Hallo,
gilt eine Zustellung, wenn ein Paket z.B. in einem 5 oder 10, 20 km entfernten Ort abgegeben / hinterlegt wird?
Welcher Abholaufwand ist zumutbar, welcher nicht?
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?
Gruß,
Paran
Hallo,
gilt eine Zustellung, wenn ein Paket z.B. in einem 5 oder 10, 20 km entfernten Ort abgegeben / hinterlegt wird?
Welcher Abholaufwand ist zumutbar, welcher nicht?
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?
Gruß,
Paran
Ein Paket ist genau dann zugestellt, wenn es im Machtbereich des Empfängers angekommen ist.
Hallo,
O.K. - und wo ist das?
Angenommen, der Adressat lebt in Berlin, kann also mit der Bahn oder per Auto / Bus nach Hamburg fahren - ist das dann der Machtbereich?
Was, wenn der Adressat auf dem Land lebt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln 3-4 Stunden unterwegs wäre, um an das Paket zu kommen?
Oder der Adressat gehbehindert ist (Rollator) und es nicht bis zum 2 km entfernten Postamt schafft?
Wo endet der Machtbereich und welcher Aufwand bzgl. Kosten und Zeit ist zu akzeptieren?
Gruß,
Paran
Das kann das Postfach sein, das kann der Briefkasten sein, das kann der Nachbar sein, das kann auch ausschließlich die Wohnung sein. Mit irgendeiner Entfernung oder Nähe hat das nichts zu tun.
Wenn er sein Postfach so weit weg hat, ist das sein Problem. Wenn er dort kein Postfach hat, ist das Paket auch nicht zugestellt.
Er (oder jemand anders) könnte auch einfach zu Hause sein, wenn das Paket kommt. Er könnnte das Paket auch an jemand anders liefern lassen. Er könnte auch einen Paketkasten anbringen lassen. Er könnte mit dem Lieferdienst einen Platz absprechen, wo die Pakete abgelegt werden sollen.
Hallo,
Packstation statt Postfach - kann man leider nicht selbst wählen.
Also: wo endet der Machtbereich konkret, welcher Aufwand per öffentlicher Verkehrsmittel oder Taxi ist zumutbar?
Gibt es da keine Regeln?
Gruß,
Paran
Die stehen bestimmt in den AGB der DHL. - Die lese ich jetzt aber nicht durch!
Schickt die DHL neuerdings Pakete einfach zu einer Packstation, wenn man nicht zu Hause ist? -
Ich meine doch, dass man einiges wählen kann, vorausgesetzt jedenfalls, man hat Internet, und der DHL ist die Mailadresse bekannt. - Mir schicken die jedenfalls immer eine Mail, bevor ein Paket kommt, und da kann ich noch aussuchen, wo das Paket hinsoll (Nachbar, DHL-Shop oder so).
Ich würde es jedenfalls mit einer Beschwerde versuchen. Kann auch sein, dass der DHL-Fahrer einfach nur einen Weg sparen wollte oder sich vertan hat. -
Unter anderem. Oder der Zusteller wirft die Teile in den Vorgarten oder ins Treppenhaus. In den letzten Wochen habe ich eine Benachrichtigung erhalten, die Sendung sei ersatzweise bei „Nachbar Hasan“ gelassen worden - ich habe dann rausgekriegt, dass es in einer Pizzeria am anderen Ende der Straße einen Kellner namens Hasan gibt. Ein anderes mal lag ein Zettel im Treppenhaus in der Ecke, auf dem stand, „Nachbar Popeye“ hätte das Paket für mich entgegengenommen. Ich habe dann rausgekriegt, dass es im benachbarten Stadtviertel einen Kiosk gibt, dessen Inhaber den Spitznamen Popeye trägt.
Was die Phantasie beim Loswerden der lästigen Pakete betrifft, sind die Zusteller von DHL mittlerweile genauso erfinderisch wie die von Hermes, DPD, GLS usw.
