Wo möglich. Die besonders gefährdeten Menschen (das sind ja nicht nur Ältere), die auf Pflege oder andere nahe Unterstützung angewiesen sind, können nicht Abstand halten, und wenn das Virus durch die Bevölkerung rollt, werden Pflegende und andere, die notwendig nahen Kontakt haben, fleißig Leute anstecken.
Es wäre mir sehr lieb, wenn Du denen nicht aufgrund einer Krankheit/ Behinderung/ ihres Alters das Lebensrecht absprichst und sie für verzichtbar erklärst.
Quarantäne-Verweigerer können in Sachsen in Zukunft weggesperrt werden. Das hat das Sozialministerium des Freistaates auf Anfrage von MDR AKTUELL mitgeteilt. Demnach hat die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt, und zwar in den Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch.
Die relevante Differenzierung ist selbstverständlich, dass hierfür das Infektionsschutzgesetz die rechtliche Basis gewesen wäre, und nicht das Sächsische Psychisch-Kranken-Gesetz.
Das hat aber auch keiner behauptet.
… im darauf Folgenden steht einiges an Blödsinn. Quarantäne-Verweigerer können nicht erst „in Zukunft weggesperrt werden“, das war schon vor Corona nach § 30 Infektionsschutzgesetz möglich, und zwar auch in psychiatrischen Kliniken, vgl. Abs. 2, wo ganz allgemein von „einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses“ die Rede ist - was psychiatrische Krankenhäuser nicht ausschließt. Alternativ auch in „einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung“. Und das selbstredend nicht nur in Sachsen.
Das ist keine neue Gesetzeslage; § 30 IfSG wurde auch Ende März nicht geändert. § 30 Abs. 7 gibt konkret die gesetzliche Ermächtigung für die Maßnahme (und darüber hinaus begründet sie auch die Verpflichtung, in dieser hinsicht Vorsorge zu treffen), die im Übrigen zwar politisch schwer bzw. nicht zu vermitteln war, aber sicherlich auch deutlich kostengünstiger umzusetzen gewesen wäre als die jetzt wohl anstehende Umrüstung von Stationen anderer Kliniken zu geschlossenen Quarantänestationen. Dass die Alternative der Unterbringung in Haftanstalten für die Betroffenen noch unangenehmer wäre (aber nach § 30 IfSG durchaus zulässig) hatte ich ja schon erwähnt.
Wie schon gesagt bzw. geschrieben - das ist billiger Alarmismus und hat - wie du suggerierst -
mit angeblich verfassungswidrigen Maßnahmen wegen Coronavirus nichts zu tun. Davon abgesehen ist der verlinkte Artikel auch ein Armutszeugnis darüber, wie in der WELT-Redaktion journalistische Sorgfaltspflicht gehandhabt wird. Womit die allerdings auch nicht alleine stehen.
Ansonsten - wenn die „insgesamt 22 Zimmer freigeräumt“ wurden heisst das, dass sie bis auf weiteres nicht mehr für psychiatrische Zwecke verwendet werden, also auch keine „Psychiatrie“ mehr sind.
Wenn ich mich recht erinnere, hast Du von „psychiatrischer Unterbringung“ geschrieben. Das ist zumindest irreführend.
Ausserdem redest Du vom durch´s Land rollenden Virus.
Zwischen diesem Szenario, und dem lockdown, wie er jetzt noch statt findet gibt es viele Abstufungen.
Ich habe immer noch den Eindruck, dass den emotioalen Rednern hier nicht klar ist, wie gravierend vernichtend die Folgen eines Monate langen lockdowns sein würden.
Und irgendwas wird man sich einfallen lassen müssen, denn so etwas wird schlicht und einfach nicht hingenommen werden.
Wir sind in einem Dilemma.(Alles schon mal erörtert worden.)
Dem Dilemma ist es aber egal, was wir daraus machen.
Ich trete ein für die Seite , die ich ausdrücklich für wichtiger halte.
Es wird leider so oder so oder noch anders rum Leidtragende geben.
Noch haben wir Zeit, uns dafür möglichst gute Lösungen zu überlegen.
[Mod] Ich halte die Diskussion von Verlautbarungen offenkundig Durchgeknallter hier nicht für erforderlich… Da die Thematik grundsätzlich wichtig ist bleibt der Thread stehen und wird bereinigt, aber da Frau Bahner offenkundig einen an der Waffel hat werden andere Prämissen gewählt.