Der Baum muß weg !?

Moin,
wir haben uns ein Haus gekauft.
Vor dem haus steht ein richtig grosser Baum.
Der stört uns.
Frage:
Einfach Fällen und GUT is?
Oder Anfrage bei irgendeinem Amt erstellen?
Und schlafende Hunde wecken?
Oder - meine Meinung: Fot damit.
Und fertig.
D

Viel Glück!

Angabe des Bundeslandes oder gar der Gemeinde wäre noch sinnvoll, um das Ergebnis einzugrenzen.

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Einfach fällen, da wäre ich gaaaanz vorsichtigQ!
Besorg Dir die Satzung Deiner Stadt zu dem Thema Baumfällung.
Ich glaube nicht, dass es heutzutage in D noch Städte, Gemeinden etc. gibt die die Fällung eines gesunden Baumes einfach hinnehmen.
Du hast gewußt, dass der Baum vor dem Kauf schon da stand, wird man Dir zu Recht entgegenhalten.
ramses90

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der könnte schon alt sein. Alt wie ein Baum.

Da ist nicht zufällig ein großer fetter Ast so kurz vorm ab?
(Stichwort: Gefahr in Verzug)

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Es gibt in den allermeisten Gemeinden Baumsatzungen, in denen steht, unter welchen Umständen ein Baum gefällt werden darf bzw. wen man vorher nach einer Genehmigung fragen darf. In den meisten Fällen ist das vom Umfang des Stammes, der Höhe und ggfs. noch vom Alter abhängig. Also: Satzung besorgen und Maßband bereitlegen.

Einfach fällen kann teuer werden (in NRW z.B. bis zu 50.000 Euro). Da reicht ja schon ein petzender Nachbar…

Gruß
C.

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Theoretisch schon. Ein Bekannter hat mehrere alte Bäume ohne Genehmigung gefällt und wurde tatsächlich von einem Nachbarn angezeigt. Es wurde ein Bußgeld von 400 Euro erhoben.

Und das widerspricht der Formulierung „bis zu“, weil…?

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Und warum glaubst du wohl gibt es diese Regeln?

(Ich bin ja die Erste, die Regeln hinterfragt und auch dann mal ignoriert, aber hinterfrage ich diese ergibt sie einfach nur Sinn. Es werden Jahre kommen, da wird man- besonders in den Städten- über den Schatten eines jeden Baumes froh sein.)

Wer ein Grundstück mit Baum kauft weiss vorher was er tut und „richtig große“ Bäume sind in so vielfacher Hinsicht von großem Nutzen, nicht nur für die Besitzer und Besitzerinnen, dass man niemanden ermutigen sollte, da leichtfertig Hand anzulegen. Zumal es wirklich teuer werden kann.
(Ich würde so einen Nachbarn ohne zu zögern anzeigen und Leute wie mich gibt´s zunehmend.)

Aus meiner Zeit in HH weiss ich, dass schon damals, als Klimawandel noch gar kein Begriff war empfindliche Strafen verhängt wurden, weit über der anekdotischen Höhe, die du nennst.

Ohne Rücksprache mit der zuständigen Behörde ist so eine Aktion einfach nur dumm.

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Es kommt wie schon gesagt auf die Gemeinde drauf an , in meiner Heimatstadt dürfen Bäume ab einem gewissen Durchmesser gar nicht gefällt werden ohne Gutachten und dann nur zu bestimmten Jahreszeiten oder einem Beweis das Gefahr im Verzug ist.

