Darf der Arbeitgeber nach meiner Kündigung bestimmen, wann ich den Resturlaub nehme?

Hallo. Ich brauche dringend Hilfe.
Ich war einschließlich dieser Woche nun 6 Wochen krank geschrieben. Der Grund, ich habe es auf Arbeit nicht mehr ausgehalten, Mobbing usw. In dieser Zeit habe ich mir eine neue Arbeit gesucht und fristgerecht zum 30.04. gekündigt. In meine Kündigung habe ich geschrieben, dass ich meinen Resturlaub (5 Tsge) zum Ende meines Arbeitsverhältnisses beantrage. Mit der Bitte um schriftliche Bestätigung auch welches mein letzter Arbeitstag wäre. Nun hat mir eine Kollegin den Plan für nächste Wochegeschickt, in dem mir die Marktleiterin einfach von Montag bis Mittwoch Urlaub eingetragen hat. Jetzt wäre meine Frage, ob das rechtens ist, oder ob ich mich dagegen wehren kann, da ich den Resturlaub ja gerne zum Ende des Monats nehmen wollte.
Danke schon mal im voraus. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Warum lässt du die nicht machen, nimmst halt die Pausentage und lässt dich zum Ende hin statt dessen wieder krank schreiben?
Es lohnt sich doch nicht, da noch Arbeit und Nerven zu investieren.

Weil in die Kündigung geschrieben habe, dass ich meinen Resturlaub zum Ende nehmen möchte. Und nun macht meine Marktleiterin im Plan mal wieder was sie möchte. Das ist pure Rache. Ich mag mir das nicht gefallenlassen

Und schreibt der Arzt dich nicht noch einmal bis Ende April krank?
Oder ein anderer Arzt?
Du könntest dich auch an den „Urlaubstagen“, die die Marktleiterin eingetragen hat spontan krank schreiben lassen.
Ist doch eigentlich alles egal jetzt, solange du dich an die Form hältst.

Ja mein Arzt hätte mich auch länger krank geschrieben. Allerdings wäre ich dann ins Krankengeld gerutscht, weil ja 6 Wochen rum sind und das kann ich mir als Alleinverdiener mit 2 Kindern nicht leisten.
Aber die Idee mit den Urlaubstagen ist nicht schlecht. Ich wollte mich halt lieber „sauber“ verabschieden und die Zeit noch durchhalten. Deswegen wäre mir es lieber gewesen eine rechtliche Grundlage zu haben, dass ich meinen Urlaub zum Ende durchsetzen kann. Das wäre ein kleiner Triumph gegenüber der Marktleiteringewesen. Denn die denkt immer, sie kann machen was sie will

Hallo,

der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. § 7 Bundesurlaubsgesetz:
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Und nun verließen sie ihn. D.h. mehr läßt sich von hier aus auch nicht dazu sagen. Wir wissen nicht, ob in den letzten sechs Wochen alle anderen Kollegen Überstunden gemacht haben, weil Du krank warst. Wir wissen nicht, wie viele Deiner Kollegen in der letzten Aprilwoche Urlaub beantragt haben usw.

Und nun kommt noch eine lustige Geschichte, die sich nicht zuletzt auch auf eine Deiner Ausführungen bezieht („Denn die denkt immer, sie kann machen was sie will“): wenn es da eine Führungskraft gibt, dann hat die auch tatsächlich etwas zu sagen, und danach hört sich der Titel Marktleiterin auch ein bißchen an. Das heißt nicht, daß diese Führungskraft machen kann, was sie will, aber sie kann das im gesetzlich und innerbetrieblich festgelegten Rahmen. Die Urlaubsplanung gehört dazu und wenn sie auch nur ansatzweise plausible Gründe dafür liefern kann, daß Du Deinen Resturlaub nicht so nehmen kannst wie Du das möchtest, dann ist das so.

Übrigens - und ich weiß gar nicht so genau, wie ich darauf komme - ist nicht jede Entscheidung und jede Anweisung einer Führungskraft, die einem nicht gefällt, gleich Mobbing. Wobei das aber leider sehr oft verwechselt wird.

Gruß
C.

Ich denke, dass ist nicht rechtens. Da müsste es schon tiefliegende Gründe geben. Aber man sollte das miteinander absprechen.

Auf den Gedanken, dass es konkrete, sachliche Gründe für die Ablehnung des Urlaubs zum gewünschten Termin geben könnte, kommst du erst gar nicht, oder?

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Hi!

Erstmal vorab: Dass der Arbeitgeber einfach so am Arbeitnehmerwunsch vorbei den Urlaub bestimmt, geht nicht (es sei denn, der Wunsch wurde nicht mitgeteilt, was hier ja auszuschließen ist) - den entsprechenden § dafür hat Christian schon genannt.

Tatsächlich muss allerdings den Wünschen des Arbeitnehmers auch nicht blind Folge geleistet werden - allerdings wäre es hier notwendig gewesen, Rücksprache zu halten.

Ich zitiere mal die Herren Arnold und Tillmanns:

Rz. 40 Da nach dem Wortlaut (§ 7, Abs 1 BUrlG - Anmerkung durch mich) die betrieblichen Belange dringend sein müssen, reichen übliche mit der Abwesenheit eines Arbeitnehmers immer verbundene Störungen im Betriebsablauf nicht aus. Diese hat der Arbeitgeber hinzunehmen und durch eine entsprechende Organisation und Personalplanung aufzufangen. Es sind daher darüber hinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs erforderlich ohne dass bereits ein Schaden feststehen muss[5]. Da es um ein zukünftiges Ereignis geht, liegt der Bewertung des Arbeitgebers ein prognostisches Element zugrunde. Entgegenstehende
betriebliche Belange sind dann dringend, wenn greifbare Anhaltspunkte für diese auf Tatsachen zu stützende Prognose bestehen[6].

