Darf der Verlobte nach der Trennung sofort die hälftige Kostenbeteiligung einfordern, auch wenn es jahrelang davor anders war?

Die Situation: Trennung nach 3-jährigem Zusammenleben. davon 1 Jahr (mit Facebbok-Post und Ringen mit Gravur sowie ersten Nachfragen für eine Hochzeits-Location) verlobt, zwischenzeitlich 1 gemeinsames Kind verloren (nach 9 Wochen). neue größere und kindgerechte Wohnung mit kleinem Garten wurde vor 9 Monaten bezogen und mit Kinderzimmer eingerichtet. Er hat bereits ein nicht-eheliches Kind, für das er zahlt und als „Wochenendpapa“ fungiert. Das Kinderzimmer wurde auch für dieses Kind eingerichtet und regelmäßig genutzt. Es gab einen gemeinsamen (von beiden Verlobten gegen die leibliche Mutter geführten) Sorgerechts-Prozess um dieses Kind, in dem die leibliche Mutter obsiegt hat. Das Kind lebt daher überwiegend bei der Mutter. Der Verlobte hat nun vor 4 Wochen „eine Andere“ getroffen und sich „ad hoc“ verliebt und ist bereits ausgezogen. Bislang hat er den Löwenanteil der Kosten getragen - die Miete ging stets von seinem Konto ab.
Beide haben den Mietvertrag abgeschlossen. Sie kann die Wohnungskosten nicht allein tragen und ist auch bereit, auszuziehen. Aber sie will vermeiden, in die Obdachlosigkeit zu gelangen und will erst nach der Zusage für eine Ersatzwohnung in eine Kündigung einwilligen. Sie sucht aktiv und hat auch schon eine konkrete Bewerbung laufen - eine Zu-/Absage steht aber noch aus. Die Beziehung lief mit „klassischer“ Rollenverteilung, indem sie sich nahezu allein um Haushalt und Garten gekümmert und über Nebenjobs zuverdient hat, während er der Hauptverdiener war. Folglich hat sie nicht und konnte auch nicht die häfltigen Kosten tragen. Ist sie nun mit dem Auszug des Verlobten zum „sofortigen“ Tragen der hälftigen gemeinsamen Kosten verpflichtet (auch wenn das während der gesamten Beziehung anders gehandhabt wurde) oder gibt es eine Karenzzeit oder gar eine ganz andere Regelung?

Man kann evtl. nach einer aufgelösten Verlobung Schadenersatz fordern:
http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/verlobt-sein-was-sind-die-rechtlichen-folgen/

Auf jeden Fall muss er auch weiter mit für die Wohnungsmiete aufkommen, wenn er im Mietvertrag steht.

Beatrix

Genauer gesagt, haften beide Mieter als Gesamtschuldner. Wie sie das Thema im Innenverhältnis regeln, ist ihre Sache, aber gegenüber dem Vermieter haften sie beide für die Miete und zwar in voller Höhe. Mit anderen Worten: der Mieter kann sich auch nur an die verbliebene Mieterin halten und wird das im Zweifel auch tun, weil die für ihn besser greifbar ist.

Danke für eine schnelle Reaktion…aber sorry…Allgemeinplätze helfen nicht weiter…
Dass grundsätzlich beide für die gültigen laufenden Verträge aufzukommen haben, insofern hier zuvor gemeinsam gehandelt worden ist, ist unstrittig und klar.
Hier geht es darum, ob sie sich auch weiterhin auf die „ungerechte“ nicht hälftige Kostenbeteiligung auch nach der Trennung für eine gewisse Zeit berufen kann, oder ob sie quasi ab Trennungsdatum zur hälftigen Beteiligung verpflchtet ist, obwohl das über die Jahre der Beziehung anders gehandhabt wurde.
Sie hat ja in der Beziehung ihren „geldlichen“ Minderbeitrag durch ihr Wirken in Haushalt und Garten quasi „ausgeglichen“. Nur das nimmt er ja mit seinem kurzfristigen Auszug nicht mehr in Anspruch. Aber sie kann ihre schlechtere wirtschaftliche Position nicht „innerhalb von Tagen“ einfach aufbessern, so dass sie ad hoc die hälftigen Kosten tragen kann.
Die Frage bleibt daher: Muss sie trotzdem „ad hoc“ sich hälftig an den Kosten beteiligen oder kann sie sich auf die seit 3 Jahren anders gehandhabte Lebensweise berufen und steht ihr somit eine „Übergangszeit“ zu, in der sie darauf bestehen kann, dass er auch weiterhin zahlt „wie bisher“?

