Ich bin als Rollstuhlfahrerin darauf angewiesen einen Fahrstuhl zu benutzen. Was ist, wenn beim Arbeitgeber der Fahrstuhl defekt ist und ich meine Arbeit nicht antreten kann? Kann ich mir die entgangene Zeit als Arbeitszeit aufschreiben oder muss ich dafür Überstunden nehmen?
Der Arbeitgeber ist auch der Immobilenbesitzer und hat mit der Fahrstuhlfirma einen Wartungsvertrag bei der eigentlich nach zwei Stunden der Reperaturdienst Vorort sein muss. Was diesmal aber nicht geschehen ist. Mein Wonung ist nur unweit vom Arbeitsplatz entfernt, so das ich zwischendurch nach Hause gefahren bin. Nach 1,5 h bin ich wieder zurück, aber der Fahrstuhl war immernoch defekt.
Hallo,
wie der AN zur Arbeit gelangt,ist seine persönliche Angelegenheit.
Erscheint er aus welchen Gründen auch immer,nicht zur Arbeit besteht auch kein Anspruch auf Vergütung.
Daneben fragt man sich natürlich,warum die Person das ganze nicht gleich und vor Ort direkt mit dem AG klärt…selbst wenn man kein Handy mit sich führt,gibt es garantiert in einem Haus mit Fahrstuhl auch eine Klingel-und Türsprechanlage,mit der man den AG hätte erreichen können…
Ich bin als Rollstuhlfahrerin darauf angewiesen einen
Fahrstuhl zu benutzen. Was ist, wenn beim Arbeitgeber der
Fahrstuhl defekt ist und ich meine Arbeit nicht antreten kann?
Eine Lappalie. Was ist, wenn es beim Arbeitgeber brennt und die Fahrstühle automatisch in Ruhestellung gefahren werden und dann abgeschaltet?
Ansonsten gilt für die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Fahrstühlen
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten…
s.
wie der AN zur Arbeit gelangt,ist seine persönliche
Angelegenheit.
ah so. und wenn der arbeitgeber das tor abschließt, muss er auch keinen lohn mehr zahlen, oder wie?
Ich bin als Rollstuhlfahrerin darauf angewiesen einen
Fahrstuhl zu benutzen. Was ist, wenn beim Arbeitgeber der
Fahrstuhl defekt ist und ich meine Arbeit nicht antreten kann?Eine Lappalie.
so? für wen denn?
Was ist, wenn es beim Arbeitgeber brennt und
die Fahrstühle automatisch in Ruhestellung gefahren werden und
dann abgeschaltet?
ist das teil der frage oder der antwort?
Ansonsten gilt für die Ausstattung von Arbeitsstätten mit
Fahrstühlen
hübsch. und ist dort die antwort versteckt? ging es hier um den neueinbau eines fahrstuhls?
um zu untersuchen, ob hier ein annahmeverzug des arbeitgebers vorliegt, müsst man erheblich mehr wissen. z.b. ob der AN sich bei ihm gemeldet hat, ob es die möglichkeit anderer tätigkeiten gegeben hätte, ob es gleitzeit gibt, ob die arbeit (evt. übergangsweise) anderswo hätte stattfinden können,…
nur wenn es sich wirklich lohnt: einen anwalt vor ort befragen. oder den betriebsrat. oder einen vertreter der gewerkschaft.
Ich bin als Rollstuhlfahrerin darauf angewiesen einen
Fahrstuhl zu benutzen. Was ist, wenn beim Arbeitgeber der
Fahrstuhl defekt ist und ich meine Arbeit nicht antreten kann?Eine Lappalie.
so? für wen denn?
Für den Rollstuhlfahrer, der im 8. Stock eines brennenden Gebäudes festsitzt.
Was ist, wenn es beim Arbeitgeber brennt und
die Fahrstühle automatisch in Ruhestellung gefahren werden und
dann abgeschaltet?ist das teil der frage oder der antwort?
Das nennt man eine Gegenfrage.
Ansonsten gilt für die Ausstattung von Arbeitsstätten mit
Fahrstühlenhübsch. und ist dort die antwort versteckt? ging es hier um
den neueinbau eines fahrstuhls?
Nein, es ging um die erfahrungsgemäß überfällige Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers und die demnach fälligen organisatorischen Maßnahmen, um körperbehinderten Beschäftigten sowohl ein sicheres Erreichen als auch ein sicheres Verlassen des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.
Ich halte das Problem im UP wie gesagt für eine Lappalie. Wenn der durchaus vorhandene Fahrstuhl mal defekt ist und repariert werden muss, dann ist er es halt. Den Arbeitgeber trifft hieran bei regelmäßig erfolgter Wartung kein Verschulden und er ist insofern auch nicht ersatzpflichtig für einen Verdienstausfall, insbesondere besteht kein Annahmeverzug.
Insofern würde mich mal interessieren, wie du dem AG anders beikommen willst als mit der Verletzung seiner ihm aus dem Arbeitsstättenrecht erwachsenden Pflichten gegenüber einem körperbehinderten Beschäftigten.
s.