Rz. 41 Dringende betriebliche Belange sind typischerweise Fälle der personellen Unterbesetzung oder der saisonalen oder der vorhersehbaren Mehrarbeit. Ohne Aufzählung der Vollständigkeit kommen folgende betriebliche Erfordernisse in Betracht:

  • Unterbesetzung des Betriebs oder der Abteilung, bedingt durch Krankheit oder Kündigung anderer Arbeitnehmer,
  • saisonaler Mehrbedarf, wie z. B. Weihnachtszeit im Einzelhandel, Weinlese in einer Winzergenossenschaft,
  • zusätzlicher Arbeitsaufwand infolge zusätzlicher Aufträge,Erledigung fristgebundener Aufträge, wenn die Erledigung nicht längerfristig planbar war,
  • Abschluss- und Inventurarbeiten für den Jahresabschluss,Vorlesungszeiten in Universitäten bei Arbeitnehmern im Lehrbetrieb (LAG Berlin, Urteil v. 20.5.1985, 9 Sa 38/35[7]) und
  • Betriebsferien[8].

VG
Guido

Dass Du hier Leute zum Betrug motivierst, entgeht Dir völlig, oder?

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An einem Betrug würde sich kein Arzt beteiligen.
Wenn wir der UP aber glauben, und das bin ich grundsätzlich geneigt zu tun, dann geht es ihr dort nicht gut. Sonst hätte der Arzt sie wohl auch kaum so lange krank geschrieben.
Soll sie für einen schlechten Job ihre Gesundheit auch nur ansatzweise auf´s Spiel setzen?
Ich sehe das anders herum: Zu einem guten Job gehe ich, wann immer ich noch irgendwie kann, selbst, wenn ich mich krank schreiben lassen könnte. Für einen schlechten Job nutze ich jede Gelegenheit, da raus zu kommen. Nachdem sie ordnungsgemäß gekündigt hat, darf sie es doch genau so sehen?
Ihre Gründe, warum sie sich nicht überhaupt bis zum Ende krank schreiben lässt hat sie ja sogar erläutert.
Es ist doch so, wenn weiter oben jemand ist, der „macht, was er will“, dann macht man eben mitunter auch auf eigene Weise, was man will.

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Interessanterweise heißt das ganze ja nicht Krankschreibung, sondern Arbeitsunfähigkeit. Die Definition:
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.

Daraus ergibt sich zweierlei: erstens sollte man sich dementsprechend verhalten, wenn man eine AU-Bescheinigung bekommt und nicht mit dem gelben Zettel in der schweißnassen, schlaffen Hand noch an den Arbeitsplatz tigern. Zweitens ergibt sich daraus eigentlich, daß man die AU-Bescheinigung nur wirklich auch in diesen Fällen bekommt. Blöderweise sehen das manche Ärzte anders und betrachten den Patienten als Kunden, den man gerne öfter sehen möchte. Will sagen: AU-Bescheinigungen bekommt man bei manchen Ärzten schon auf eine blasse Nase. Das ist eine Schwäche des Systems, zu deren Ausnutzung Du gerade mehrfach aufgerufen hast. Den Betrug gibt es in dem Zusammenhang tatsächlich. Wenn man als Patient dem Arzt die tollsten Geschichten über seinen Gesundheitszustand mit dem Ziel erzählt, krankgeschrieben zu werden, dann erfüllt das durchaus den Tatbestand des Betruges.

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Das wäre aber kein „sauberer“ Abgang - dein Zeugnis, das dich immerhin den Rest deines Lebens begleiten wird, anders als diese läppischen Urlaubstage, wird das angemessen vermerken.

Du schadest dir, nicht ihr.

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Nein, tust du nicht.

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Dieses absolut gängige Praxis Millionenfach praktiziert in Deutschland hier nennst du „Betrug“? Von wem? Dem Arzt?

Und wie viele Leute wurden dafür in D schon verurteilt? Und wie wurde das nachgewiesen?

Sorry - aber so ein Blödsinn. Deutschland hat diesen wirren Kündigungsschutz und damit auch eine entsprechende Mentalität bei den Arbeitnehmern. Da lachen sich in CH alle schlapp drüber.

Genau und das ist dann auch völlig rechtens. Kannst du nicht mal hier zugeben ein Eigentor geschossen zu haben? Unglaublich.

Nicht ich - unser Rechtssystem macht das …

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Der Arzt ist bei der Diagnose zu einem großen Teil auf das angewiesen, was der Patient ihm erzählt.
Wenn dieser bewusst lügt, damit er den gelben Schein bekommt, dann betrügt nicht einmal der Arzt - der Patient allerdings schon.

Angesichts dessen, dass hier die AU beendet wurde, weil das Krankengeld zu unbequem wurde, ist dein „Tipp“ übrigens nicht zielführend, da die vorangegangenen 6 Wochen bei einem ursächlichen Zusammenhang hinzugerechnet werden und somit für den nächsten Schein vom ersten Tag an Krankengeld und nicht die Lohnfortzahlung fällig wird.

Gruß
Guido

P.S. Der Arbeitgeber und die Krankenkasse sind nicht gezwungen, auf eine strafrechtliche Anzeige zu verzichten.
Soll heißen: Zu der fristlosen Kündigung mit miesem Zeugnis und Schadenersatz kann auch noch eine Vorstrafe hinzukommen.

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Du spielst hier Fußball?
Ich nicht, mag den ausdrücklich nicht.
Aber viele scheinen das hier als Wettkampf zu begreifen.
Heisst aber nicht, dass es wirklich einer ist…