…ist das mit der Verlobung gegebene Eheversprechen von Gewicht in dieser Angelegenheit - oder nicht?

Mir ist klar, dass Beziehungen trotz noch so sicher abgegebener Liebes- und Treue-Beteuerungen auch wieder auseinandergehen können. Mir ist auch klar, dass es heute kein „Schuldprinzip“ mehr gibt.
Was mir nicht klar ist:
Kann ein Partner - insbesondere nach einem belegbar gegebenen Eheversprechen - von heute auf morgen auch die wirtschaftlichen Bedingungen ändern, wie eben z.B. die bislang übliche Mietzahlung auf den hälftigen („seinen“) Anteil reduzieren und sie somit zur Mietzahlung „ihres“ Anteils zwingen - auch wenn klar war und ist, dass die bislang gemeinsame - und jetzt ihre alleinige - Lebenssituation ihr dies nicht ermöglicht und sie somit durch Nichtzahlung bzw. nur teilweise Zahlung ihres Anteils die fristlose Kündigung durch den Vermieter riskiert (was ja durchaus in seinem Interesse liegt).

Das, was ich schrieb, ist kein Allgemeinplatz, sondern die Rechtslage. Beide Mieter haften dem Vermieter gesamtschuldnerisch, d.h. der Vermieter kann sich - wenn die Miete nicht oder nicht vollständig bezahlt wird - an einen der Mieter wenden und von dem die Miete in voller Höhe verlangen. Es ist naheliegend, daß er sich als erstes an den wendet, der greifbar ist. Wie Ihr das untereinander regelt, ist nicht sein Problem.

Wenn es eine Vereinbarung zwischen euch beiden gibt, der die Anteile an der Miete und allem anderen regelt, was so anfällt: gut. Berufe Dich darauf. Wenn nicht, müßt Ihr jetzt eine Regelung finden.

Schön formuliert. Stellt sich die Frage, warum sie den Haushalt und den Garten gemacht hat, anstatt arbeiten zu gehen. Andere Paare schaffen Haushalt und Garten tatsächlich auch, wenn beide berufstätig sind. Die Quittung für das bisherige, wohl ziemlich bequeme Leben hat die Dame nun überreicht bekommen.

Die klassische Rollenverteilung ist übrigens nur dann klassisch, wenn man auch verheiratet ist. In der guten, alten, klassischen Zeit lebte man nämlich bei den Eltern, bis man geheiratet hatte und dann die erste gemeinsame Wohnung bezog, in der sich die Frau um den Haushalt und die Aufzucht der jungen kümmerte, während der Mann das Geld nach Haus brachte (und sie ihm abends das Bier ans Sofa). Im Falle einer Trennung war die Frau dann über den ehelichen und nachehelichen Unterhalt abgesichert.

Inzwischen haben sich die Dinge aber geändert. Inzwischen sieht es sogar so aus, daß eine geschiedene bzw. getrennt lebende Frau mit Kind in der Regel - man halte sich fest - (wieder) arbeiten gehen muß, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Andernfalls gibt es keinen nachehelichen Unterhalt mehr. Da hat schon so manche junge Frau, die eigentlich darauf hoffte, den Rest ihres Lebens nicht mehr arbeiten zu müssen, aus dem Konzept gebracht und in die Realität zurückgeholt.

Natürlich kann sie darauf bestehen, nur hat sie keinen Rechtsanspruch darauf. Der einzige, der hier einen durchsetzbaren Anspruch hat, ist der Vermieter (s.o.). Es wird also dringend Zeit, daß a) Ihr Euch auf eine tragfähige Lösung einigt und b) die Dame sich bezahlte Arbeit sucht und c) aus der ganzen Sache ihre Lehren zieht.

