Nein, am offenen Tragen von Waffen und Uniformen erkennt man
diejenigen Kombattanten, seien es Angehörige „offizieller“
Streitkräfte oder von Nichtregierungsorganisationen, die bei
Gefangennahme von der Haager Landkriegsordnung und der Genfer
Konvention geschützt werden.
Nein, das ist falsch!
Die Waffen offen tragen müssen nur Angehörige einer Levée en
masse.
So steht es in Art. 2 der HLKO. In Art. 1 steht allerdings:
"Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen und Freiwilligenkorps, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
-
wenn jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
2.
wenn sie ein festes, aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
3.
wenn sie die Waffen offen führen und
4.
wenn sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
In den Ländern, wo Milizien oder Freiwilligenkorps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung «Heer» inbegriffen.
Am verdeckten Tragen von Waffen und/oder am Räuberzivil hingegen :erkennt man diejenigen Kombattanten, die, wenn man sie erwischt, :nach geltendem Kriegsvölkerrecht ohne weitere Umstände an Ort und :Stelle standrechtlich erschossen werden können.
Gott bewahre! Ersatzlos streichen und vergessen!
Sagen wir mal so: Es ist für den vorliegenden Fall sowieso irrelevant. Ob OBL regulärer oder irregulärer Kombattant war - er hat sich nicht ergeben und durfte also als noch kämpfend angesehen werden. Woher sollen die Special Forces wissen, ob er nicht ein paar Nahkampftricks anwenden wollte.
Jede bewaffnete Gruppe, die sich bildet und die ihre Waffen
offen trägt und sich an ihrer Kleidung kenntlich macht, ist
trotzdem kriegsvölkerrechtlich als militärische Organisation
anerkannt.
Falsch.
Stimmt, Al Kaida hat sich nicht an obigen Punkt 4 gehalten. Also waren sie keine Kombattanten, sondern nur eine bewaffnete kriminelle Vereinigung. Und ein Gefecht ist nun mal keine Gerichtsverhandlung und Soldaten sind keine Polizisten.
Bin Laden hat sogar selbst nie von sich behauptet, Zivilist zu
sein.
Was Leute behaupten oder nicht behaupten ist aber irrelevant.
Wichtig ist, was sie tatsächlich sind.
Nein, wichtig ist schon, welchen Status sie selbst für sich beanspruchen, da sich danach richtet, welche Rechte möglicherweise in Anspruch nehmen zu wollen man ihnen als Gegner im Gefecht unterstellen muss. So wird ein selbsterklärter Kombattant auch in Zivil seinen Kampf führen wollen und man braucht nicht zu unterstellen, dass er von seinem Vorhaben Abstand nehmen, den Bandenkampf einstellen und sich einem ordentlichen Strafverfahren stellen will, wenn er keine Anzeichen dafür zeigt.
Übrigens hat er eine seiner Frauen als Geisel genommen. Schon von daher war die Erschießung aus Nothilfegesichtspunkten gerechtfertigt. Es ist mir aber schon viel zu viel Zeit für die Diskussion um OBLs Rechte draufgegangen. Und da ich nicht unbedingt dem in Deutschland derzeit geltenden Rechtsdogma anhänge, dass das Leben eines Gewalttäters ebensoviel wert ist wie das seiner Opfer, möchte ich mich jetzt ausklinken.
smalbop