Die EU hat etwas gegen die Sprachanforderungen für Ausländer, die nach deutschland ziehen wollen. Was meint ihr zum Fall?
Hallo,
das es durch Doppelpostings (Inlandspolitik) auch nicht besser wird.
Gruß
vdmaster
Hi
Die EU hat etwas gegen die Sprachanforderungen für Ausländer,
die nach deutschland ziehen wollen. Was meint ihr zum Fall?
Ich halte es nicht nur für lächerlich, sondern für idiotisch, diese Mindestanforderungen verbieten zu wollen.
Gruß,
B.
Die EU hat etwas gegen die Sprachanforderungen für Ausländer,
die nach deutschland ziehen wollen. Was meint ihr zum Fall?
Vielleicht geht es nur um die fehlende Möglichkeit zu Einzelfallentscheidungen, ein Taubstummer hat da z.B. ein Problem.
Ansonsten geb ich dir Recht.
Gruß
T.
Die EU hat etwas gegen die Sprachanforderungen für Ausländer,
die nach deutschland ziehen wollen. Was meint ihr zum Fall?
Ich sehe das Beherschen einer Landessprache absolut nicht als Bedingung an um im Ausland zu leben. Die Millionen von Expats in China beherrschen die Landesprache meist gar nicht, fallen aber trotzdem nicht durch Arbeitslosigkeit und Kriminalität auf.
Jeder der sich ausreichend selbst finanzieren kann, muss sicherlich nicht die deutsche Sprache lernen. Ich würde es hingegen für sinnvoller erachten die Sozialleistungen drastisch zurückzufahren um so wenig Anreiz für ein Leben ohne Job zu bieten.
Die Millionen von Expats in China beherrschen die Landesprache meist gar nicht, fallen aber trotzdem nicht durch Arbeitslosigkeit und Kriminalität auf
Davon bleiben 75% aber auch nur 2-5 Jahre und 100% davon haben einen qualifizierten Job dort. Ohne Arbeitsvertrag kein Visum. Auch Familienangehörige von Expats haben null Anspruch auf irgendwelche Leistungen vom Staat und dürfen gleich mit ausreisen wenn der Partner/in den Job verliert.
Jeder der sich ausreichend selbst finanzieren kann, muss sicherlich nicht die deutsche Sprache lernen. Ich würde es hingegen für sinnvoller erachten die Sozialleistungen drastisch zurückzufahren um so wenig Anreiz für ein Leben ohne Job zu bieten.
Wie in China: Du kannst was, also willkommen. Egal ob Du die Sprache sprichst. Du hast keine Ausbildung und wirst ab Tag 1 von Transferleistungen leben. Danke, brauchen wir nicht. Volle Zustimmung. Obwohl Du, wenn Du Politiker wärst und das öffentlich sagen würdest, schon jetzt Deinen Schreibtisch leerräumen könntest. Rassismus und so…
- Man sollte den Familiennachzug grundsätzlich überdenken:
Ein Großteil der Zuwanderung nach Deutschland, die seit dem Anwerbestopp hauptsächlich ungesteuert über Familienzusammenführung erfolgte, ging also nicht in den Arbeitsmarkt, sondern in die Sozialsysteme.
Quelle: faz.net
- EU? Austreten!
Davon bleiben 75% aber auch nur 2-5 Jahre und 100% davon haben
einen qualifizierten Job dort.
Ich sehe aber auch keine Veranlassung hier Kameltreiber willkommen zu heißen.
Jeder der qualifiziert ist, einen Arbeitsvertrag oder hohes Vermögen vorweisen kann, der ist willkommen. Ganz egal ob er die deutsche Sprache spricht oder nicht. Der kann seine Frau von mir aus auch gern in in Lumpen stecken und einer merkwürdigen Religion nachgehen wenn er niemanden damit belästigt…
Ohne Arbeitsvertrag kein Visum.
Richtig. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf man dann auch wieder die Koffer packen wenn man kein anderes eingeht. Ist doch überall auf der Welt selbstverständlich.