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Das spielt hier nur dann eine Rolle, falls die Frau im Zusammenhang mit der bald anstehenden Eheschließung bspw. ihre Stelle gekündigt oder ihre Wohnung verkauft hat. Daraus resultierende, nachweisbare Schäden müßten dann ersetzt werden, aber das war hier ja nicht der Fall.

Ich habe das Gefühl, daß Du die Situation nicht ganz verstanden hast: der Mann ist ausgezogen und zahlt die Hälfte der Miete für eine Wohnung, die er nicht bewohnt. Nach einer angemessenen Übergangsfrist (was dann im Zweifel höchstens die Kündigungsfrist ist), müßte er überhaupt nichts mehr bezahlen, weil er in der Bude gar nicht mehr wohnt. Alles, was er spätestens ab dann bezahlt, kann er von der verbliebenen Mieterin zurückfordern. Will sagen: da stellt sich überhaupt nicht mehr die Frage, wie viel er bezahlen muß.

Na…das saß…Danke.
Aber das hilft schon weiter…
Klar - auch das ist hier unstrittig - „die Dame“ hat es sich hier sicher einfach gemacht. Aber „der Herr“ ist da ja über 3 Jahre nicht „plötzlich“ reingelegt worden, sondern hat es willig und wollend mitgetragen.
„Die Dame“ hat einen Hauptschulabschluss (immerhin den) - und das wars. Beruflich hat sie mehrfach abgebrochen und sich vor allem als Verkäuferin in Discountern verdingt. Das ist auch aktuell so. Es ist also durchaus nicht so, dass sie nicht arbeiten will oder gar Arbeit ablehnt. Aber mit solchen Voraussetzungen ist der Arbeitsmarkt nicht bereit, in einer Weise zu zahlen, dass man über die Runden kommt. Und das ist die aktuelle Situation.

Kurzum: Kann sie sich hier auf das Eheversprechen und die bislang von beiden mitgetragene geführte Lebensweise für eine Karenzeit berufen (hätte eine Klage hier eine Chance auf Erfolg - auch und insbesondere mit Blick auf den gemeinsamen - nur durch den bedauerlichen Abort vereitelten - Kinderwunsch)? - oder ist sie in der Tat von heute auf morgen in der „Realität“ und muss „ab sofort“ ihre hälftigen Kosten tragen - auch wenn die besagte wirtschaftliche Situation das über die Jahre vorher und somit auch heute gar nicht zulässt?

Danke - auch das ist ja schon mal ein Ansatz…
In der Tat wurde sie mit der offiziellen Meldung ihrer Schwangerschaft und ihrem „Unwillen“, nicht sofort zu kündigen, gemobbt und sie erhielt dann unter Angabe von „fadenscheinigen“ Gründen die Kündigung, wo sie vor dem Arbeitsgericht wenigstens noch einen „Extramonat“ herausschlagen konnte. Als Schwangere war es dann natürlich mit neuer Arbeit erst einmal nix. Und in der Zeit nach dem Abort - sorry, danach sind Menschen (Frauen wie Paare) für ihr Leben gezeichnet - und schlimmer - hat sie sich zwar recht gut wieder gefangen - das blieb aber nicht ohne Spuren… Ihre Versuche wieder ins Arbeitsleben zu kommen, waren auf jeden Fall lange nicht von Erfolg gekrönt. Erst kurz vor der Trennung gab es die Zusage, in deren Folge sie aktuell wieder arbeitet.
Wie erwähnt: Es gab nie einen Trauschein. Aber es war auch keine „Kinderfreundschaft“.
Kann sie sich also Hoffnung auf eine Karenzzeit machen?

Natürlich darf es das einfordern.
Ob erfolgreich, ist eine andere Frage.

Letztlich ist es doch sogar durchaus nobel, wenn er sich soagr freiwillig weiterhin hälftig an den Kosten beteiligt.

Mit einer Nullzahlung könnte er die fristlose Kündigung seitens des Vermieters sogar forcieren.
So bleibt dir mindestens 1 Monat mehr Zeit, bis du mit 2 Monatsmieten in Verzug bist.

