Darf ein polizist mein auto einfach durchsuchen ?

Darf ein polizist mein auto durchsuchen , weil mein beifahrer schon mehrmals wegen drogen auffällig geworden ist ?
Bzw wenn sie ihn durchsuchen und bei ihm nichts finden , oder wenn sie sogar etwas finden ? ist der polizist dann dazu berrechtigt MEIN auto zu durchsuchen ?

Einfach nicht.

Bei der Fahrzeugkontrolle

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf die Polizei den Führer- und Fahrzeugschein sowie den Personalausweis verlangen, die vorgeschriebene Ausrüstung (Verbandkasten, Warndreieck) prüfen sowie das Auto auf seine Verkehrssicherheit untersuchen (Licht, Reifen, Ladung). Ohne einen Anfangsverdacht darf sie das Auto aber nicht durchsuchen. War jedoch ein Drogentest positiv, ist den Beamten das gestattet. Die Frage nach dem Verbandkasten dient auch dazu, sich von der Handlungsfähigkeit des Fahrers zu überzeugen sowie einen Blick in den Kofferraum werfen zu können.
Tipp vom Anwalt: Ruhig und freundlich bleiben, das verkürzt die Prozedur.

Quelle: aus der renommierten juristischen Fachzeitschrift BILD

MfG
duck313

D.h , wenn mein drogentest negativ ist , darf mein auto nicht auf den kopf gestellt werden ? ganz egal was mit dem beifahrer ist ?

das problem ist nämlich , das ich gern ganz genau über meine rechte bescheid wüsste ,da bei uns im umkreis zur zeit übermäßig kontrolliert wird und weil man als normaler bürger ja seine rechte auch nicht allzugut kennt lässt man ja sachen über sich ergehen die vielleicht garnicht sein müssen , einfach aus unwissenheit und vielleicht sogar aus angst etwas falsch zu machen ,jedoch weiss ich auch ganz genau das polizisten genau aus diesem grund auch gern versuchen mit unrechten dingen durchzukommen

Hallo,

dann würde ich den Beifahrer wechseln…:smile:

Denn ein Junky ist nun einmal ein konkreter Verdacht auf Straftat(en),da hier die Wiederholungsgefahr sehr hoch ist und damit den kontrollierenden Polizeibeamten keine
Wahlmöglichkeiten bleiben.
Sie müssen im Rahmen des Strafgesetzbuches hier kontrollieren.

D.h , wenn mein drogentest negativ ist , darf mein auto nicht
auf den kopf gestellt werden ?

Diese Annahme ist falsch!

ganz egal was mit dem beifahrer ist ?

Einfach mal darüber nachdenken - Wen der Beifahrer Drogen eingenommen hat,
liegt doch der Verdacht nah, dass sich auch welche im Auto befinden!

sehr freundliche ausdrucksweise , ich finde man sollte menschen die abgerutscht sind , nicht direkt als junky bezeichnen ! Wenn man ohne hilfe keinen ausweg mehr finden sollte es gute menschen geben die eine stütze vielleicht sogar eine helfende hand sind :wink: soetwas geht halt auch nicht von heut auf morgen !

soetwas finde ich schlichtweg unfair und vorallem lächerlich … angenommen jemand aus ihrer familie würde das passieren ? schreiben sie die person dann direkt als junky ab und beenden zu der person jeden kontakt??? Das ist absolut oberflächlich !

Abend,

Sie müssen im Rahmen des Strafgesetzbuches hier kontrollieren.

der war gut, hast Du noch so einen. Das war der brüllet des Tages.

Danke

RS99

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Sie müssen im Rahmen des Strafgesetzbuches hier kontrollieren.

Könnte es auch sein, dass du das Polizeigesetz mit dem Strafgesetzbuch verwechselst ?

http://dejure.org/gesetze/PolG/30.html

na für einen solchen grundrechtseingriff muss aber schon mehr vorliegen, als das der beifahrer mal irgendwann einen btm eintrag hatte.

der test ist übringes freiwillig…

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Hallo,

na für einen solchen grundrechtseingriff muss aber schon mehr vorliegen, als das der beifahrer mal irgendwann einen btm eintrag hatte.