Es geht hier um was anderes: Pakete, die irgendwo abgeworfen worden sind, weil der Zusteller keine Zeit hatte, sie dem Empfänger zu bringen, sind nicht zugestellt. Die Paketdienste sind aber (im Gegensatz zur bösen, bösen Behörde ‚Bundespost‘ früher) auch gar nicht zu einer Zustellung der Sendungen verpflichtet.
Schöne Grüße
MM
Darüber wird bei den Paketdiensten genauso herzlich gelacht wie bei Behörden über „Dienstaufsichtsbeschwerden“.
Schöne Grüße
MM
Na wenn du nicht da warst, bist du im Annahmeverzug, dann wird die Lieferung an einen Zentralen Ort hinterlegt. Der Versandtdienstleister kann ja nichts dafür wenn du nicht da warst.
Tatsächlich ist dies auch nicht in den AGB von DHL geregelt.
Hier ist nur geregelt, dass DHL „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternimmt.
Ob sie nun also 1 mal oder 2 mal kommen (müssen) wäre hier die Frage.
Zumutbar wäre es in meinen Augen auch, das Paket am nächsten Tag noch einmal mitzunehmen. Auf der anderen Seite hat der Absender dafür bezahlt, dass das Paket einmal zum Kunden gebracht wird, und aus dieser Sicht wäre es somit nicht zumutbar.
Stellen wir uns vor, dass ALLE Pakete eines Tages nicht zugestellt werden konnten und ALLE Pakete am nächsten Tag noch einmal zugestellt werden müssen. Das kann natürlich nicht funktionieren.
DHL hält sich ebenso vor, das Paket in eine Abholstation zu bringen oder bei einem Nachbarn abzugeben, solange der Verdacht besteht, dass es OK ist.
Dies kann man jedoch schriftlich bei DHL hinterlegen, dass man es nicht möchte.
Nur hier wäre die Frage was passiert wenn man dann nicht da ist? Geht das Paket direkt zum Absender zurück?
In den AGB wird immer alles als „zumutbar“ und als "vorraussichtlich " beschrieben.
Genaue Entfernungen oder ähnliches konnte ich darin nicht finden. Ich gehe mal davon aus, dass es bei anderen Zustellern nicht anders aussieht.
Daher würde für solche Fragen wohl nur die Chance bestehen, dass in einem Streitfall ein Gericht entscheiden muss.
Dazu würde ich jedoch persönlich behaupten, dass man da keine Chance hat. Einfach aus dem Grund, dass wenn man z.B. gehbehindert ist, den Passus nutzen könnte, dass man dem Hinterlegen an einer Packstation wiederspricht.
Wenn man den Service der DHL nutzt, dann hat man sich schließlich mit den AGB einverstanden erklärt…
…
Immerhin könnte es sein, dass versucht wird, eine Lösung zu finden.
Die Beschwerde wird jedenfalls dem Paketboten und seinem direkten Vorgesetzten mitgeteilt.
Das sicher nicht als Empfänger!
Machtbereich heißt, wenn der Adressat tatsächlich Zugriff darauf hat. Das heißt u.a., ein Paket gilt noch NICHT als zugestellt, wenn es in einer Packstation oder einer Postfiliale deponiert wird, und der Adressat es dann von da abholen kann. Erst wenn der Adressat das Paket tatsächlich aus der Packstation entnimmt oder eben in der Filiale in die Hand gedrückt bekommt, gilt es als zugestellt. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob Packtation/Filiale nun 50 m oder 500 km von der Wohnung des Empfängers entfernt ist.
Angenommen, der Adressat lebt in Berlin, kann also mit der Bahn oder per Auto / Bus nach Hamburg fahren - ist das dann der Machtbereich?