Bis eine Räumungsklage durch ist, braucht es meist nochmal ein paar Monate.

Letztlich bleibt der Ex vermutlich sowieso auf ALLEN Kosten sitzen, weil er zahlungsfähig ist.

Tja - genau das ist es, was „der Herr“ sich wünscht. Heute „Tschüß“ sagen, bis morgen die geldliche Pflicht erfüllen und übermorgen frei für „die Neue“ sein.

Es ist nicht so, dass ich das nicht verstehen oder nachvollziehen könne…

Aber geht das wirklich so einfach?

Kann ich mich nach 3 Jahren Beziehung, einem gegebenen Eheversprechen und einem verlorenen Fötus/Kind ohne weitere Verpflichtungen aufgrund der bisherigen Beziehung nur durch bloßes Einhalten eines Mietvertrags von heute auf morgen „aus der Affäre“ ziehen?
Oder salopper gefragt: Hat nicht auch eine Verlobte über die Dauer der als Paar in einer Gemeinschaft gelebten Beziehung einschließlich der Zeit als Verlobte gewisse „Rechte“ erworben? (Umgekehrt gilt die Frage natürlich auch - sprich für einen Verlobten…)

…das wäre das „harte Gang“…aber in der Tat die möglicherweise „billigste“ Lösung für „sie“.
Sie hat nix - ergo ist bei ihr nix zu holen.
Also soll er doch „darum“ streiten.
Das ist zwar menschlich und moralisch die übelste Löusng. Aber für „sie“ wäre es immerhin eine Lösung.
Zumal sie nichts zu verlieren hat - schließlich hat sie ja schon ihr schönes Zuhause (zumindest demnächst) und die Beziehung verloren. Und geldlich ist sie ohnehin auf „Null“…

Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass genau das gemacht wird…

Wenn er die Kosten alleine tragen muß, weil sie nicht zahlungsfähig ist, dann erwirbt er einen Ausgleichsanspruch nach § 423 BGB gegen sie. D.h. alles, was er über das hinaus zahlt, was er ohnehin zahlen müßte, muß sie ihm zurückerstatten. Wenn er diese Forderung durchsetzt, hat sie nicht nur nichts, sondern eine ganze Menge Schulden bei ihm, die er gerichtlich durchsetzen kann.

Deswegen wiederhole ich meinen Rat, möglichst schnell eine belastbare Regelung mit ihm herbeizuführen.

Vielleicht hilft es, den Blickwinkel zu ändern?
Was wäre, wenn der Ex einen plötzlichen tödlichen Unfall gehabt hätte? dann wäre sie in der gleichen Situation…Tragen der Kosten allein…

Beatrix

Ihre Pflicht wäre es auch bisher gewesen, sich an der Miete angemessen (z.B. im Verhältnis der (möglichen) Einkommen) zu beteiligen. Auch wenn sie der Ansicht ist, mit Haushalt und Garten ihren Teil erbracht zu haben, kann das ein objektiver Dritter anders sehen.

Und vielleicht hat das auch der ehemalige Verlobte ein bißchen so gesehen und mit der Zeit die Krise bekommen, weil sie sich nur um den Haushalt gekümmert hat, während er immer schön arbeiten gegangen ist. So oder so hätte eine Berufstätigkeit bei ihr auch dazu geführt, daß sie nun mehr oder minder mittellos und ohne Einkommen dasteht. Das gehört jetzt zwar nicht zur rechtlichen Fragestellung (zu der nun auch wirklich alles gesagt wurde), aber darf vielleicht trotzdem mal gesagt werden, damit sie eventuell erkennt, daß ihre einseitige Sicht auf die Dinge nicht unbedingt die einzig richtige ist.

Nö. Allenfalls die von ihr getätigten und nun vergeblichen finanziellen Aufwendungen für die Hochzeitsfeier usw. könnte sie von ihm einfordern.

