-gestützte Bearbeitung von Mandantenbuchhaltungen
-(Sortierung und Kontierung der Belege, Datenerfassung mit
Hilfe der Datev-Programme „Kanzlei-Rechnungswesen“ und
„Kontoauszugsmanager“, telefonische Rücksprache mit Mandanten,
Überprüfung und Abstimmung der Konten)

  • Sekretariat (Telefondienst, Terminkoordinierung,
    Postbearbeitung und Erledigung der betrieblichen
    Korrespondenz)
  • Verwaltung und Aktualisierung von Fachliteratur
  • Allgemeine Büroarbeiten

das soltest du umschreiben,da es sich sonst wie „Hilsarbeiten“ ausführen anhört.
-die Bearbeitung von Mandantenbuchhaltungen mit Hilfe des Datev - Systems
(das vorsortieren und kontieren wird in dem oben genannten schon inbegriffen, oder willst darauf deine Inkompetenz hinweisen?!
Datev reicht aus … der Rest ist unrelevant, da jeder aus dem Fach die Komponenten des Systems kennt/ kennen sollte)
-Bearbeitung Debitoren-, Kreditoren- und Sachbuchhaltung
-Kontenabstimmung
-Kontenpflege und –analyse
-Bearbeitung des Zahlungsverkehrs mit dem „Kontoauszugsmanager“,

  • schriftliche sowie telefonische Korespondenz mit Behörden, Organisationen und Mandanten
    -Allgemeine Büroorganisation / Adminisation (da ist Telefondienst etc. schon inbegriffen und es hört sich viel schöner an, vor allem kannst du in jeder bewerbung reinschreiben, ´wie du es benötigst … hällst dir die Türen offen).

Zu bemerken ist weiterhin, dass Frau X administrative Stärken eine große Unterstützung für die Geschäftsführung darstellt.

Frau X hat sich mit großem Engagement und einer beachtlich
guten Auffassungsgabe in ihr neues Arbeitsgebiet
eingearbeitet. Ihr bis dato noch fehlende Kenntnisse der
EDV-Buchführung eignete sie sich rasch an, so dass sie dem
Team schon nach sehr kurzer Zeit eine wertvolle Stütze war.
Frau X identifizierte sich jederzeit mit ihrer Aufgabe und
zeigte große Leistungsbereitschaft, bei Bedarf auch über die
übliche Arbeitszeit hinaus.

wenn du das mit der arbeitszeit schreibst, dann kann das auch wie folgt ausgelegt werden: „über die normale arbeitszeit …“ kann heißen sie verbrachte die zeit nach büroschluß auch gern mit kollegen im büro - was habst ihr da gemacht ?!.. oder die hat kein privatleben oder macht alles, um den job zu halten, und dass bei nem 6monate befristeten job - die muß es ja nötig gehabt haben - laß das weg!!!

Besser:

Frau X arbeitete sich rasch in Ihr neues Aufgabengebiet ein und übernahm nach kurzer Zeit bereits … Aufgaben.

Frau X zeigte stets überdurchschnittliches Engagement. Sie war für ihre Aufgaben außerordentlich befähigt und den Belastungen und Anforderungen dieser Position stets im vollsten Umfang gewachsen. Sie entsprach unseren Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise.

Frau X erfüllte die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Ihre Leistungen fanden jederzeit und in jeder Hinsicht unsere außerordentliche Anerkennung.

Nachfolgendes weglassen: …

Ihr Arbeitsstil war in hohem Maße von Zuverlässigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt geprägt. Für
auftretende Probleme fand Frau X stets sehr gute Lösungen und
machte hinsichtlich der betrieblichen Arbeitsprozesse gut
durchdachte Anregungen, die sie im Folgenden auch realisierte.
Sie arbeitete stets sehr selbständig und systematisch und
verfügt über ein sicheres Urteilsvermögen, durch das sie ihre
Aufgaben stets richtig priorisierte.

Auch hohem Arbeitsaufwand und Termindruck war Frau X jederzeit
gewachsen; vereinbarte Termine hielt sie stets ein. Insgesamt
lieferte sie qualitativ und quantitativ stets sehr gute
Ergebnisse, so dass ich mit ihren Leistungen jederzeit
außerordentlich zufrieden war.

und dadurch ersetzen:

Sie verstand es, sich auch in schwierigen Situationen durch ihre besonnene und kompetente Art durchzusetzen.

Wegen ihres freundlichen, hilfsbereiten und nicht zuletzt
humorvollen Wesens wurde Frau X von mir und meinen
Mitarbeiterinnen sehr geschätzt. Ihr Verhalten gegenüber
Mandanten war stets ausgezeichnet.

