Darf mein Chemielehrer das?

Also heute hatte ich Chemie bei einem Lehrer. Ich schreibe morgen eine Franzearbeit, deswegen habe ich mal eben den Block rausgeholt um es mir nochmal anzugucken. Mein Lehrer hat es gesehen und hat das Blatt wo ich alle Notizen drauf geschrieben die ich zum Lernen brauchte. Er riss das Blatt raus faltete es und stellte es auf den Pult wo so ein Gestell war wo eigentlich Die Reagenzgläser reingeklemmt werden war das Blatt eingeklemmt. Er sagte dann auch noch dreist wir spielen heute mal Hindenburg. Daraufhin zündete er es an und alle sahen, wie es abbrannte. Natürlich haben mich alle ausgelacht. Jetzt kann ich nicht mehr lernen :frowning: . Meine Frage lautet jetzt nun ob man sowas als Lehrer darf. Wenn nicht beschwer ich mich beim Schulleiter, denn sowas ist eine „Sauerei“!!

Meiner Meinung nach darf er das auf keinen Fall. Er darf unterrichtsfremde Materialien einkassieren, muss sie aber am Ende der Stunde zurückgeben, schließlich ist es dein Eigentum.
Nun hat er aber dein Eigentum zerstört…das darf er auf keinen Fall.

YMMD

Super, das ist mir noch nie eingefallen. Das mache ich nächstes mal auch.

Wenn du dich beim Schulleiter beschweren möchtest, dann zieh dich warm an. Du hast nicht richtig mitgearbeitet, deswegen könnte er dir - wenn er will - noch eine Ordnungsmaßnahme aufbrummen.

Das zweite ist, dass das der Lehrer nicht machen sollte, dafür wird er sich vielleicht bei dir entschuldigen müssen, aber den Schaden hast du.

Wenn du jetzt noch sagst, dass du nicht lernen kannst, dann war dein Lernzettel nicht brauchbar. Wenn er was getaugt hätte, dann könntest du sofort einen neuen anfertigen und dabei natürlich wieder lernen

Gruß

YMMD

Super, das ist mir noch nie eingefallen. Das mache ich
nächstes mal auch.

Wenn du dich beim Schulleiter beschweren möchtest, dann zieh
dich warm an.

Eher sollte sich der Lehrer warm anziehen. Ist immerhin mindestens eine Sachbeschädigung.

Hallo,

Eher sollte sich der Lehrer warm anziehen. Ist immerhin
mindestens eine Sachbeschädigung.

da wird der Lehrer sicher fürchterlich zittern …

Gruß
Wawi

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Hallo,

Eher sollte sich der Lehrer warm anziehen. Ist immerhin
mindestens eine Sachbeschädigung.

da wird der Lehrer sicher fürchterlich zittern …

Lehrer genießen keinen Narrenfreiheit! Das Geschilderte ist ganz klar eine Grenzüberschreitung und das muss dem Lehrer auch entsprechend deutlich gemacht werden.

Hallo,

natürlich darf er das nicht. Man kann doch nicht einfach eines Schülers Utensilien abfackeln.

Die Frage ist natürlich, wie du drauf reagieren sollst. Ob du deswegen zum Rektor rennen solltest, glaube ich nicht. Würde sicher nichts - positives - bewirken. Eher, wenn es dir auf der Seele *Achtung: Witz* brennt, würde ich das ruhige Gespräch mit ihm suchen, damit sowas künftig nicht mehr vorkommt bzw. damit gewisse zwischenmenschliche Grenzen neu gezogen werden.

Gruß, Leebo

Hi,

jo. Der wird zum Direktor (= seinem Dienstvorgesetzten) zitiert, Vier-Augen-Gespräch, und dann wird sehr ernst geredet. Pädagogisch. Und mehr nicht. DEnn auch bei einem Lehrer muss die Strafe im Verhältnis zum angerichteten Schaden stehen. Oder gehörst du auch zu denen, die den Nachbarn verklagen, wenn ein Zweig von dessen Apfelbaum in deinen Garten ragt?

Wenn ich der betroffene Schüler wäre, würde ich ürbrigens nicht zum Direktor gehen. Das würde zwar für den Lehrer oben erwähntes Gespräch zur Folge haben, aber dem SChüler mit, vorsichtig ausgedrückt, großer Wahrscheinlichkeit den Verweis bringen, en er bisher nicht hat.

die Franzi

Hallo,

ich gebe ja zu - das war schon sehr kreativ von dem Lehrer - aber auch unüberlegt sarkastisch und makaber, lächerlich und…ja: dämlich.
Und nein: er darf es nicht. Niemand darf das Eigentum von jemand anderes wegnehmen und zerstören. Kaum zu glauben, was die Lehrer sich erlauben und von den Kollgen dafür auch noch Beifall ernten.

