Die gute Botschaft lautet: Die EEG-Umlage wird reduziert! Strom wird billiger. Zur Erinnerung, die EEG-Umlage aus 2000 diente
„jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch feste Vergütungen sowie durch die garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Stroms den Markteintritt zu ermöglichen… Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und sie von einer Nischenexistenz zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung mit einem Anteil von 25 Prozent werden lassen. Der rasante Ausbau hatte jedoch auch einen Anstieg der EEG-Umlage zur Folge. Zudem stellte er zunehmend eine Herausforderung für die Stabilität der Stromnetze und für die Versorgungssicherheit dar.“
25% bedeutet beispielsweise nicht nur, dass es zwischenzeitlich teurer wurde, sondern dass ein Verkehrsminister Scheuer aktuell von der Absicht spricht, in den nächsten 20 Jahren die geliebte Bundesbahn mit Ökostrom zu versorgen. In Österreich beispielsweise ist das heute schon so. Aber die waren uns schon immer unterlegen, unsere Nachbarn.
Egal, dem Klima geht es nun besser, und die Absenkung der EEG-Umlage ist daher notwendig und gerechtfertigt. Aber: Ohne Fleiß kein Preis. Damit es dem Klima noch besser geht, brauchen wir die CO2-Steuer. Sie ist für den Verbraucher in der Summe teurer als die Reduzierung der EEG-Umlage, aber wir hatten das gerade oben besprochen, anstelle des Anstiegs der EEG-Umlage nun eben eine etwas teurere Steuer.
Apropos Steuer, Steuer, Steuer,…? War da nicht was?
Na klar, die fehlende Zweckgebundenheit!!! Im Gegensatz zur Umlage.
Nun, gehen wir davon aus, dass die Mehreinnahmen im nächsten Bundeshaushalt wenigstens dem jetzt gekürzten Bildungshaushalt zugute kommen. Vielleicht braucht aber auch Uschi ein neues Gewehr, möchte ein weiteres Boot sanieren und braucht dafür extensive Beratung aus der Familie. Oder Berlin baut einen weiteren Flughafen, der etwa 2050 noch vor BER fertig werden soll.
Naja, warten wir doch mal ab, was die Grünen zu den aufkeimenden Gegenreden zu sagen haben. Wenn zweckgebundene Klimaschutz-Umlagen reduziert und nicht zweckgebundene Steuern dafür erhoben werden.
awM
https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/EEG_Reform/eeg_reform.html