Und wer Straftaten begeht wandert in den Knast und darf später in die Heimat gehen. Aber das ist im aufgeklärten Deutschland nicht notwendig - da darf man sogar 11jährige vergewaltigen ohne Konsequenz:
http://www.noz.de/lokales/54431487/mutter-draengt-so…
und Leute totschlagen ohne Konsequenz scheinen Sozialarbeiter auch ganz ok zu finden:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-jonny-k-j…
Noch nicht mal ein Urteil soll dabei rausspringen… Die armen Benachteiligten die aufgrund ihrer Herkunft von der Gesellschaft diskriminiert werden.
Hallo,
Und wer Straftaten begeht wandert in den Knast und darf später
in die Heimat gehen. Aber das ist im aufgeklärten Deutschland
nicht notwendig - da darf man sogar 11jährige vergewaltigen
ohne Konsequenz:
Ohne Konsequenz ist ganz klar falsch, wie Du weißt. Aber das Urteil ist an lächerlicher „Milde“ kaum zu überbieten. Völlig unverständlich, warum schon die Staatsanwaltschaft kein höheres Strafmaß gefordert hatte. Wollte man die „armen Immigranten“ (super sozialisiert durch 0 Sprachkompetenz - wie auch nach nur 16 Jahren Aufenthalt?) hier vielleicht vor einer Abschiebung bewahren?
und Leute totschlagen ohne Konsequenz scheinen Sozialarbeiter
auch ganz ok zu finden:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-jonny-k-j…
Auch hier soll es Konsequenzen geben. Ausgehend von dem Vorwurf der Körperverletzung sind die weichgespülten „Strafen“ (Verwarnung, da müßte ich lachen, wenn ich nicht kotzen müßte) bei nicht vorbestraften Heranwachsenden leider üblich.
Hängt auch allerdings mit der Schwere der Körperverletzung zusammen. Wenn einer dem späteren Todesopfer eine eine „gewatscht“ hat und er lediglich geringfügig aus der Nase blutete, dann finde ich 20 Sozialstunden schon angemessen. Hat er ihm die Nase durch einen Faustschlag gebrochen, dann wäre es ja schwere Körperverletzung, dürfte hier also nicht vorliegen, soweit es ermittelt werden konnte. Dann fände ich mindestens 2 Monate Jugendarrest angemessen. Und zusätzlich noch 50-100 Sozialstunden. Mit einer Verwarnung wischen sich die meisten einfach nur den A… ab.
Auf einem anderen Blatt Papier steht die Forderung, dass ein vorbestrafter Haupttäter, dem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen wird, lediglich 2 Jahre auf Bewährung erhalten soll. Das wäre gerade noch akzeptabel bei einem unbescholtenen Bürger, der bei einem Autounfall ungewollt eine andere Person getötet hat. Aber nicht bei einer Vorsatztat. Der sollte mindestens in Haft kommen.
Außerdem ist in D die Verurteilung von Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht wegen Entwicklungsverzögerungen seit ihrer Einführung (aus gutem Grund) zu einem Regelfall geworden. Darin liegt der eigentliche Skandal. Hier eine Statistik, leider ohne Aufschlüsselung nach Art der Straftat. Laut der Tabelle auf Seite 3 wurden grob gerechnet 2/3 aller Heranwachsenden in den Jahren 2005 und 2006 nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Offenkundig herrscht in der Justiz, angefeuert durch eine weichgespülte SozPäd-Einstellung, die Einstellung vor, dass die armen Straftäter ja wohl noch nicht erwachsen genug sind, weil sie sonst keine Straftaten begangen hätten. Ist doch logisch, oder ?
eingeführt wurde diese Regelung mal für Ausnahmen. Damit Personen, die im Kopf noch nicht so weit sind, nicht die eigentliche Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. An dieser Ausuferung der Ausnahmeregelung muß man einfach verzweifeln. Sie wirft ein ganz mieses Bild auf den Rechtsstaat und leistet der Kriminalität eigentlich mehr Vorschub, als das sie Fehlverhalten angemessen sanktioniert.