Super, das ist mir noch nie eingefallen. Das mache ich
nächstes mal auch.

Ja, mach mal. Den erwünschten Respekt wirst Du von den Schülern zurecht dann nicht mehr erwarten können.

Wenn du dich beim Schulleiter beschweren möchtest, dann zieh
dich warm an. Du hast nicht richtig mitgearbeitet, deswegen
könnte er dir - wenn er will - noch eine Ordnungsmaßnahme
aufbrummen.

Er hat nicht richtig mitgearbeitet. Aber er hat weder jemanden verletzt, etwas kaputt gemacht oder den Unterricht gestört.
Das richtige Verhalten des Schülers wäre es zweifelsohne gewesen, das Fremdlernen in die Pause oder nach der Schule zu erledigen.
Das richtige Verhalten des Lehrers wäre es gewesen den Schüler aufzufordern das Material, was nicht in seinen Unterricht gehört, wegzustecken und die letzte Instanz wäre es gewesen ihn den Zettel wegzunehmen und nach Unterrichtsende wieder zu geben.
Und wir sprechen hier nicht über ein MP3 Player, Handy oder Comic, sondern über einen Lernzettel!
Das Verhalten des Lehrers steht in keinem Verhältnis zu dem was der Schüler angestellt hat.
Würdest Du dann auch einem Schüler, der während des Unterrichts mit seinem Handy spielt, ihm dieses abnehmen und mit der Zange über’m Bunsenbrenner halten? Ich bin mir sicher, dass das nicht ohne Konsequenzen für den Lehrer bliebe - mehr noch: man würde ihn für nicht mehr ganz dicht halten.

Das zweite ist, dass das der Lehrer nicht machen sollte, dafür
wird er sich vielleicht bei dir entschuldigen müssen, aber den
Schaden hast du.

Wo steht das?

Wenn du jetzt noch sagst, dass du nicht lernen kannst, dann
war dein Lernzettel nicht brauchbar. Wenn er was getaugt
hätte, dann könntest du sofort einen neuen anfertigen und
dabei natürlich wieder lernen

Na dann möchte ich mal wissen, wie Du reagieren würdest, wenn Dir kurz vor der Hausarbeit eine Tasse Kaffe über’s Laptop fällt. Oder Dein Lernkarteikasten gestohlen wird. Aber: ist ja nicht so schlimm - solltest Du eh alles schon im Kopf haben, richtig?

Auch Gruß

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Aber DU darfst das, …
im Chemie-Unterricht Französisch lernen, gell? Oder ist das vielleicht nicht doch eine ebensolche Sauerei wie das Hindenburg-Spiel Deines Lehrers?
Anstatt im Netz ein Schülerbeschwerde-Forum zu suchen, dich extra hier anzumelden um Deinen Text zu schreiben, auf Solidaritätskundgebungen und juristische Ratschläge zu warten, die zu lesen undsoweiter undsofort - da hättest Du die Zeit besser damit verbracht, dich mit Deinen Französisch-Unterlagen in Dein stilles Kämmerlein verziehen und zu üben.

Andererseits hätten wir dann nichts zu lachen gehabt.
C’est la vie …
Bonne chance pour demain!

Hallo,
wenn wir über Verhälntismäßigkeiten sprechen und Äste, die über den Zaun ragen, dann sollten wir bei einem Schüler, der heimlich über Fachfremden Unterrichtsstoff sitzt auch wohlwollend ein Auge zudrücken.

Eine Grundlage für einen Verweis sehe ich absolut nicht.

Viele Grüße

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Jetzt muß er das auch nicht mehr.
Hallo,

Er sagte dann auch noch dreist wir
spielen heute mal Hindenburg. Daraufhin zündete er es an und
alle sahen, wie es abbrannte. Natürlich haben mich alle
ausgelacht. Jetzt kann ich nicht mehr lernen :

Klasse der Lehrer! So erarbeitet man sich einen ordentlichen Ruf.
Dafür wird er sicher auch akzeptieren, dass der Direktor ihm unter
Gelächter eine ernste Verwarnung ausspricht.

