Hallo,
das kommt davon, wenn man sich nur auf Hörensagen, verkürzte Darstellungen in den TV-News oder Zeitungsartikel verlässt, die kaum ihr Papier wert sind, weil sie entweder bewusst oder aus schlichter Unfähigkeit teilfalsch darstellen. Die nächste Desinformationsquelle ist der pol. Gegner der entsprechenden, jeweiligen Partei, dem ein Mikro vor die Nase gehalten wurde.
„Politkermund tut Wahrheit kund“ ist aus gutem Grund kein Sprichwort geworden .
Hier geht es zum Beschluss des CSU-Vorstands.
Wir brauchen ein Einwanderungsbegrenzungsgesetz.
Deutschland kann nur eine begrenzte Zahl an Zuwanderern verkraften. Ein Einwanderungsgesetz, das mehr Zuwanderung bedeuten würde, lehnen wir deshalb entschieden ab. Stattdessen brauchen wir ein Begrenzungs-und Steuerungsgesetz, damit wir selbst entscheiden können, wer zu uns passt und wen wir brauchen. In Zukunft muss gelten: Vorrang für Zuwanderer aus unserem christlich-abendländischen Kulturkreis. Ein solches Gesetz ist eine klare Absage an die illegale Migration. Ein Staat muss selber entscheiden, wener aufnimmt – nicht die Migranten entscheiden das.
Ich sehe keinerlei rechtl. Problem. Du spielst hier sicher auf „Flüchtlinge“ an. Die sind pimär aber gar nicht gemeint. Artikel 16a GG bricht automatisch ein etwaiges EinwBG bzw. die Passi in einem etwaigen EinwG. Einen Vorrang bzgl. der (Nur-)GFK-Flüchtlinge kann es auch nur dann geben, wenn es auch eine verbindliche Obergrenze gäbe.
Und diese Obergrenze ist u.U. auch ausschöpfbar durch Personen aus dem fraglichen Kulturkreis. So ein Gesetz wird ja mal nicht eben für das nächste Jahr gemacht, sondern für die gesamte Zukunft bis zur Notwendigkeit einer Änderung, auf die die Legislative (ggf. zzgl. BR) sich verständigen kann.
Stünde man also vor der Wahl, ob man 100.000 Spanier aufnähme, die vor einem Bürgerkrieg fliehen oder 100.000 Afghanen, weil die jährliche Grenze von 200.000 bereits zu 50% erschöpft ist, dann würde man den Spaniern den Vorrang geben. Wobei das ein auf die Spitze getrieben Fall ist, um das Prinzip darzulegen. In Gesetzesform gegossen wäre es weit komplexer geregelt.
Hier geht es auch gar nicht darum, dass so ein Gesetz beschlossen wird. Es geht darum, einen Standpunkt in der pol. Willensbildung zu vertreten und in die Diskussion einzubringen. Alles weitere regeln Mehrheitsverhältnisse nach Wahlen und natürlich auch die Prüfung durch Fachreferenten, eine Gesetzesvorlage der Regierung, das Gesetzgebungsverfahren, das Statement des Bundesrates, die Beratungen in Vermittlungsausschüssen, die Prüfung durch den Bundespräsidenten u.v.m…
Übrigens werden auch nicht Christen bevorzugt, sondern Staatsbürger aus Staaten, die man dem abendländisch-christl. Kulturkreis zurechnen würde. Umsetzbar wäre das nur über Länderlisten. Und es gibt zahlreiche Länderlisten im Anhang von geltenden Gesetzen.
Hingegen ist es weder erforderlich, getauft worden zu sein oder ein Holzkreuz durch die Gegen zu schleppen.
Oh, eine ganz neue Minderheit. Dann werden die Grünen diese Gruppe sicher in Kürze vollmundig in Schutz nehmen .
Die sind bereits zugewandert oder hier geboren.
Gruß
vdmaster