Hallo, ich arbeite Vollzeit 38,5 Std/WOchse und verdiene 1240euro Brutto. Gestern hat meine Chefin ganz unmögliche Vorschläge gemacht um den Mindestlohn zu umgehen. z.B. mich für ein halbes Jahr zu entlassen aber in dieser Zeit wo ich arbeitslos bei ihr weiter auszuhelfen. Das habe ich abgelehnt. Darauf hat sie gesagt sie spricht am Montag mit ihrem Steuerberater ob es die Möglichkeit gibt dass sie mich auf Teilzeitarbeit anmeldet, und ich soviel Stunden angestellt bin dass mein Brottolohn von 1240 Euro bleibt und es mit den 8,50 Euro Stundenlohn passt weil meine Lohnnebenkosten zu hoch sind. Wenn das nicht geht bekomm ich die Kündigung. Wie soll ich mich jetzt Verhalten?
Hallo,
Hallo,
Wie soll
ich mich jetzt Verhalten?
Schleunigst prüfen, ob Du Rechtsschutz im Arbeitsrecht hast (private Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaftsmitgliedschaft) und ggfs. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder den gewerkschaftlichen Rechtsschutz aufsuchen.
Falls der Betrieb weniger als 10 AN beschäftigt, wird es aber schwierig.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolgang,
Danke für deine schnelle Antwort.
Mit mit sind wir 5 Angestellte. Davon arbeiten aber zwei Angestellte nur zwei Tage die Woche bzw 4Stunden die Woche. Ich bin wirklich sprachlos. Werde morgen bei der Hotline anrufen die eingerichtet wurde wegen dem Mindestlohn.
Gruss
Moin,
wenn sie dich auf eine Teilzeitstelle ummeldet und der Arbeitsvertrag entsprechend geändert wird, du nach wie vor das gleiche Bruttogehalt bekommst … wo genau ist dein Problem? Du hättest das gleiche Geld mit weniger Stunden und könntest dir auch einen Nebenjob suchen und - wenn du das willst - dich nach einem anderen Job umsehen. Ich versteh das Grundproblem, aber insgesamt sehe ich keinen so wirklich gravierenden Nachteil.
Gruß
Ex.
Hallo
Da hast du recht, damit wäre ich auch zufrieden.
Meine Angst ist nur dass es ihr dann zu wenig Stunden sind.
Und ich dann eben gekündigt werde. Sie hat immer wieder gesagt dass sie die zu hohen Lohnnebenkosten stören.
Danke für deine schnelle Antwort.
Moin,
na, verständlich, aber sieh mal die andere Seite: selbst wenn es so kommt, du dann für weniger Stunden das gleiche Geld bekommst … du hättest dann mehr Zeit, dich um einen anderen Job zu kümmern. D.h. die Mehrzeit sinnvoll nutzen, ggf. auch für eiene Weiterbildung oder ähnliches. Als Option zumindest mal zu überdenken.
So ohne weiteres kann sie dir ja nicht kündigen. Ein Anwaltsgespräch wäre in jedem Fall sinnig.
Gruß
Ex.
Da hast du recht, ich habe bereits gestern zwei Bewerbungen verschickt.
Wegen kündigen, klar kann sie mich fristgerecht, betriebsbedingt kündigen.
Mag ja alles sein, aber so ohne weiteres geht das nicht. Ich schlage vor, ein Protokoll zu führen, wer wann was gesagt hat (rein prophylaktisch). Wer weiss, was kommt, womöglich wirdÄs nicht so arg.
Servus,
So ohne weiteres kann sie dir ja nicht kündigen.
Sicher?
§ 23 KSchG spielt da bei einem Unternehmen, das insgesamt eine Arbeitnehmerin beschäftigt, eine gewisse Rolle.
Schöne Grüße
MM
Ohne Anwalt sollte eh keine Grunddiskussion hinsichtlich Änderung Arbeitsvertrag geführt werden,eben wegen der Fallstricke. Abgesehen davon, das die Posterin weiter unten schrieb, dass es insgesamt 5 Angestellte gibt, würde wohl jeder, der eine Kündigung bekommt, erstmal eine Klage dagegen einreichen, unabhängig, ob das wirklich zum Erfolg führt.
Servus,
auch fünf Arbeitnehmer liegen noch in dem Rahmen, in dem §§ 1-3 und 8-12 KSchG nicht gelten. Da ist im Zweifelsfall eine Klage zwar teuer, aber erfolglos.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
… Vollzeit 38,5 Std/WOchse und verdiene 1240euro Brutto.
Der aktuelle Stundenlohn liegt also in der Größenordnung von 7,70 €. Nur interessehalber: Um welche Branche handelt es sich, dass die paar Cent (auch einschl. Lohnnebenkosten bleiben es Peanuts) für die Chefin Anlass sind, darüber auch nur ein Wort zu verlieren?
für ein halbes Jahr zu entlassen aber in dieser Zeit wo ich
arbeitslos bei ihr weiter auszuhelfen.
Ein seltsamer Vorschlag, mit dem - selbst wenn es nicht auf Schwarzarbeit hinauslaufen sollte - niemandem geholfen wäre. Denn was ist nach einem halben Jahr?
Das habe ich abgelehnt.
Kann man auch nur ablehnen.
