Das Bundesverfassungsgericht wurde gefordert, und es hat entschieden.
Naja, im Grunde genommen hinterlässt das Gericht nun einen Wust an Fragen und Problemen.
So kann beispielsweise entschieden werden, ob zukünftig in der Urkunde ein Geschlecht überhaupt noch genannt wird. Hans ist dann zwar ES, oder weiblich, aber auch das muss geregelt sein.
So kann zukünftig ein Anschreiben in der Form " Sehr geehrte Damen und Herren und Es,…" erfolgen.
Oder eine dritte Toilette zur Pflicht werden.
Klar, auch Minderheiten im Promillebereich sind zu schützen. Aber wovor eigentlich???
„Entschieden“ wurde über ein Detail. Eine kleine „Fehl-Konstruktion“ . Das Fehlen eines klitzekleinen Chromosenteilchens. Welches nun irgendwie naturwissenschaftlich und verfassungsrechtlich kriegsentscheidend ist. Und nachweisbar über eine Untersuchung direkt nach Geburt, für alle. Die Pflicht ruft schon wieder. Obgleich naturwissenschaftlich nicht erwiesen ist, dass dieses klitzekleinen fehlende Teilchen zu Problemen in der Gesellschaft führen wird.
Vermutlich wird das Thema sehr schnell im Sande und unbearbeitet enden. Dennoch die (zweite) Frage:
Wird die naturwissenschaftliche „Erkenntnis“ die sozialgesellschaftlichen Strukturen in eine „Diktatur“ nach und nach führen?
Franz