Natürlich darf er so was nicht machen, aber ich kann dich trösten :wink:
Der Lehrer macht das nicht nochmal, weil du und die die anderen Früchtchen
jetzt wissen, dass man bei diesem Lehrer nicht irgend was nebenbei
machen sollte, was nicht zum Unterricht gehört, weil sonst was
unvermittelt abfackeln könnte.
Gruß Uwi

im Chemie-Unterricht Französisch lernen, gell? Oder ist das
vielleicht nicht doch eine ebensolche Sauerei wie das
Hindenburg-Spiel Deines Lehrers?

Immerhin ist Lernen keine Straftat. Das Vorgehen des Lehrers hingegen schon.

Hallo,

wenn wir über Verhälntismäßigkeiten sprechen und Äste, die
über den Zaun ragen, dann sollten wir bei einem Schüler, der
heimlich über Fachfremden Unterrichtsstoff sitzt auch
wohlwollend ein Auge zudrücken.

Eine Grundlage für einen Verweis sehe ich absolut nicht.

Hier hast du die Grundlage, zumindest für BW:
Schulgesetz §90 Abs. 1
(1) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, … .

Gruß

Hallo,

Ich denke dass wir uns einig sind, dass es sich um zwei verschiedene Fehlverhalten geht.

  1. Der Schüler hat in Chemie Chemie zu machen und nichts anderes. Wenn er sich nicht an die Spielregeln hält, dann bekommt er eins auf die Mütze.

  2. Der Lehrer spielt den Feuerteufel, das darf er auch nicht.

Der Lehrer ist ein Scherzkeks und erlaubt sich gelegentlich Dinge, die man nicht machen sollte, das wird von den Schülern akzeptiert und sorgt für eine i.d.R. lockere lustige Atmosphäre. Er überspannt bei der Hindenburgakion das allgemein tolerierte Maß. Der Schüler ist zurecht sauer und traut sich nicht, weil er Druck von seinen Mitschülern fürchtet. (War doch klar, dass sowas passiert und stell dich nicht so an.)

Es ist ein Gespräch mit dem Lehrer fällig, idealerweise moderiert von Streitschlichtern oder Verbindungs-/Vertrauenslehrer.

Der Lernzettel ist futsch, aber das mit einem verwässerten Laptop oder einer entwendeten Lernkartei zu vergleichen ist ein wenig wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen, … .

Gruß

Hallo,

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.

Wegen einem Lernenzettel einen Schulverweis zu geben ist lächerlich und kann auch nach diesem Paragraphen nicht rechtlich nachvollzogen werden.
Die Schulbesuchsplicht wird wohl mit einem Verweis jedenfalls nicht erfüllt. Eine Person muss auch nicht geschützt werden und wenn hier jemand eine Sache beschädigt hat, dann der Lehrer.

Bleib mal auf dem Boden! Der Schüler muss weder einen Verweis befürchten, noch muss er sich in einem Gespräch mit der Schulleitung wärmer anziehen als der Lehrer.

Viele Grüße

‚Verweis‘ ist mehrdeutig
Hallo Chili,

Du bist über die Mehrdeutigkeit des Worts Verweis gestolpert. Als Franzi miezekatze sinngemäß schrieb, dass der Schüler sich beim Schulleiter einen Verweis einhandeln würde, dann meinte sie ganz bestimmt Verweis im Sinn von Rüge, Tadel.
Du hast das Wort nun (miss)verstanden als (vorübergehende) Suspendierung vom Unterricht oder als Verbot, die Schule (vorübergehend) zu betreten. Diese Maßnahme wäre hier wirklich überzogen und lächerlich.
Ich glaube nicht, dass Franzi miezekatze eine so strenge Lehrerin ist :wink:

Für das Verb verweisen werden hier http://www.dwds.de/?qu=verweisen acht unterschiedliche Bedeutungen aufgeführt - da kann man schon worres (= verwirrt) werden.

Grüße
Pit

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Hi Pit - danke für den Hinweis. Man lernt nie aus (wenn man nette Lehrer hat) :wink:

Hallo.

da hättest Du die Zeit
besser damit verbracht, dich mit Deinen Französisch-Unterlagen
in Dein stilles Kämmerlein verziehen und zu üben.

Wie denn? Ein Teil der Unterlagen ist doch vom Lehrer verbrannt worden.

Sebastian.

Schwachsinn
Hallo,

Immerhin ist Lernen keine Straftat. Das Vorgehen des Lehrers
hingegen schon.

na dann zeige mal, gegen welches Strafgesetz der Lehrer verstoßen hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Straftat
Gruß Uwi