Hallo,
hier wurde die Eingangsfrage gestellt, ob die BW in Afghanistan krieg führt.
Deine Antwort darauf war, wie ich sagte, eine …
Unsaubere Analogie (wenn es denn eine sein soll), die die
Frage nicht beantwortet.
Und deine ebenfalls zur Ausgangsfrage nichts beitragende Zusatzfrage habe ich nicht beantworten wollen. Sie ist offensichtlich nicht geeignet hier weiter zu führen, sondern dient der Emotionalisierung, da du ja offensichtlich eine uangemessene Übertragung der Schlussfolgerung anstrebst.
Was die Feststellung, das Krieg Kampfhandlungen voraussetzt, zu der Frage der Mittäterschaft bei Individualverbrechen beiträgt und inwieweit dies eine Entschuldigung sein kann, kann ich kaum erkennen.
Natürlich gibt es Parallelen zwischen dem Individualrecht und dem Völkerrecht, die kann man aber nirgendwo bis zum Ende durchziehen und darum auch die Schlussfolgerungen nicht übertragen, schon gar nicht in einem Fall wie Afghanistan, wo das angebliche Opfer der Aggression kaum eine Einheit darstellt und widersprüchliche Interessen vertritt.
Du bemühst hier die Bilder einer Vergewaltigung oder einer Prügelattake.
Genauso gut könnte man sagen Afghanistan sei von Krebs befallen durch Hirntumore psychotisch gewesen mit Aggressions- und Autoaggressionsverhalten. Und dann die Frage stellen, ob die Ärzte, die die Ursachen bekämpfen nicht wegen Nötigung und Körperverletzung verklagt werden sollten, da sie die Behandlung gegen den Willen der psychotischen Persönlichkeit einleiteten und sich ein Teil der manifestierten multiplen Persönlichkeiten eindeutig gegen die Behandlung ausspricht.
Auch ein kaum noch humpelnder Vergleich, wie deiner.
Dies ist weder eine strafrechtliche noch eine medizinische Frage, darum habe ich sie auch nicht so behandelt.
Gruß
Werner