Tach!
Um Verjährung braucht man sich jetzt nicht zu kümmern, die ist
gehemmt durch den Verwaltungsakt der Bußgeldstelle.
Anhörungsbogen ging an den Halter.
Wenn der sich nicht äußert, dann ergeht der Bußgeldbescheid.
Spätestens dann muss man sich ja äußern und zwar in der
Hinsicht, man sei nicht der Fahrer gewesen.
So kann dann irgendwann mal für den Fahrer X
verfolgungsverjährung eingetreten sein,er kann nicht mehr
belangt werden.
Naja, zunächst würde wohl eine Streife in der Firma vorbeikommen und mit dem Blitzerphoto wedeln.
Sind dann die Kollegen auf Zack und erkennen keine ihnen bekannte Person auf dem Bild, kann das klappen.
Sitzt der Fahrer an dem Tag allerdings auch im Büro, könnten die Polizisten ihn erkennen.
Halter bekommt als Denkzettel sicherlich das Führen eines
Fahrtenbuches auferlegt, in das er zukünftig alle Fahrten mit
Fahrernamen eintragen muss.
Jede Einzelfahrt, hier mal 1,2 km zum Briefkasten, da 2,4 km
zum Einkaufen, dann fährt Frau mal 5,6 km zum Frisör usw.
Das muss nicht sein, kann aber passieren.
Allerdings m.W. dann nur für das eine Fahrzeug mit dem einen Kennzeichen.
das wird aber lästig !
Eine Ummeldung des Fahrzeuges z.B. auf eine Zweigstelle könnte hier helfen.
Ein versierter Anwalt könnte die Sache unter Ausnutzung aller Fristen entsprechend versuchen „hinzudrehen“.
Insgesamt ist der Aufwand groß und lohnt nur, wenn ein Fahrverbot droht (meine Meinung).
Gruß,
M.