„humorvolles Wesen“ hm… ganz rausnehmen… ist negativ… du hast dich also über jeden und alles lustig gemacht und ne Tratschtante warst du auch noch …

„Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen/Innen und Kunden war jederzeit einwandfrei. Durch Ihr freundliches und hilfsbereites Wesen war sie sehr beliebt.“

so klingt der obere Absatz besser.

Das Arbeitsverhältnis war zur Überbrückung eines
Personalengpasses (Schwangerschaftsvertretung) auf sechs
Monate befristet. Da sich Frau X in meiner Kanzlei
ausgesprochen gut bewährt hat, hätte ich sie gerne in eine
feste Anstellung übernommen. Aufgrund des begrenzten
Personalstammes meiner Einzelkanzlei ist mir dies jedoch
leider nicht möglich. Ich bedaure sehr, mit Frau X eine
engagierte Mitarbeiterin mit viel Potential zu verlieren.

Den oben stehenden Absatz klingt zu übertrieben, ich würde ihn so umschreiben:
"Das Arbeitsverhältnis endet auf Grund einer befristeten Schwangerschaftsvertretung (einer Mitarbeiterin). Frau X konnte leider auf Grund der … (z.B Mandantenlage, Firmengröße) nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
„Ich beadauere sehr… Potenzial zu verieren“ klingt ganz gut.

Ich danke Frau X für die stets sehr gute und loyale
Zusammenarbeit und wünsche ihr für ihre Zukunft – beruflich
wie persönlich

beruflich wie persönlich

kann man schreiben …kommt aber nicht immer gut an, auch wenn es sich so ganz gut anhört … deutet auf ein enges Verhältnis hin … kann sogar auf ein Verhältnis hindeuten

„Einem
zukünftigen Arbeitgeber spreche ich an dieser Stelle meine
ausdrückliche Empfehlung aus.“

  • zu übertrieben, dies würde ich NIE in eine Beurteilung schrieben … schaut so aus, als ob der AN dies selbst geschrieben hat … unprofessionell

Hi Rosalia,

danke für deine Kommentare!

-die Bearbeitung von Mandantenbuchhaltungen mit Hilfe des
Datev - Systems
(das vorsortieren und kontieren wird in dem oben genannten
schon inbegriffen, oder willst darauf deine Inkompetenz
hinweisen?!
Datev reicht aus … der Rest ist unrelevant, da jeder aus dem
Fach die Komponenten des Systems kennt/ kennen sollte)
-Bearbeitung Debitoren-, Kreditoren- und Sachbuchhaltung
-Kontenabstimmung
-Kontenpflege und –analyse
-Bearbeitung des Zahlungsverkehrs mit dem
„Kontoauszugsmanager“,

  • schriftliche sowie telefonische Korespondenz mit Behörden,
    Organisationen und Mandanten
    -Allgemeine Büroorganisation / Adminisation (da ist
    Telefondienst etc. schon inbegriffen und es hört sich viel
    schöner an, vor allem kannst du in jeder bewerbung
    reinschreiben, ´wie du es benötigst … hällst dir die Türen
    offen).

Du hast Recht, so klingt es professioneller. Den Part werde ich größtenteils so übernehmen, das „Sekretariat“ allerdings beibehalten. Und die telefonische Korrespondenz lass ich auch weg :smile:

wenn du das mit der arbeitszeit schreibst, dann kann das auch
wie folgt ausgelegt werden: „über die normale arbeitszeit …“
kann heißen sie verbrachte die zeit nach büroschluß auch gern
mit kollegen im büro - was habst ihr da gemacht ?!.. oder die
hat kein privatleben oder macht alles, um den job zu halten,
und dass bei nem 6monate befristeten job - die muß es ja nötig
gehabt haben - laß das weg!!!

Hm, du könntest Recht haben damit, dass man nicht unbedingt die Mordsüberstunden macht bei nem 6-monatigen Vertrag. Grundsätzlich aber denke ich schon, dass der Hinweis auf Einsatz „über die normale Arbeitszeit“ hinaus legitim ist, meines bescheidenen Wissens nach auch in vielen Zeugnissen vorkommt.

Besser:

Frau X arbeitete sich rasch in Ihr neues Aufgabengebiet ein
und übernahm nach kurzer Zeit bereits … Aufgaben.

Frau X zeigte stets überdurchschnittliches Engagement. Sie war
für ihre Aufgaben außerordentlich befähigt und den Belastungen
und Anforderungen dieser Position stets im vollsten Umfang
gewachsen. Sie entsprach unseren Erwartungen und
Anforderungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise.

