Hallo Simsy Mone,
Dann liegt vermutlich Verführung (Ex 22,15f) bzw. Vergewaltigung (22,28f) vor.
Die Regelungen sind immer auf den Mann hin formuliert. WibiLex: Die absolute Formulierung des Verbots im Dekalog hat vielleicht auch die Fälle vor Augen, in denen die Initiative zum Ehebruch von der Ehefrau ausgeht (Spr 7,10-23; Spr 30,20). Ob man sie generell (heute) auch umkehren (auf die Frau hin formulieren) darf, ist wie ich meine, Auslegungssache der jeweiligen Gemeinschaft.
Zur Verdeutlichung hier die Ausführungen von WibiLex. Sie sind wie bereits gesagt auf den Mann hin forumuliert.
Dtn 22,22 und Lev 20,10 definieren, was „ehebrechen“ (n’p) heißt: „Ein Mann liegt bei einer verheirateten Frau“. Dabei ist der Familienstand des Mannes gleichgültig. Entscheidend ist allein, dass die Frau, bei der er liegt, verheiratet oder verlobt ist. Zwar haben beide die Ehe gebrochen (v10b). Der Mann ist jedoch Ehebrecher, weil er in eine fremde Ehe eingebrochen ist, die Ehefrau hat dagegen ihre eigene Ehe gebrochen.
Das hier ist interessant, denn der verheiratete Mann würde genau „das“ einer unverheirateten Frau „antun“.
Ist jedoch die Frau nicht verheiratet, dann handelt es sich entweder um Verführung (Ex 22,15f) oder um Vergewaltigung (Dtn 22,28f), aber nicht um Ehebruch.
Wenn man sich ansieht warum es diese Regelungen gab, wird auch klar warum sie rein auf den Mann hin formuliert sind. (Wieder Zitat)
Das Verbot des Ehebruchs schützt die Familie vor illegitimen Erbberechtigten. Während der Mann illegitime Kinder nur außerhalb der Ehe zeugen kann, gebiert die Frau illegitime Kinder in ihrer eigenen Ehe, ohne dass deren Illegitimität nachweisbar ist; denn in der Antike war zwar die Mutterschaft eindeutig, die Vaterschaft aber konnte im Zweifelsfalle nicht bestimmt werden. Das Verbot zielt also ursprünglich auf Rechtssicherheit, nicht auf eheliche Treue im moralischen Sinn (Otto 1996, 30-48).
Da heute die Vaterschaft nachweisbar ist, hat sich diesbezüglich evtl. Interpretationsspielraum ergeben.
Im übrigen ist das Scheidungsrecht vom Verbot des Ehebruchs nicht berührt. Die absolute Formulierung des Verbots im Dekalog hat vielleicht auch die Fälle vor Augen, in denen die Initiative zum Ehebruch von der Ehefrau ausgeht (Spr 7,10-23; Spr 30,20). (letzteres hatte ich schon zitiert)
Zu Zeiten Jesu dürfte die Einehe bereits üblich gewesen sein, daher nimmt er sich intensiv des Ehebruchs an, aber nicht der Polygamie und Paulus setzt dann den Stellenwert des Mannes über den der Frau.
hth (hope that helps)
Grüße
Maria