Es war ja auch die Rede von mehrmals auffällig. Und das muss wohl so auffällig gewesen sein, dass es den Polizisten bekannt war? Denn wenn ich als Bürger aus Hamburg in München mal in eine Verkehrskontrolle gerate, werden die das nicht sofort wissen. Passiert mir das daheim, wo mein Beifahrer den Polizisten schon einschlägig persönlich bekannt ist, sieht das anders aus.
Mal davon abgesehen wäre das ja für Drogenschmuggler auch zu einfach, sich von jemanden fahren zu lassen, damit das Auto nicht kontrolliert werden kann.

der test ist übringes freiwillig…

Dann haben die Polizisten eben Drogen gerochen und damit einen ausreichend großen Anfangsverdacht geschöpft. Muss sich ja dann nicht erhärten, ist ja nur ein Verdacht.
Falls sich doch etwas findet, kann man das ja leicht dem Beifahrer in die Schuhe schieben…

Grüße

Hallo,

Polizeiarbeit ist Ländersache. In welchem Bundesland soll diese Durchsuchung stattfinden/-gefunden haben?

Beispiel NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl… , suche nach „§ 40
Durchsuchung von Sachen“.

Also sind mehr Informationen nötig.

Gruß
vdmaster

Hallo,

ja, das darf er, wenn er einen Anfangsverdacht hat.

Anfangsverdacht: Der Beamte glaubt z. B. daß er einen bestimmten Geruch wahrgenommen hat.
Der Anfangsverdacht erhärtet sich mit der Anwesenheit des einschlägig bekannten Beifahrers…

Und das Auto ist keine Wohnung! Insoweit sind hier nicht die Hohen Hürden anzusetzen, wie sie bei einer Durchsuchung der Wohnung gegeben sind.

Grüße
miamei

Hallo,

na für einen solchen grundrechtseingriff muss aber schon mehr vorliegen, als das der beifahrer mal irgendwann einen btm eintrag hatte.

Es war ja auch die Rede von mehrmals auffällig. Und das muss
wohl so auffällig gewesen sein, dass es den Polizisten bekannt
war? Denn wenn ich als Bürger aus Hamburg in München mal in
eine Verkehrskontrolle gerate, werden die das nicht sofort
wissen. Passiert mir das daheim, wo mein Beifahrer den
Polizisten schon einschlägig persönlich bekannt ist, sieht das
anders aus.

du willst gar nicht wissen, was diese Datenbanken alles speichern und ich bleib dabei, selbst wenn jemand 1000 mal auffällig war, reicht das nicht allein für die konkreten verdacht, den man braucht, um das fahrzeug und die person zu durchsuchen ( regelt im zweifel aber das recht des landes)

Mal davon abgesehen wäre das ja für Drogenschmuggler auch zu
einfach, sich von jemanden fahren zu lassen, damit das Auto
nicht kontrolliert werden kann.

wieso sollte das auto nicht kontrolliert werden? der zoll hat natürlich ganz andere rechte und aufgaben als die polizei

der test ist übringes freiwillig…

Dann haben die Polizisten eben Drogen gerochen und damit
einen ausreichend großen Anfangsverdacht geschöpft. Muss sich
ja dann nicht erhärten, ist ja nur ein Verdacht.

der verdacht reicht aber nicht, gesetze gelten auch für den staat
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__103.html

Falls sich doch etwas findet, kann man das ja leicht dem
Beifahrer in die Schuhe schieben…

sei doch bitte so nett und beachtet, das man hier über recht diskutiert und nicht über den wilden westen

aber die hürden der stpo gelten auch für sachen, gerade die von dritten. die 103 lässt grüßen.

bitte ein bissl mehr bei fakten bleiben und weniger beim raten,

und wenn wir mal dabei sind, wo begründet den ein „anfangsverdacht“ die grundlage zur durchsuchung dritter? bitte mal mit hausnummer

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Hallo,

der verdacht reicht aber nicht, gesetze gelten auch für den
staat

Richtig: und wie wäre es damit ?

§ 30 Durchsuchung von Sachen (Polizeigesetz)

Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, wenn

  1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf,

und dies ist eben bei Drogen der Fall!

Gruß Merger

Na, dies ergibt sich doch schon aus dieser Information:

Bzw wenn sie ihn durchsuchen und bei ihm nichts finden , oder wenn sie sogar etwas finden ?

Gruß Merger

Wenn es bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Verdachtsmomente gibt, dass sich z.B. Drogen im Fahrzeug befinden, kann das Auto durchsucht werden.

owt