Frau X erfüllte die Ihr übertragenen Aufgaben stets zu
unserer vollsten Zufriedenheit.
Ihre Leistungen fanden jederzeit und in jeder Hinsicht unsere
außerordentliche Anerkennung.

Klingt auch gut!
Jedoch an dieser Stelle eine generelle Frage: Da es sich tatsächlich um eine kleine Kanzlei handelte, sprich Chef + 3 Mitarbeiter, ist es da nicht authentischer, wenn das Zeugnis auch in der „ich“-Form ausgestellt wird?
Es bewertet ja lediglich der Chef…

Wegen ihres freundlichen, hilfsbereiten und nicht zuletzt
humorvollen Wesens wurde Frau X von mir und meinen
Mitarbeiterinnen sehr geschätzt. Ihr Verhalten gegenüber
Mandanten war stets ausgezeichnet.

„humorvolles Wesen“ hm… ganz rausnehmen… ist negativ…
du hast dich also über jeden und alles lustig gemacht und ne
Tratschtante warst du auch noch …

So, jetzt ist der Moment gekommen, wo ich mich mal auflehnen muss. :smile:) Nicht gegen dich, liebe Rosalia, sondern allgemein…

Da schreibt man ein schönes Zeugnis, hält soweit so gut die bürokratischen Standards ein, der Tenor des gesamten Zeugnisses ist sehr positiv - und dann soll das, was ich persönlich als Chance begreife, dem Zeugnis wenigstens ein *klein wenig* persönliche Note zu geben, bzw. wenigtens ein *klein wenig* aus dem Einheitsbrei herauszustechen - direkt negativ ausgelegt werden? Wieso sollte jemand vermitteln wollen, dass ich eine Tratschtante bin, mich aber gleichzeitig „sehr schätzen“ und mein Verhalten mit „ausgezeichnet“ beurteilen?

Ebenso verhält es sich hiermit:

Ich danke Frau X für die stets sehr gute und loyale
Zusammenarbeit und wünsche ihr für ihre Zukunft – beruflich
wie persönlich

beruflich wie persönlich

kann man schreiben …kommt aber nicht immer gut an, auch wenn
es sich so ganz gut anhört … deutet auf ein enges Verhältnis
hin … kann sogar auf ein Verhältnis hindeuten

Wenn ich also schreibe:
„und wünsche ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute…“
ist es ok, wenn ich aber schreibe:
„und wünsche ihr für ihre Zukunft – beruflich wie persönlich - alles Gute…“
habe ich ein Verhältnis? Nee oder? :smile:

Ist es nicht so, dass wenn ein Personaler SO weit geht und bei seiner Bewertung schon die Nutzung von Gedankenstrichen (!) mit einbezieht, dass er dann notfalls auch im restlichen Zeugnis etwas finden wird, das er negativ auslegen kann?
So kommt man vom Hundertsten ins Tausendste…

So, weiter im Text - wieder etwas sachlicher:

„Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzen,
Kollegen/Innen und Kunden war jederzeit einwandfrei. Durch Ihr
freundliches und hilfsbereites Wesen war sie sehr beliebt.“

Klingt auch gut. Werde ich überdenken.

Das Arbeitsverhältnis war zur Überbrückung eines
Personalengpasses (Schwangerschaftsvertretung) auf sechs
Monate befristet. Da sich Frau X in meiner Kanzlei
ausgesprochen gut bewährt hat, hätte ich sie gerne in eine
feste Anstellung übernommen. Aufgrund des begrenzten
Personalstammes meiner Einzelkanzlei ist mir dies jedoch
leider nicht möglich. Ich bedaure sehr, mit Frau X eine
engagierte Mitarbeiterin mit viel Potential zu verlieren.

Den oben stehenden Absatz klingt zu übertrieben, ich würde ihn
so umschreiben:
"Das Arbeitsverhältnis endet auf Grund einer befristeten
Schwangerschaftsvertretung (einer Mitarbeiterin). Frau X
konnte leider auf Grund der … (z.B Mandantenlage,
Firmengröße) nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
übernommen werden.
„Ich beadauere sehr… Potenzial zu verieren“ klingt ganz gut.

