Blitzerstrafe umgehen

Hallo zusammen,

Eine Person X wurde innerorts mit einem Firmenwagen geblitzt. Nun kam fristgerecht der Anhörungsbogen ins Haus. Es wären 3 Punkte und etwas Geld.
Person X und der Halter kann doch einfach nicht darauf reagieren, und wenn jemand nachfragt sagen, dass man nichts bekommen hat, immerhin hat man ja nichts unterschrieben als Empfangsbestätigung und die Post kann ja auch mal was verlegen oder falsch ausliefern, oder ? Wie sind da die Verjährungsfristen ? Kann man diesen Weg probieren um die Strafe zu umgehen ?

Vielen Dank schonmal.

Freundliche Grüße

Hallo!

Um Verjährung braucht man sich jetzt nicht zu kümmern, die ist gehemmt durch den Verwaltungsakt der Bußgeldstelle.

Anhörungsbogen ging an den Halter.

Wenn der sich nicht äußert, dann ergeht der Bußgeldbescheid.

Spätestens dann muss man sich ja äußern und zwar in der Hinsicht, man sei nicht der Fahrer gewesen.

So kann dann irgendwann mal für den Fahrer X verfolgungsverjährung eingetreten sein,er kann nicht mehr belangt werden.

Halter bekommt als Denkzettel sicherlich das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt, in das er zukünftig alle Fahrten mit Fahrernamen eintragen muss.
Jede Einzelfahrt, hier mal 1,2 km zum Briefkasten, da 2,4 km zum Einkaufen, dann fährt Frau mal 5,6 km zum Frisör usw.

das wird aber lästig !

MfG
duck313

Tach!

Um Verjährung braucht man sich jetzt nicht zu kümmern, die ist
gehemmt durch den Verwaltungsakt der Bußgeldstelle.

Anhörungsbogen ging an den Halter.

Wenn der sich nicht äußert, dann ergeht der Bußgeldbescheid.

Spätestens dann muss man sich ja äußern und zwar in der
Hinsicht, man sei nicht der Fahrer gewesen.

So kann dann irgendwann mal für den Fahrer X
verfolgungsverjährung eingetreten sein,er kann nicht mehr
belangt werden.

Naja, zunächst würde wohl eine Streife in der Firma vorbeikommen und mit dem Blitzerphoto wedeln.
Sind dann die Kollegen auf Zack und erkennen keine ihnen bekannte Person auf dem Bild, kann das klappen.
Sitzt der Fahrer an dem Tag allerdings auch im Büro, könnten die Polizisten ihn erkennen.

Halter bekommt als Denkzettel sicherlich das Führen eines
Fahrtenbuches auferlegt, in das er zukünftig alle Fahrten mit
Fahrernamen eintragen muss.
Jede Einzelfahrt, hier mal 1,2 km zum Briefkasten, da 2,4 km
zum Einkaufen, dann fährt Frau mal 5,6 km zum Frisör usw.

Das muss nicht sein, kann aber passieren.
Allerdings m.W. dann nur für das eine Fahrzeug mit dem einen Kennzeichen.

das wird aber lästig !

Eine Ummeldung des Fahrzeuges z.B. auf eine Zweigstelle könnte hier helfen.
Ein versierter Anwalt könnte die Sache unter Ausnutzung aller Fristen entsprechend versuchen „hinzudrehen“.

Insgesamt ist der Aufwand groß und lohnt nur, wenn ein Fahrverbot droht (meine Meinung).

Gruß,
M.

Hallo,

Kann man diesen Weg probieren um die Strafe zu umgehen ?

ich hätte ja einen ganz unkonventionellen Vorschlag: Man könnte ja einfach zu dem stehen, was man getan hat.