Wie gesagt:
Ja, wenn der Adressat tatsächlich nach Hamburg fährt und das Paket dort in Empfang nimmt, also tatsächlich in den Händen hält. Erst dann gelangt es nämlich in seinen Machtbereich.
Nein, wenn er einfach zu Hause bleibt und das Paket somit nie in seinen Machtbereich gelangt. Das Paket gilt dann als nicht zugestellt und geht somit irgendwann wieder zurück an den Versender.
Was, wenn der Adressat auf dem Land lebt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln 3-4 Stunden unterwegs wäre, um an das Paket zu kommen?
Dann gilt die Zustellung als erfolgreich, wenn er diese 3-4 Stunden auf sich nimmt und dann das Paket am Aufbewahrungsort in Empfang nimmt. Erst dann gelangt es nämlich in seinen Machtbereich. Ansonsten gelangt es nie in den Machtbereich des Adressaten, gilt also als nicht zugestellt, und das Paket geht dann irgendwann wieder zurück an den Versender.
Oder der Adressat gehbehindert ist (Rollator) und es nicht bis zum 2 km entfernten Postamt schafft?
Dann ist das Paket nie in den Machtbereich des Adressaten gelangt, gilt also als nicht zugestellt, und das Paket geht irgendwann wieder zurück an den Absender.
Ein Annahmeverzug liegt vor, wenn der Käufer die Annahme unberechtigt verweigert.
Ob der Paketempfänger überhaupt etwas gekauft hat, wissen wir gar nicht. Es kann sich auch um ein Weihnachtsgeschenk handeln.
Postfächer sind meines Wissens nur für Briefsendungen geeignet.
Dass manche oder viele Zusteller das tun, bezweifele ich nicht. Es ist aber so, dass der Paketzusteller persönlich haftet, wenn ein Paket auf Grund solcher Zustellungsmethoden wegkommt oder Schaden nimmt.
Wenn die Paketzusteller das trotzdem tun, kann das ein Licht auf ihre Arbeitsbedingungen werfen (oder auf ihren Leichtsinn; oder sie wissen es gar nicht, dass sie persönlich haften).
Ja, so muss es sein. Aber eigentlich keine Wunder, wenn man sich reinzieht, was hier täglich an Päckchen und Peketen hin und her geschickt wird. Oft ohne weiteren Sinn. Ich meine vor Allem Kleidung und Schuhe, die im Internet oft auf blauen Dunst hin bestellt werden, weil sie „kostenlos“ zurückgeschickt werden können. Toller Beitrag zum Vermeiden unnützen Mülls und unterbezahlter Jobs.
Versuch einfach, entweder zu Hause zu sein, wenn Du was bestellt hast oder gib für den erwarteten Ankunftstermin eine abgestimmte Adresse in Deiner Nachbarschaft an. Das müsste doch klappen.
Wenn Du andere Leute als Empfänger einspannst: Informiert sie und hole Deine dort für Dich angenommenen Zusendungen auch möglichst fix ab.
Ich bin hier für 14 potentielle Adressaten im Haus diejenige, die qua Rentnerinnendasein im Prinzip gerne eine Zusendung für Andere im Haus annimmt.
Es gibt aber 2 Hackegründe:
Hallo,
war bei mir früher auch manchmal so aber in letzter Zeit nicht mehr. Daher kann ich da auch nichts angeben und weiß nie, wann was ankommt. Kann nur raten.
Und ja, das Paket wurde schlicht in eine Packstation in der nächsten Kreisstadt verfrachtet - Postbote war wohl Vertretung, kam daher früher als sonst, so dass ich zu der Zeit gerade nicht da war. Wie mans macht, macht mans falsch.
AGB der DHL konnte ich nicht öffnen, da fing mein Browser an zu spinnen und öffnete Seite um Seite.
Gruß,
Paran
Hallo,
das ist ja eine tolle Dienstleistung.
Gruß,
Paran
Ach du meine Güte, ist da ein eingebauter Virus drin?