OK…

„Einem
zukünftigen Arbeitgeber spreche ich an dieser Stelle meine
ausdrückliche Empfehlung aus.“

  • zu übertrieben, dies würde ich NIE in eine Beurteilung
    schrieben … schaut so aus, als ob der AN dies selbst
    geschrieben hat … unprofessionell

Ich denke, das werde ich dann noch ändern. Ist ja auch nicht unbedingt notwendig, und vielleicht tatsächlich zu ungewöhnlich (beuge mich den Standards, seufz…)

Liebe Grüße,
beta

hy!
Am Ende bleibt es dir überlassen, was du in das Z. schreibst.

wenn es eine kleine Kanzlei ist, dann kannst du schon „ich“ schreiben (aus der Sicht des Chefs).

zu meinen „Kritikpunkten“ kann ich dir nur sagen, dass ich schon viele Z. geschrieben habe und viele gelesen habe … was da so drin steht. Die hören sich mal mehr, mal weniger gut an. Aber was zwischen den Zeilen steht ist ganz wichtig. Leider können viele AN ihre eigenen Z. nicht richtig lesen und/oder deuten.
Und dann wundert man sich, warum man Absagen bekommt, wenn die Z. aus der Sicht des AN doch ganz gut sind.

Nicht umsonst verdienen große Beratungsinstitutionen viel Geld mit Seminaren rund um das Thema Mitarbeiterbeurteilung und ArbeitsZ. richtig schreiben / lesen und deuten.

(sorry, aber humorvoll ist da wirklich ein „no go“ - solltest du das in eine anderen Z.mal gelesen haben, dann hat das niemand geschrieben, der nur wenig Ahnung davon hatte)

Ich wünsche dir viel Erfolg in deine beruflichen Weiterkommen.

MfG

Hi!

das soltest du umschreiben,da es sich sonst wie „Hilsarbeiten“
ausführen anhört.

Was ist denn bei einer solchen Beschäftigungszeit anderes zu erwarten?

Generell würde ich Dir zustimmen, aber alles, was bei einer 6-monatigen Dauer noch weiter aufgebläht wird, mutiert zum unglaubwürdigen Gefälligkeitszeugnis.

…zumal sie ja vorher keine Ahnung hatte…

LG
Guido

Hi!

das soltest du umschreiben,da es sich sonst wie „Hilsarbeiten“
ausführen anhört.

Was ist denn bei einer solchen Beschäftigungszeit anderes zu
erwarten?

da kann ich nicht ganz zustimmen.
wenn ich in einer solchen position gewesen wäre, hätte ich nach einer Einweisung ins Unernehmen sofort anfangen können, da ich die beschriebenen Tätigeiten in Praktikas etc ausgeübt habe.

ich weiß nicht, aus welcher Branche sie kam und welche Grundkenntnisse bestanden, auf die aufgebaut wurden.
dazu haben wir zu wenig infos, um dies beurteilen zu können.

nehme mal an, sie habe ich dem bereich schon gearbeitet und nur das sDatev-System noch nicht gekannt … dann sollte sie das system 2 oder 3 mal gezeigt bekommen, dann aber auch drauf haben.

Generell würde ich Dir zustimmen, aber alles, was bei einer
6-monatigen Dauer noch weiter aufgebläht wird, mutiert zum
unglaubwürdigen Gefälligkeitszeugnis.

…zumal sie ja vorher keine Ahnung hatte…

wir kennen den beruflichen Werdegang nicht und sollten uns dazu keine Meinung bilden.

Ich bin der Meinung, dass meine Ratschläge bezügich der Abänderungen des Z. konstuktiv waren.

Ob „aufgeblasen“ kann ich nicht beurteilen, da ich nciht den Areitstag der AN kenne.

LG
Guido

Hi!

ich weiß nicht, aus welcher Branche sie kam und welche
Grundkenntnisse bestanden, auf die aufgebaut wurden.
dazu haben wir zu wenig infos, um dies beurteilen zu können.

Eben - und genau deshalb halte ich Deine „Verbesserungsvorschläge“ für extrem gewagt.

Da die Buchhaltungsgeschichte nur ein Teil des Ganzen war, sie also nicht den ganzen Tag ausscließlich dieses Thema machte, wird es unglaubwürdig.

Nur meine Meinung als jemand, der nicht wirklich wenig mit Buchhaltung zu tun hat(te).
Da ist es mit einem „ein paar mal gezeigt“ nicht getan (es sei denn, man macht nur simple Erfassungstätigkeiten - was hier aber offensichtlich nicht der Fall war, da man sonst kaum von einer „wertvollen Stütze“ sprechen kann), zumal bereits gesagt wurde, dass keine Expertenkenntnisse vorhanden waren.
/t/beurteilung-eines-arbeitszeugnisses–2/4602679/4

Ein derart eierlegende Wollmilchsau, zu der sie nach Deinen Änderungen mutiert, lässt man schlicht nicht gehen - es sei denn, es handelt sich um ein Gefälligkeitszeugnis…

LG
Guido

Hallo,

die Begründungen haben mir auf jeden Fall sehr geholfen. Ich denke, dass ich nun in der Lage bin, eine gute Version zu stricken.

Viele Grüße
beta