Der Hoeneß soll zu seinen hinterzogenen Steuern stehen, de Maiziere sollen wegen flugunfähiger Drohnen zurücktreten, der Gegelte für seine Doktorarbeit, Wulff für - was da noch gleich - alle müssen für ihre Taten medial hingerichtet werden. Aber wenn man selbst Mal verfehlt, dann gilt es auf Teufel komm raus jedwede Konsequenz zu vermeiden. Und ich befürchte, das Verhalten im Straßenverkehr wird sich eh nicht ändern …

Just my 2 ¢

osmodius

Firmenwagen mit Fahrtenbuch?
Hallo Mathias,

ich persönlich bin noch niemals mit einem Firmenwagen (Poolfahrzeuge) gefahren, indem es KEIN Fahrtenbuch gab! Dort ist dann i. d. R. auch der Fahrer nachzulesen!

Sollte es sich um einen fest zugeordneten Firmenwagen (kein Poolfahrzeug) handeln, erübrigt sich die Frage, da ja nur ein Fahrer infrage kommt.

Falls Fahrtenbücher für Firmenwagen (Poolfahrzeuge) Pflicht sind, ist die ganze Frage unsinnig, denn das kann die Polizei sich ja zeigen lassen…

Falls Fahrtenbücher keine Pflicht sind, ist diese, meine Antwort unsinnig…

Gruß Herr_Schulz

Hallo!

Kann man diesen Weg probieren um die Strafe zu umgehen ?

ich hätte ja einen ganz unkonventionellen Vorschlag: Man
könnte ja einfach zu dem stehen, was man getan hat.

Genau das ist in den meisten Fällen auch der wirtschaftlich sinnvollste Weg. Statt sich Tage und Wochen immer und immer wieder mit dem Vorgang zu beschäftigen, Kosten zu verursachen, Schriftsätze zu produzieren, die eigene Zeit zu blockieren, womöglich andere Leute zu Falschaussagen zu animieren, ist der Fall schnell zu erledigen und vom Tisch zu bekommen, indem man dazu steht, bezahlt und gut ist’s.

Gruß
Wolfgang

2 Like

Um Verjährung braucht man sich jetzt nicht zu kümmern, die ist
gehemmt durch den Verwaltungsakt der Bußgeldstelle.

Anhörungsbogen ging an den Halter.

Nur wenn der Betroffene angeschrieben wird [z.B. durch einen Anhörungsbogen] unterbricht das die Verfolgungsverjährung, und wenn das geschehen ist dann ist die Verjährung nicht gehemmt sondern beginnt erneut - also wieder 3 Monate. Wenn der Halter einen Zeugenfragebogen erhalten hat dann läuft die Verjährungsfrist weiter.

Wenn der sich nicht äußert, dann ergeht der Bußgeldbescheid.

Aber an wen wenn der Fahrer nicht bekannt ist? Ein Bußgeldbescheid kann nur gegen den Täter erlassen werden.

Gruß Crack

Falls Fahrtenbücher keine Pflicht sind, ist diese, meine
Antwort unsinnig…

Sind sie nicht.

Hallo!

Firmenwagen hin oder her, der Bescheid richtet sich gegen den Halter, es wird einfach angenommen, Halter ist auch gefahren.
So ist es immer. Wie auch sonst, wenn man nur das Kennzeichen hat.

Deshalb der Anhörungsbogen, da kann man abweichendes mitteilen.
Macht man das nicht, ergeht der Bescheid an einen selbst.

Es sei denn Blitzfoto zeigt z.B. deutlich eine Frau und Halter ist ein Mann.

MfG
duck313

Hallo duck313

Firmenwagen hin oder her, der Bescheid richtet sich gegen den
Halter, es wird einfach angenommen, Halter ist auch gefahren.

Das geht nicht. Die Behörde kann nur denjenigen beschuldigen der auch gefahren ist, der Fahrer muss also zweifelsfrei ermittelt werden. Einfach dem Halter einen Bußgeldbescheid inklusive der Punkte aufbrummen zu wollen käme der Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB gleich, ein Straftatbestand dem sich wohl kein Beamter aussetzt.

Gruß Crack

1 Like

Tach!

ich persönlich bin noch niemals mit einem Firmenwagen
(Poolfahrzeuge) gefahren, indem es KEIN Fahrtenbuch gab! Dort
ist dann i. d. R. auch der Fahrer nachzulesen!

