Hallo,
was machen denn Piloten, Polizisten im Wechseldienst oder Putzfrauen im gewerblichen Bereich? Da ist es offensichtlich, daß die Arbeitszeit jederzeit sein kann, ständig wechselt oder abends ziemlich blöde liegt, wenn man gerne nach der Arbeit noch einkaufen gehen will. Wer normale Büroarbeitszeiten hat, kann sich abends auch nicht regelmäßig besaufen oder die lange Star Wars-Nacht im Kino gönnen, weil man morgens arbeitsfähig (d.h. nüchtern und nicht völlig übermüdet) zur Arbeit erscheinen müssen.
Insofern greift jede berufliche Tätigkeit auch in den Freizeitbereich mit ein. Bei Dir gehört nicht näher definierte Außendiensttätigkeit zur Arbeit mit dazu und das wird auch so im Vertrag stehen bzw. so abgesprochen gewesen sein. Das hat natürlich Einfluß auf Deine regelmäßigen Freizeitaktivitäten, aber das ist bei anderen Berufsgruppen halt auch so. Wer an zwei Montagen im Monat abends arbeiten muß und am dritten Dienstag schon im Bett liegen sollte, weil er um zwei Uhr für den Frühdienst aufstehen muß, kann halt montags nicht oder nur sehr selten zum Schachclub gehen.
Anders herum muß der Arbeitgeber mit dem AN auch planen können. Wenn sich auf einmal alle Außendienstmitarbeiter überlegen, die tägliche Tagesschau vor dem häuslichen Fernseher zum privaten Pflichttermin zu erklären, kann er den Laden zumachen. Das kann es also auch nicht sein.
Kurz gesagt: der Arbeitgeber bestimmt im Rahmen von Arbeits- und Tarifvertrag, Betriebs-/Dienstvereinbarungen sowie innerhalb der gesetzlichen Vorgaben Ort, Art und Umfang der Arbeit. Wie der AN das mit seinen privaten Interessen in Einklang bringt, ist erst einmal nicht sein Problem.
Insofern ist es Dir natürlich auch freigestellt, abends nach Feierabend vom Einsatzort zum Fitneßstudio zu fahren und nach verrichteter Dinge wieder zurück zum Einsatzort (ob nun abends, nachts oder morgens ist dann auch wurscht).
Gruß
C.