Verletzung? Es sind Eingriffe in die Grundrechte des Artikel 2 GG. Diese sind, wenn entsprechende Gesetze vorliegen, zulässig.
Wie viele schwer Erkrankte und wie viele Tote bedeuten den „faktisch“ eine „schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit“? Ab wann, Frau Bahner, ist für sie die Grenze zur „schwerwiegende Gefahr“ überschritten?
Die Zahl „0,37% der Infizierten sterben“ steht wohl im Raum. Infizierte, nicht „positiv Getestete“.
300.000 Tote bei 83.000.000 Einwohnern. Bei „60% Durchseuchung“ dann 180.000 Tote. Wie hoch wäre denn wohl die Sterberate, wenn auf ein Beatmungsbett 100 Schwerkranke kommen, Frau Bahner?
Wenn die Dame davon ausgeht, es gäbe eine scharfe abgrenzbare Gruppe, die zu schützen sei und eine andere Gruppe, bei der ein harmloser Verlauf garantiert sei, dann begibt sie sich auf dünnes Eis. Insbesondere macht sie den schweren Fehler, dass sie sich auf Zahlen stützt, die bei einem vollständig intakten, nicht überlasteten Gesundheitssystem gelten.
Dabei wäre es doch so einfach:
Es gibt ja Länder, in denen die Maßnahmen verzögert angeordnet wurden.
Schaut euch Norditalien, Spanien und die besonders betroffenen Gebiete der USA an: Dort ist die Katastrophe akut.
Deutschland hat die Maßnahmen vor dem Übergang zur Katastrophenmedizin angeordnet, nun argumentiert diese Person (beliebiges Schimpfwort einsetzen), es wäre ja gar nicht so schlimm, eine Katastrophe sei nicht erkennbar, also wären die Maßnahmen überzogen.
Deutschland hat bislang Schwein gehabt. Andere Länder hat es früher erwischt, wir konnten lernen.
Eventuell haben wir die Bremse etwas zu früh angezogen, etwas höhere Fallzahlen wären wohl noch zu verkraften.