Sollte es sich um einen fest zugeordneten Firmenwagen (kein
Poolfahrzeug) handeln, erübrigt sich die Frage, da ja nur ein
Fahrer infrage kommt.

Wir sprechen hier über Möglichkeiten, aus der Sache heraus zu kommen.

Da hilft dann schon ein Frimenwagen, auf den theoretisch mehrere / alle MA Zugriff haben.

Falls Fahrtenbücher für Firmenwagen (Poolfahrzeuge) Pflicht
sind, ist die ganze Frage unsinnig, denn das kann die Polizei
sich ja zeigen lassen…

Dafehlt dann halt ein Eintrag oder das Fahrtenbuch.

Falls Fahrtenbücher keine Pflicht sind, ist diese, meine
Antwort unsinnig…

Es geht hier nicht um theoretische, sondern um praktische Möglichkeiten…

Gruß,
M. (der drei Firmen mit Poolfahrzeugen ohne Fahrtenbuch persönlich kennt)

Tach!

Hört doch bitte mit dem moralinsauren Geheule auf.

Gruß,
M.

3 Like

Ok!

Gruß Herr_Schulz

Hallo,

Wir sprechen hier über Möglichkeiten, aus der Sache heraus zu
kommen.

Thema des Bretts:
„Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu allgemeinen juristischen Themen im Bereich des Verkehrsrechts, also StVO, StVZG, Fahrerlaubnisrecht und ähnliche öffentlich-rechtliche Rechtsvorschriften, z.B. strafrechtliche Tatbestände im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sowie der Haftung der Verkehrsteilnehmer. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/board/topic_info/243“.
Ich finde da gar nichts über Betrug, Unterdrückung von Beweisen, Diebstahl, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung etc.
Was genau habe ich falsch verstanden?
Gruß
kb

1 Like

Ich finde da gar nichts über Betrug, Unterdrückung von
Beweisen, Diebstahl, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung etc.
Was genau habe ich falsch verstanden?

Für den Versuch die Verjährungsfrist unentdeckt zu erreichen ist auch nicht nötig zu betrügen, oder eine der anderer genannten Straftaten zu begehen.

Gruß Crack

Einfach dem Halter einen Bußgeldbescheid
inklusive der Punkte aufbrummen zu wollen …

Aber das macht ja auch keiner. Der Halter bekommt eine Anhörung und kann da mit wenigen Kulistrichen festhalten, dass er gefahren ist. Wenn er diese Möglichkeit verstreichen lässt, dann geht man davon aus, er ist gefahren. Sollte der Halter mit dem Bußgeldbescheid (der dann kommt) nicht einverstanden sein, dann entscheidet im Zweifel ein Richter.

Für den Versuch die Verjährungsfrist unentdeckt zu erreichen
ist auch nicht nötig zu betrügen, oder eine der anderer
genannten Straftaten zu begehen.

Und was genau bedeutet dann:

Dafehlt dann halt ein Eintrag oder das Fahrtenbuch. … mehr auf http://w-w-w.ms/a4bp11

anderes?
Gruß
kb

Das ist bei Verwarnungsgeldern die Regel, nicht aber bei Bußgeldern inklusive Punkte. Dann wird und muss die Bußgeldbehörde den Fahrer schon genau benennen können.
Und wenn es wie hier um ein Firmenfahrzeug geht dann wird kein Anhörungsbogen sondern ein Zeugenfragebogen verschickt, denn dann ist von Anfang an zweifelhaft ob der Halter auch der Fahrer war. Es wird also nicht einfach ein Bußgeldbescheid für den Chef ausgestellt.

Gruß Crack

Ich kann Dir nicht folgen. Wie ist Deine Frage?

Gruß Crack

Hi,

ich habe in meinem Leben noch nicht einmal einen Blitzer bezahlen müssen und das mit nur einem einfachen simplen Trick:

Ich halte mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Es funktioniert, probiere es doch mal aus.

MFG