Vielleicht hilft es, den Blickwinkel zu ändern?
Was wäre, wenn der
Ex einen plötzlichen tödlichen Unfall gehabt hätte? dann wäre sie in
der gleichen Situation…Tragen der Kosten allein…

Beatrix

Tja…das wäre ein tragischer Schicksalsschlag…und in der Tat…würde „sie“ das - neben dem menschlichen Drama - in ein wirtschaftliches Dilemma bringen.
Nur im aktuellen Fall ist es kein Schicksalsschlag, sondern eine bewusst von „seiner“ Person herbei geführte Situation. Das mit dem wirtschaftlichen Dilemma ist ohnhin unausweichlich - abgesehen vom menschlichen Teil.
Meine Fragen gehen natürlich in die Richtung, ob man den ohnehin kommenden wirtschaftlichen „Abweg“ für sie irgendwie „lindern“ kann. Durch seinen Weggang muss sie ja nicht „zwiefach“ betraft werden, wenn es vermeidbar ist.
Und moralisch bin ich nun einmal auf „ihrer“ Seite. Wenn er ihr gegenüber ehrlich gewesen wäre, hätte es sebstverständlich trotzdem „Tränen“ gegeben und die Folgen mit der Trennung. Aber es hätte nicht dieses „Geschmäckle“ gehabt. Möglicherweise hätte man sich dann „vernünftig“ und sachlich auseinanderdividiert. Nur so, wie es gelaufen ist, hat er „hinter den Kulissen“ eine Beziehung aufgebaut und „heimlich“ gechattet, was der „klugen Frau“ nun einmal nicht entgeht. Allerdings hat er auf den Kopf angesprochen, auch noch abgestritten. Und nachdem er das nicht mehr verheimlichen konnte, hat er sogar den Abbruch des Kontakts versprochen, um nur doch wieder weiter zu machen. Nun ist einmal so, dass ich mich anders verhalte, wenn mein Herz schon längst für jemand anderes schlägt. Und so hat er das auch nicht verheimlichen können. So kam es, dass er quasi „von heute auf morgen“ weg war…

Und - sorry - da sehe ich das Eheversprechen vor Zeugen durchaus als etwas mehr, als ein „Hallo, wir sind dann mal zusammen…“. Und nach allem, was ich bislang erörtern konnte, wird das auch juristisch „höher“ bewertet, als die nichteheliche Gemeinschaft.
In der Tat kann ich mir schwerlich vorstellen, dass ich aus einer solchen Beziehung „ausbrechen“ kann, ohne für eine gewisse Zeit den wirtschaftlichen Status quo aufrechterhalten zu müssen…
Wie dem auch sei: Er hat bislang die Miete von seinem Konto abbuchen lassen. Er muss folglich eine Änderung aktiv herbeiführen. Der Vermieter wiederum wird bei ihr anklopfen, um den offenen Betrag einzufordern.
Sie wird ihr Nichtzahlen begründen. Was der Vermieter macht…man wird es dann ja merken. Bis zu einer etwaigen Kündigungsklage sollte sie eine Wohnung haben. Offene osten würden dann ohnhin aus der Kaution bedient werden…
Er müsste dann möglicherweise „offene Beträge“/Ausgleich von ihr einklagen…wovon? Und - um ehrlich zu sein - wofür?
Und sollte sie dann doch zahlen müssen und irgendwann sogar zahlungsfähig sein…dann zahlt sie eben…
Ich sage es mal so: Ich möchte sie nicht als Schuldner haben…

Na ja…da wären wir doch beim Thema:
Nicht sie kann einfordern (was denn?), sondern er darf es tun…

Doch genau da fange ich an, mich irgendwie (vom Verständnis her), im Kreis zu drehen:
Für die gemeinsame Zeit von 3 Jahren, in der er rein geldlich mit Sicherheit den Löwenanteil getragen hat, darf er das als „ist nun mal so gelaufen und vergangen“ abschreiben - kann dann aber nach den besagten 3 Jahren „ohne Vorwarnung“ von heute auf morgen entscheiden, dass es „subito“ anders ist, weil er das mal so entschieden hat? Und da soll das gegebene offiziell verlautbarte Eheversprechen (insbesondere angesichts des verlorenen Kindes und des Umzugs in die größere, kindgerechtere und teurere Wohnung) völlig wirkungslos sein?
Klar - ohne Verträge, mit einem Mietvertrag durch nur eine Partei etc., da kann man schon mal eigensinnig handeln. Doch auch da darf ich meinen bisherigen Partner nicht einfach in die Obdachlosigkeit schicken…(außer bei Fällen von Gewalt).
Da denke ich schon, dass es einen Kommentar zum Thema „Rechte und Verpflichtungen“ von Verlobten geben wird…

So ist es. Wie ich schon sagte, gibt es ja die Möglichkeit, die Wohnung zu kündigen und in eine günstigere umzuziehen.