Gruß
vdmaster
blutete, dann finde ich 20 Sozialstunden schon angemessen. Hat
er ihm die Nase durch einen Faustschlag gebrochen, dann wäre
es ja schwere Körperverletzung,
Nein, wäre es nicht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html
Gruß
C.
Hallo,
Du hast recht. Dann käme http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html zum Tragen, da die Körperverletzung (zumindest im vorliegenden Fall) wohl gemeinschaftlich begangen wurde.
Aber Du wirst mir wohl zustimmen, dass in dem von mir geschilderten, hypothetischen Konstrukten die Art und Schwere der Körperverletzung das Strafmaß mitbestimmt.
Gruß
vdmaster
Hallo,
man sollte das gesamte Thema Zuwanderung überdenken und Personen, die sich hier nicht ernähren oder von Familienangehörigen ernährt werden, nach einer gewissen Karenzzeit, in ihre Heimatländer zurückführen (wer will kann das auch gerne mit Abschiebung übersetzen). Im Rahmen der bestehenden EU-Gesetzgebung. Bestehende EU-Gesetze müssen ebenso im Rahmen der EU zur Diskussion gestellt werden. Auch EU-Bürgern sollte unter gewissen Voraussetzungen, die zu komplex sind, um sie hier dezidiert zu benennen, die Zuwanderung in die Sozialsysteme verwehrt werden.
Der ganze Problembereich der Flüchtlinge (Asylbewerber, Geduldete, etc.) muß ebenfalls auf den Prüfstand. Illegale Wirtchaftsflüchtlinge müßen ratzfatz abgeschoben werden, wobei hier aber viel mehr Personenkontrollen auf der Straße eingeführt werden müssten (Ich höre jetzt schon das Befindlichkeitsgejaule einiger).
Ersetzt werden muß die Zuwanderung durch eine Einwanderung mit Bewährungsklausel. Dies entweder für befristete Arbeitsverträge und/oder mit optionaler Langfristigkeit bis hin zur Einbürgerung. Und hierbei sollte vor allem auf die wirtschaftlche Notwendigkeit geachtet und die Befähigung der Einwanderer geachtet werden. Ich habe 0 Probleme mit einem Arzt aus Tunesien, aber gehörige Probleme mit bspw. einem Kanadier, der die Sozialsysteme abschöpfen will. Ich freue mich auf einen Sprachenlehrer aus Spanien, lege aber keinen Wert auf Rumänen, die mal kurzfristig einen Putzservice gründen, um anschließend festzustellen, dass die 7köpfige Familie damit nicht ernährt werden kann und die Zeiten leider, leider so hart sind, dass sie bedauerlicherweise sich 80% ihrer Lebenshaltungskosten vom dämlichen deutschen Staat finanzieren lassen.
Gruß
vdmaster
Zuwanderung nein, qualifizierte Einwanderung ja (sehr grob umrissen)
Einige kenne ich, die ausgewandert sind. Teilweise auch aus Ehegründen. Diese Personen mußten eine Sprachprüfung machen. Wer das schafft, darf dann in Kanada oder USA bleiben.
Ich sehe es anders. Ab 18 darf man Auto fahren und wählen. Wozu denn noch für solche die Jugendstrafe? Unter 18 Jugendstrafen und ab 18 die richtige. So sieht es das Gesetz auch vor.
Hallo,
Aber Du wirst mir wohl zustimmen, dass in dem von mir
geschilderten, hypothetischen Konstrukten die Art und Schwere
der Körperverletzung das Strafmaß mitbestimmt.
bestimmen nein, mitbestimmen in Grenzen Es hat schon seinen Grund, warum es für Körperverletzung, schwere Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung verschiedene Strafnormen gibt. Die Strafe bemißt sich vor allem nach der Schwere der Schuld:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html
Die „Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat“ findet sich als einer von diversen zu würdigenden Umständen erst in Absatz 2 des verlinkten Paragraphen. Das kann man durchaus als Wertung verstehen.