… auf Teilzeitarbeit anmeldet, und ich soviel Stunden angestellt bin
dass mein Brottolohn von 1240 Euro bleibt und es mit den 8,50
Euro Stundenlohn passt…
Wäre immerhin ein für den Moment akzeptabler Weg, wenngleich solche Methoden nicht Sinn des Mindestlohns sein können. Gerade im Kleinbetrieb ist es menschlich schwer nachvollziehbar, wenn ein Inhaber seine Mitarbeiter auf Hungerlohnniveau hält…
weil meine Lohnnebenkosten zu hoch sind.
Das Argument liegt regelmäßig neben der Sache. Gewiss, der AG muss seinen Anteil zur Sozialversicherung und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft bezahlen, aber bei Berücksichtigung aller Gemeinkosten kommt man je nach Art des Betriebes und des Arbeitsplatzes auf Beträge ab etwa 30 € bis über 100 € pro Stunde und Mitarbeiter. Darin sind Lohn- und Lohnnebenkosten, Strom und Heizung, Fahrzeugkosten und vielerlei weitere Posten enthalten. Dabei geht ein Euro mehr oder weniger bei den Lohnkosten im Rauschen der Rechenungenauigkeiten unter, spielt jedenfalls überhaupt keine entscheidende Rolle. Ein Betriebsinhaber, der dennoch beim Stichwort Mindestlohn in Wehklagen verfällt, kennt entweder seine Kostenstruktur gar nicht und/oder zieht aus ideologischen Gründen vom Leder.
Wie soll ich mich jetzt Verhalten?
Der Betrieb wird mit ideologischen Scheuklappen, möglicherweise auch mit der Neigung zu halbseidener Vorgehensweise, in jedem Fall aber kaufmännisch inkompetent geführt (die Macht-alles-mein-Steuerberater-Fraktion gehört durchgängig in diese Kategorie). Dort gibt es vorhersehbar keine dauerhafte Perspektive und schon gar nicht viel Freude. Kann nur heißen, sich aus ungekündigter Anstellung heraus anderweitig zu bewerben.
Gruß
Wolfgang
Hallo
§ 23 KSchG spielt da bei einem Unternehmen, das insgesamt eine Arbeitnehmerin beschäftigt, eine gewisse Rolle.
Aber auch in Kleinbetrieben darf doch nicht gekündigt werden, um geltendes Gesetz zu umgehen. -
Viele Grüße
Danke für die Antwort.
Bewerbungen habe ich bereits und werde ich weiterhin schreiben.
Meine Frage ist nun wie ich mich verhalten soll im Falle einer Kündigung bzw den Vorschlag auf Teilzeitarbeit zu arbeiten.
Gruß
Soweit ich weis ist „betriebsbedingt“ zu kündigen möglich. Mit Einhaltung der Kündigungsfrist natürlich.
Hallo
Meine Frage ist nun wie ich mich verhalten soll im Falle einer Kündigung bzw den Vorschlag auf Teilzeitarbeit zu arbeiten.
Wäre es eine Möglichkeit, sich von der Chefin mal vorrechnen zu lassen, inwiefern diese 0.80 € mehr pro Stunde für den Betrieb untragbar sind, bevor man sich auf illegale Lösungen einlässt? Klar, normalerweise ist das unmöglich zwischen AG und AN, aber hier trägt die Chefin der AN ja eine Komplizenschaft (zum eigenen Nachteil) an, und zwischen Komplizen müsste sowas möglich sein.
Viele Grüße
Soweit ich weis ist „betriebsbedingt“ zu kündigen möglich. Mit Einhaltung der Kündigungsfrist natürlich.
Klar ist das möglich, aber was ist, wenn sofort danach jemand anderes die gleichen Aufgaben übernimmt? Dann wäre die Betriebsbedingtheit ja nicht mehr glaubwürdig.
Hallo!
Bewerbungen habe ich bereits und werde ich weiterhin
schreiben.
Das ist gut so - völlig unabhängig davon, ob und wie es beim bisherigen Arbeitgeber weitergeht.
Meine Frage ist nun wie ich mich verhalten soll im Falle einer
Kündigung …
Im Kleinbetrieb wird man gegen eine betriebsbedingte Kündigung auf dem Rechtsweg nichts ausrichten können.
Aber: Kündigungen unterliegen Formvorschriften und immer wieder erweisen sich manche Arbeitgeber als unfähig, eine rechtswirksame Kündigung zustande zu bringen. Solange die nicht vorliegt, besteht das Anstellungsverhältnis weiter und muss Lohn bezahlt werden, besteht Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Kleinbetrieb hin oder her, dann hilft der Weg zum Arbeitsgericht. Der Arbeitnehmer darf nur nie den Fehler machen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. So etwas ist nicht mehr aus der Welt zu bekommen, es sei denn, der Arbeitnehmer weist nach, dass er mit vorgehaltener Waffe zur Unterschrift genötigt wurde.
.
bzw den Vorschlag auf Teilzeitarbeit zu arbeiten.
Der Vorschlag - sofern der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird - wäre vorübergehend akzeptabel. Aber mehr auch nicht, denn eine längerfristige Perspektive gibt es bei dem Arbeitgeber vorhersehbar nicht. Also in jedem Fall anderweitig bewerben.
Gruß
Wolfgang
Kann mir gut vorstellen dass sie zwei geringfügig beschäftigte einstellt , kommt ihr billiger
Was mich noch interessieren würde, sie hat gesagt dass sie nicht nur den Bruttolohn der am Lohnzettel steht zahlen muss, sondern zusätzlich noch andere Kosten für jeden AN zahlen muss, von welchen Kosten spricht sie da? Mir fällt neben Strom nix ein