Hallo,
Ich bin als Rollstuhlfahrerin darauf angewiesen einen
Fahrstuhl zu benutzen. Was ist, wenn beim Arbeitgeber der
Fahrstuhl defekt ist und ich meine Arbeit nicht antreten kann?
Vielleicht solltest Du deinen Arbeitgeber zuerst einmal kontaktieren.
Evt. besteht sogar die Möglichkeit, dass Du einige Arbeiten von zu Hause machen kannst,
als sogenanntes Homeoffice. Telefon hast Du doch sicherlich.
Gruß Merger
Grundsätzlich richtig, aber…
Hallo,
Nein, es ging um die erfahrungsgemäß überfällige
Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers und die demnach
fälligen organisatorischen Maßnahmen, um körperbehinderten
Beschäftigten sowohl ein sicheres Erreichen als auch ein
sicheres Verlassen des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.
Da bin ich bei Dir, das dies das grundsätzlich zu klärende Problem ist. Im vorliegenden Fall wäre vom AG ggfs. dann auch noch das Integrationsamt hinzu zu ziehen gem. § 84 Abs. 1 SGB IX
Den Arbeitgeber trifft
hieran bei regelmäßig erfolgter Wartung kein Verschulden und
er ist insofern auch nicht ersatzpflichtig für einen
Verdienstausfall, insbesondere besteht kein Annahmeverzug.
Da liegst Du insoweit falsch, als es beim Annahmeverzug nicht auf das Verschulden des AG ankommt, sondern nur auf die objektiven Umstände, die die Verhinderung hervorrufen.
Im vorliegenden Fall wäre auch vom AG das Problem der Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes vorab zu klären, wenn er eine gewisse Ausfallzeit des Aufzuges einkalkuliert.
s.
&Tschüß
Wolfgang
Mal wieder fröhlich rumtrollen ??? (Teil 1)
Dein Posting beweist mal wieder aufs Neue, daß es Dir an elementarsten arbeitsrechtlichen Grundkenntnissen mangelt. Hör endlich auf, Ratsuchende zu verar…
und versuche zumindest mal den Unterschied zwischen Wissen und Meinen zu erkennen.
Kopfschüttelnd
Wolfgang
Im vorliegenden Fall wäre auch vom AG das Problem der
Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes vorab zu klären, wenn er
eine gewisse Ausfallzeit des Aufzuges einkalkuliert.
Das wird er nicht immer können, da Aufzüge auch mal ohne Vorwarnung ausfallen oder weil ungewiss ist, wie lange eine Reparatur dauert.
s.
Hallo,
du solltes vielleicht einmal einen Arzt aufsuchen…offensichtlich kommt es zu Realitätsverlusten bei dir…oder warum betitelst du dann nicht auch die beiden anderen
Schreiber von Antworten wie meiner als Trolle ??..
Das Wegerisiko liegt nun einmal beim AN…siehe BGB § 616…
Organisationsentscheidung des AG
Im vorliegenden Fall wäre auch vom AG das Problem der
Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes vorab zu klären, wenn er
eine gewisse Ausfallzeit des Aufzuges einkalkuliert.Das wird er nicht immer können, da Aufzüge auch mal ohne
Vorwarnung ausfallen oder weil ungewiss ist, wie lange eine
Reparatur dauert.
Das ist eine Organisationsentscheidung des AG. Er kann abwägen, ob es ihm wichtiger ist, für eine schnelle(re) Aufzugsreparatur zu zahlen oder ob ihn der Annahmeverzug biliger kommt. Er kann aber nicht ohne Weiteres die aus dieser Organisationsentscheidung resultierenden Nachteile für den an den Rollstuhl gebundenen AN einseitig auf diesen verschieben.
s.
Wolfgang
Das Hascherl schmollt ???
Hallo,
Hallo,
du solltes vielleicht einmal einen Arzt
aufsuchen…offensichtlich kommt es zu Realitätsverlusten bei
dir
So, so, das arme verkannte Arbeitsrechtsgenie schmollt ???
Wenn wir schon über Realitätsverlust reden: Es ist äußerst bemerkenswert, daß Du nicht merkst, daß Du mit Deinen „Rettungsversuchen“ falscher rechtlicher Aussagen regelmäßig erst recht den ganzen Strauß Deiner bemerkenswerten arbeitsrechtlichen Inkompetenz auffächerst. Das zieht sich wie ein roter Faden durch alle Threads, in denen Du herumdillettierst und dort liegt der eigentliche Realitätsverlust - nämlich bei Dir - , da Du Deine Irrtümer regelmäßig detailliert nachgewiesen bekommst - nicht nur von mir.
…oder warum betitelst du dann nicht auch die beiden
anderen
Schreiber von Antworten wie meiner als Trolle ??..
Weil außer einer anderen Posterin, die ähnlich hartnäckig unwissend ist wie Du, niemand so bemerkenswert fortlaufend Quatsch schreibt.