Sorry - wo leben wir denn? Was Pflicht - oder eben nicht Pflicht - ist, wird doch sehr individuell entschieden. Wieviele Paare leben nicht erst „gestern“, sondern heute ganz aktuell nach dem Prinzip „Du (meistens die Frau) Haushalt und Kinder - Ich Arbeit“. „Früher“ - und ich würde mich nicht wundern, wenn es diese „Typen“ nicht auch noch heute geben würde - „durfte“ die Frau keine Arbeit annhmen, weil das ja bedeuten nach außen vermitteln könnte, dass der Mann die Familie nicht ernähren kann…
Und so sehen es - auch moderne Familien - als überhaupt nicht anstößig an, dass „die Frau“ durchgängig oder überwiegend zuhause bleibt.
Dies ist zwischen „ihm“ und „ihr“ nie thematisiert worden. So muss davon ausgegenangen werden, dass das gemeinsame Zusammenleben im gegenseitigen Einvernehmen so wie es war als „in Ordnung“ und „richtig“ verstanden wurde.
Wenn folglich von seiner Seite nie eingefordert wurde, dass „sie“ mehr zum Unterhalt beitragen möge, kann man daraus doch nicht plötzlich eine „Pflicht“ ableiten.
Und genau so verstehe ich das mit dem abrupten Beziehungsende:
Selbstverständlich muss und wird es ein Beziehungsende - auch in wirtschaftlicher Hinsicht - geben.
Aber angesichts des offiziellen Eheversprechens mit all den beschriebenen Randbedingungen würde ich mich schon wundern, wenn ein einfaches „Ich bin dann mal weg“ in Ordnung wäre.
Und ich meine eben nicht - wie bereits erwähnt - das Einhalten abgeschlossener Verträge (wie z.B. dem gemeinsamen Mietvertrag), sondern auch die Pflicht zur Einhaltung von über die Jahre geübter Gepflogenheiten, auf die sich die Partner angesichts des Eheversprechens geeinigt haben - für die Dauer einer Karenzzeit nach einer Trennung. Auch der Jurist kennt den Zustand des Eheversprechens und des Verlobtseins. Das kann doch nicht nur eine „leere Worthülse“ sein? Doch wenn es in der Tat mehr als eine „leere Worthülse“ ist, dann sollten sich doch davon auch gewisse Rechte und Pflichten ableiten lassen?

…unbestritten…es geht aber auch nicht darum, sondern um den Weg dorthin:
Günstige Wohnungen wachsen nicht wie Pilze aus dem Boden. Folglich kann man auch nicht „ad hoc“ umziehen. „Er“ hat eine einfache Lösung gefunden und zieht zur „Neuen“. „Er“ hat somit eine schnelle Lösung gefunden. Dass er Interesse hat, dass auch „sie“ eine schnelle Lösung findet oder ihn aus dem Mietvertrag entlässt, ist logisch und nachvollziehbar. Anders ausgesprochen: Was ist eine zumutbare Zeit, die man jemandem lassen muss, um eine neue Bleibe zu finden, nachdem man entschieden hat, die Verlobung aufzuheben und die gemeinsame Wohnung zu kündigen?
Ich wiederhole mich da gern: Ich kann mir nicht vorstellen, dass deutsche Gerichte zulassen, dass man ein gegebenes Eheversprechen bricht und den „entlobten Partner“ „nötigt“, binnen 3 Monaten eine neue Bleibe zu beziehen, weil dieser Partner die Mietzahlungen, die er bis dato nie zu tragen hatte, nicht aufbringen kann.
Ein vor Zeugen offiziell gegebenes Eheversprechen (Verlobung) sollte auch juristisch Folgen haben…oder?