Hallo,
Wir sind uns aber schon einig, dass der Grossteil der in
Deutschland lebenden Migranten kein grösseres Potential als
Gesetzesbrecher hat, als die Eingeborenen, oder?
Hängt von vielen Faktoren ab:
- Was ist denn ein Großteil genau?
- Sind die Flüchtlinge und Asylbewerber, die kein Aufenthaltsrecht erwirken ebenfalls gemeint? Da ihr Aufenthalt ab dem Moment ja „schwebend illegal“ wäre.
- Die Illegalen kannst Du ja per definitionem kaum meinen, oder doch?
- Sind alle Straftaten gemäß StGB gemeint?
Ich glaube nicht, dass der türkische Gemüsehändler oder Kfz.-Handwerker um die Ecke überproportional kriminell ist, bezogen auf die Gesamtbevölkerung in D, falls Dich das interessiert. Beim Salafisten aus Köln würde ich jedoch keinesfalls darauf wetten. Beim arbeitslosen, Sozialhilfe beziehenden Araber oder Türken aus Berlin, der ohne Schulabschluss ist, zwischen 18-25 Jahre alt und männlich, sehe ich eine überproportionale Häufung von Tatverdächtigen in Bereich Gewaltdelikte. Dafür dürfte er weniger auffällig sein in puncto Wirtschaftskriminalität.
Die aber nicht soeben nach Deutschland eingewandert sind,
sondern weitestgehend schon lange hier leben und meistenteils
auch hier gearbeitet haben. Damit haben sie die gleichen
Rechte wie die Einwohner ohne Migrationshintergrund.
Das ist zu pauschal ausgedrückt und hängt von der jeweiligen Sozialgesetzgebung ab. Und hier gibt es in spezifischen Bereichen durchaus Änderungsbedarf. Aber das wäre ein eigenständiges Thema. Und wir sind jetzt vom Ursprungsthema zu weit weg. Schreib doch einen Artikel, der die Thematik behandelt. Ich äußere mich dann gerne.
Gruß
vdmaster