Gruß
C.
Hallo,
das sehe ich jedoch anders, dass der zweite Absatz als untergeordnet zu betrachten ist.
Hauptrangig in einem Rechtsstaat muß immer die Schuldfrage sein. Aus ihr ergibt sich die Strafe.
Bei deren Bemessung ist (selbstredend) auch die Wirkung auf den Täter zu berücksichtigen. D.h, dass bspw. ein Berufskraftfahrer, bei dem ein Führerscheinverlust mit einem Arbeitsplatzverlust einhergehen würde, anders zu bestrafen sein könnte als die nicht berufstätige, verheiratete Hausfrau ohne Kinder, bei der ein Führerscheinverlust lediglich Auswirkungen auf ihre Mobilität haben würde.
Nach der Klärung der Schuldfrage sind nachfolgend die weiteren Umstände vor, während und nach Tatbegehung abzuwägen. Hierunter auch Art und Schwere der Verletzung (im Falle der Körperverletzung u.ä.).
Das bedeutet aber nicht, dass die Folgen einer Bestrafung für den Täter höher gewertet werden sollten, als die Folgen der Tat für das Opfer.
Gruß
vdmaster
Dir auch ein hallo,
im Prinzip stimme ich Dir zu. Jugendstrafe (deren Altersgrenze nach unten übrigens abgesenkt gehört) sollte bis 18 gelten. Anschließend dann die Erwachsenenstrafe für Personen ab 18. So ist es mal gedacht gewesen.
Aus gutem Grund wurde für Personen zwischen 18-21 (gem. JGG Heranwachsende) eine durch den Richter zu fällende Wahlmöglichkeit eingeführt.
Aus Wiki: " Heranwachsende (18- bis Unter-21-Jährige) können in den Bereich des Gesetzes nach § 105 JGG einbezogen werden , soweit sie nach Reifegesichtspunkten noch nicht die nötige Einsichts- und Verantwortungsfähigkeit aufweisen. Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende dabei nicht die Regel , sondern es ist von Fall zu Fall durch eine Würdigung der Persönlichkeit und der Tat durch das Gericht zu entscheiden, ob im konkreten Fall Erwachsenenstrafrecht oder das Jugendgerichtsgesetz Anwendung findet"
Beispielsweise soll ein „noch nicht so entwickelter“ 18jähriger, der mit seinen 17jährigen Kumpanen im Rahmen einer Mutprobe irgendwelchen Dummfug treibt, noch geschont behandelt werden können. Denk mal an die Zeit zurück als Du selbst 18-21 warst. Da hat man manchmal noch ziemlich viele Flausen in der Birne.
Der Skandal ergibt sich aber aus der völligen Ausuferung dieser Regelung der Rücksichtnahme des Strafrechts. Aus einer Ausnahme in gut begründbaren Fällen ist fast schon eine Regel geworden bei einer 2/3-Quote.
Gruß
vdmaster
Nur war Auswanderung nicht das Thema und wurde von mir gar nicht erwähnt. Vielleicht wolltest Du aber auch auf Ultra antworten.
Hallo,
Ich sehe es anders.
Das ist jedem unbenommen.
Ab 18 darf man Auto fahren
Seit 01.08. ist die Führerscheinprüfung entfallen?
und wählen.
Wozu denn noch für solche die Jugendstrafe? Unter 18 Jugendstrafen und ab 18 die richtige. So sieht es das Gesetz auch vor.
Nö, zumal es hier nicht nur ein Gesetz gibt.
Grüße
Wahlwerbung NPD
Hi Cambo,
nach dem Beitrag hier habe ich mir mal die Seite der NPD angesehen, auf der sie ihre Wahlwerbung vorstellt. Im Wesentlichen steht das das Selbe, wie in Deinem Beitrag. Ist das Zufall oder Absicht?
Gruß Chewpapa