Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage
Ist es den Bussen erlaubt, die Fahrgäste gegenüber der eigentlichen Bushaltestelle rauszulassen. An der Stelle befindet sich in der Fahrtrichtung keine Bushaltestelle.
Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage
Ist es den Bussen erlaubt, die Fahrgäste gegenüber der eigentlichen Bushaltestelle rauszulassen. An der Stelle befindet sich in der Fahrtrichtung keine Bushaltestelle.
Hallo,
naja, die Busse dürfen das natürlich nicht allein entscheiden, das Personal (also der Busfahrer) durchaus. Worum geht es denn genau und was ist Ziel der Frage?
Gruß
C.
Vielleicht keine Originale Bushaltestelle sondern eine Bedarfs- oder Ausweichhaltestelle?
Oder es ist einer der Verkehrsbetriebe, der seinen Busfahrern ausdrücklich erlaubt auf bestimmten Strecken und zu bestimmten Uhrzeiten (abends, nachts) auch zwischen den eigentlich offiziellen Haltestellen anzuhalten und Fahrgäste rauszulassen.
Zumindest bei den hiesigen Bussen sind die Türen steuerbord, man KANN also nur rechtsseitig aussteigen (ohne etwas kapottzumachen) …
Erinnert mich an einen Busbahnhof , auf dem ich während der Lehre auf den Kraftomnibus nach Hause warten musste.
Eine ältere, zwar resolute, aber offenbar nicht besonders helle Dame herrschte den Busfahrer an:
„Hält der in Neunkirchen?“ und meinte dabei den Bus.
@huesla: Es gibt auf deine Frage eine ganz klare Antwort: Kommt drauf an!
Hallo,
so wie gefragt, kann ich mir vorstellen, dass es sich um die Endhaltestelle handelt, der Bus, bzw. sein Fahrer, keine Lust hatte eine Kurve zu fahren und deshalb die Passagiere gegenüber hinausgelassen hat, um dann geradeaus weiterzufahren. Mir hat mal ein Busfahrer erklärt, dass dies so nicht zulässig wäre aus versicherungstechnischen Gründen, eben weil es da keine ausgewiesene Haltestelle geben würde.
Gruss
Czauderna
in der Endhaltestelle?
Ja, jedes Ende kann ein toller Anfang sein.
Du spekulierst nur.
Natürlich gelten an per Verkehrszeichen ausgewiesenen Haltestellen für Kraftomnibusse, Elektrische Straßenbahnen usw. die dafür relevanten Verkehrsregeln, sonst müsste man gar keine Haltestellen erst einrichten.
Kannst du warten, bis der UP uns mit näheren Informationen erfreut?
Hallo,
ich hab dir doch den Vortritt gelassen und im Gegensatz zu deiner „offenbar nicht besonders hellen Dame“ finde ich meine Endhaltestelle ganz gut.
Gruss
Czauderna
Dass es sich um eine solche handelt, geht weder aus dem Ursprungsposting hervor, noch ist es aus irgendeinem Grunde zu schlussfolgern.
Aber wenn die Endstation dich glücklich macht, verzichten wir auf die Schilderung von Details zum Vorkommnis, um ggf. näheres sagen zu können.
Aus dem Ursprungs-Posting geht genau genommen überhaupt nichts hervor, weil es aufgrund seiner Unschärfe in der Formulierung eine Menge Interpretationsspielraum zulässt
Es ist alles und nichts möglich - warum nicht auch eine Endhaltestelle, für die man extra eine Kurve fahren müsste?
„Überhaupt nichts“ schließt nach den Regeln der Logik auch eine Endhaltestelle mit ein. Und die muss nicht als Schleife konstruiert sein, sondern kann auch geradewegs in die Kraftwagenhalle führen, in der die anderen Kameraden namens MAN, Neoplan oder Mercedes-Benz ihres nächsten Einsatzes harren und wieder streitende Schulkinder, Omis zum Einkaufen oder rülpsende Hooligans zur Wettkampfstätte ihres Vereins fahren werden.
hi,
ein Straße, eine Haltestelle AB in Richtung A->B
Gleiche Straße, keine Haltestelle in Richtung B->A
Gegenüber herauslassen, wird/muss also meinen, den Fahrgast in Fahrtrichtung B->A gegenüber der Haltestelle AB aussteigen zu lassen.
Kann mir jemand eine andere Erklärung anbieten, ohne darauf zu verweisen, dass der Buss links keine Türen hat oder jemand auf die Idee kommt, der Fahrer könnte zuerst auf die andere die Straßenseite wechseln um dann jemand gegenüber der Haltestelle Richtung Straße aussteigen zu lassen?
Überhaupt frage ich mich, in wieweit das relevant ist.
Solang es einem Bus(fahrer) nicht verboten ist irgendwo zu halten (und Fahrgäste aus- oder zusteigen zu lassen), ist es erlaubt.
Damit können wir das ‚gegenüber einer Haltestelle‘ streichen und wenn es nun nicht verboten ist, ist es automatisch erlaubt.
Daher die Frage: wann wäre es denn verboten, dass euch die Beschreibung weiterhelfen würde und ohne in sehr seltsame Gedankenspiele abzudriften?
Dass es sich um DE handelt, ist auch nicht angegeben, das wäre noch ein Joker den ihr ziehen könnt.
Was uns nun erstmal zu https://www.tz.de/muenchen/stadt/hallo-muenchen/rathaus-muenchen-bus-halten-auf-wunsch-angebot-unbekannt-service-info-kampagne-mvg-koalition-93215605.html führt.
Damit sind natürlich noch interne Regelungen der Verkehrsbetriebe möglich.
Also keine Sorge, ihr habt natürlich alle recht, dass die Frage nicht ganz eindeutig ist.
grüße
lipi