Guten Tag,
auszusgweise aus: http://www.fzd.de/DB/Cms?pNid=479
Im § 3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes steht die Definition der personenbezogenen Daten. Danach sind personenbezogene Daten „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“ Daraus wird deutlich, dass Name, Vorname und Telefonnumer bereits solche Einzelangaben sind. Bei der Einordnung in Datenkategorien (offen, intern, vertraulich, geheim) werden diese Daten von ihrer Schutzwürdigkeit her in die Kategorie „offen“ eingestuft werden. Damit wird an diese Daten auch ein anderer Schutzgrad angelegt werden.
§ 4 des Bundesdatenschutzgesetzes sagt aus, dass personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder wenn der Betroffene ausdrücklich in der Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat. Weiterhin gilt für privatrechtliche Datenverarbeiter auch insbesondere § 28 Abs.(1) 1., wonach personenbezogene Daten auch erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden dürfen, wenn die verantwortliche Stelle ein vertragliches oder vertragsähnliches Vertrauensverhältnis (Bsp.: Arbeitsvertrag) bezüglich der personenbezogenen Datenverarbeitung unterhält. Unter 2. desselben Absatzes wird noch ergänzt, dass diese Datenverarbeitung auch zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle möglich sein kann.
In jedem Falle muss jedoch die Zweckbindung der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung dieser personenbezogenen Daten gewahrt bleiben.
Zum Bild: Das Recht am eigenen Bild ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Danach kann jeder selbst bestimmen, in welchem Umfang und zu welchem Zweck sein eigenes Bild veröffentlicht wird. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass Sie als Betroffener dieser Veröffentlichung zustimmen müssen. Diese Zustimmung kann jederzeit wirderrufen werden.
Aus einer Ablehnung dürfen keinem Mitarbeiter arbeitsrechtliche Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]