Das Wegerisiko liegt nun einmal beim AN…siehe BGB §
616…
§ 616 BGB ist mir wohlbekannt, doch leider, leider spielt der hier keine Rolle. Innerhalb des Betriebsgeländes und erst recht des Hauses reden wir nicht mehr von Arbeits weg , sondern von Arbeits stätte. Das dies auch die unmittelbaren Zugänge einer Arbeitsstätte einschließt, ist in der Fachliteratur (die Du natürlich souverän ignorierst) vollkommen unstrittig.
Und das hier der AG auch in der Pflicht ist, für einen barrierefreien Zugang zu sorgen, ergibt sich aus der ArbStättV und den dazu ergangenen Richtlinien (bei Behinderten zB ASR V3a.2) sowie bei Behinderten zusätzlich aus dem § 81Abs. 4 SGB IX.
Der AG ist dabei auch in der Pflicht für Dritte, zB wenn er nur Mieter ist und der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Aus dieser Pflicht des AG, für einen bewältigbaren, gefahrlosen Zugang zur Arbeitsstätte zu sorgen, ergibt sich bei Nichteinhaltung der Annahmeverzug iSd § 615 BGB.
Hallo,
wo bitte schön,steht im Ausgangsposting etwas von einem Fahrstuhl
in der Firma ???..
Die Fragestellerin schreibt das der AG Besitzer der Immobilie ist
Was impliziert,das es sich um ein Bürogebäude handelt,das Mietraum bereit stellt…
mithin befindet sich die Arbeitsstätte also in einem Büroraum eines Mietgebäudes.
Das der AG der Eigentümer des Gebäudes ist,hat mit dem konkreten Arbeitsverhältnis absolut nichts zu tun…oder darf jetzt ein Unternehmer nicht mehr mit seinem Geld machen was er will und Eigentum erwerben ??
Lesen bildet…
Hallo,
wo bitte schön,steht im Ausgangsposting etwas von einem
Fahrstuhl
in der Firma ???..
… zB das Lesen der UP-Überschrift:
„Defekter Fahrstuhl beim Arbeitgeber“
Hallo,
eher nicht…denn dann wäre die explizite Erwähnung das daß Gebäude dem AG gehört doch sinnlos…
das ganze sieht eher nach der Mitleidsmasche
ich bin behindert und darf alles…
aus…denn früher hatten die Leute keine Probleme zur Arbeit zu kommen…
Ich erinnere mich noch gut an meine Schulzeit,in der die Helden des 2.Weltkrieges
als Lehrer mit einem oder sogar 2 amputierten Beinen und damit einhergehend Beinprothesen nicht die geringsten Schwierigkeiten hatten,jeden Tag in die Schule und die damals einzig vorhandenen Treppenhäuser zu benutzen.
Jerry Cotton (der Lehrer sah im wirklich zum verwechseln ähnlich) sauste trotz Beinprothese schneller als so mancher „Normale“ die Treppen hoch…
eher nicht…denn dann wäre die explizite Erwähnung das daß
Gebäude dem AG gehört doch sinnlos…
hä? sinn der frage immer noch nicht verstanden? oder nur rechthaben um jeden preis, und sei er noch so doof?
es geht hier doch gerade darum, dass der AG an der hinderung der arbeit schuld trägt. es geht hier gerade nicht darum, dass der rollstuhl einen plattfuß oder der bus verspätung hat.
das ganze sieht eher nach der Mitleidsmasche
ich bin behindert und darf alles…aus…denn früher hatten die Leute keine Probleme zur
Arbeit zu kommen…
jaja. da sind sie dann auf händen zur arbeit gelaufen. zu kaisers zeiten war sowieso alles besser.
verpfeif dich, du troll! deinen mist will hier niemand lesen! ich hoffe nur, dass du von deinem job ungefähr tausendmal mehr ahnung hast als hier, sonst wird jeder handgriff von dir lebensgefährlich!
Hallo,
noch einmal…die Aussagen in der Ursprungsfrage sind höchst widersprüchlich…
Nehmen wir als Beispiel mal den Telekom-Tower in Bonn (oder jedes vergleichbare
Firmengebäude in D)…
Egal ob der Fahrstuhl funktioniert oder nicht funktioniert…in das Erdgeschoß komme ich mit einem Rollstuhl immer hinein.
Selbst wenn es dort keine Empfangsdame oder Pförtner geben sollte,sind dort zumindest andere Büros des AG,wo ich anklopfen und um Hilfe bitten bzw. ein Telefonat mit dem AG führen kann zwecks Lösung des Problemes.
Dieses ist laut Ausgangsfrage aber nicht erfolgt…der einzig daraus resultierende Schluß ist nun einmal der,das es sich nicht um ein Firmengebäude des AG,sondern um ein in seinem Privatbesitz befindliches Gebäude mit gewerblichen Mieträumen handelt.
Und daher ist der AG auch nicht verantwortlich…sondern der AN… Wegerisiko
bis zur Tür des angemieteten Gewerberaumes.
noch einmal…die Aussagen in der Ursprungsfrage sind
höchst widersprüchlich…
blödsinn.
und es wird kein bißchen besser, wenn du deinen quatsch auch noch zigmal wiederholst. du liegst falsch. in jeder beziehung. wie immer.
verpfeif dich, du troll.