Es geht sogar so weit das die ausführende Firma dafür belangt werden kann sollten falsche angaben gemacht worden sein, gilt lustigerweise nicht für Stadt die mal eben 300 Bäume im Innenstadtbereich hat fällen lassen weil sie nicht in das neue Konzept des Stadtboulevards gepasst haben …

Anekdote aus meinem Umfeld:
Ein Bekannter kauf ein Grundstück in der Nähe eines Waldes. Alle Grundstücke hier, auch sein eigenes, haben recht starken Baumbewuchs. Hemdsärmelig wie der Bekannte ist, haut er fast alle Bäume um. macht sie zu Brennholz oder verkauft das Holz. Es mag ein oder zwei Jahre später gewesen sein, als „die Gemeinde“ an der Tür klingelte. Die hatten eine sehr genaue Übersicht der Bäume auf den privaten Grundstücken und wusste, was er alles umgehauen hat. Die Folge: Strafe wegen Fällens ohne Genehmigung und (das war für ihn schlimmer und teurer) Anweisung eine gleiche Anzahl an Bäumen wieder anzupflanzen, die er sich aus einem kleinen Katalog aussuchen konnte. Gefolgt von einer engmaschigen Untersuchung des Zustandes dieser Bäume.

Schönen Sonntag.

Theoretisch gar nicht, aber in dem betreffenden Bundesland waren es auch bis zu 50.000 Euro Strafe und es kamen 400 Euro heraus.

Ja, weil §§ 77, 78 Landesnaturschutzgesetz NRW nicht nur die Strafen für das Fällen von Bäumen regeln, sondern weil § 78 die Obergrenze für Ordnungsgelder vorschreibt und § 77 den gesamten Katalog der Ordnungswidrigkeiten darstellt und somit die 50.000 die Obergrenze für alle Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz sind - vom Fällen von Bäumen über die unrechtmäßige Verwendung des Begriffes Landschaftsschutzgebiet bis hin zur Verwüstung ganzer geschützter Landstriche.

Interessant… aber was hat das mit dem Thema zu tun?

Es gab auch Personen die wegen Mord verurteilt wurden als sie mit zu hoher Geschwindigkeit ein rote Ampel überfahren haben - für die meisten Autofahrer die zu schnell fahren und / oder eine rote Ampel überfahren gilt dies jedoch nicht.

Kurzum: Es gibt eine theoretische Höchststrafe und es gibt eine zu erwartende Strafe, letztere orientiert sich an bisher für ähliche Ordnungswidrigkeiten verhängte Bußgelder. Den Fragesteller wäre am meisten gedient, wenn Du ähnliche Beispiele und deren Bußgeldhöhe nennen würdest.

Was in der Praxis zu erwarten ist, ist doch schon längst hier zu lesen.

Ja, aber Du kannst mein Beispiel aus der Praxis scheinbar nicht unkommentiert stehen lassen - wie wäre es, wenn Du statt Beiträgen die dem Fragesteller nicht helfen, entweder weitere Beispiele aus der Praxis anbringst oder Deine Reaktion einfach ganz bleiben läßt?

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Weil „Baum fällen kostet 400 Euro“ halt auch nicht die Antwort ist und nur sehr scheinbar einen Widerspruch zu meiner darstellt. Wie @Pierre erwähnte, kann ja zum Ordnungsgeld noch die Auflage zur Neubepflanzung kommen. Je nach Gemeinde, je nach Laune und nicht zuletzt je nachdem, was (Größe, Alter, Art, landschaftlicher Kontext) man da gefällt hat, kommt auch ein anderes Ordnungsgeld dabei heraus. Die einzige Aussage, die für NRW definitive Gültigkeit hat, lautet, dass das bis zu 50.000 Euro kosten kann.

Natürlich können anekdotische Einzelfälle helfen, einen Eindruck davon zu verschaffen, was in der Praxis dabei herauskommt, aber man hat dann trotzdem keine Gewissheit, dass es für einen selbst nicht viel teurer wird, wenn man im eigenen Garten in einem anderen Bundesland drei 200 Jahre alte Eichen fällen lässt.

Vor allem weil die Strafe auch noch nach Jahreszeit und welche Viecher auf dem Boden leben variiert

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Baum nicht Boden

Was ist es denn genau für ein Baum … speziell Name und Stammumfang?

Je nach Bundesland/Gemeinde bedarf es für gewisse Bäume keine Genehmigung.
Z.B. Nadelbäume, Obstbäume (nicht überall!), Stammumfang unter 60/80 cm.

Ich würde beim Amt anfragen. Du liest ja hier schon, es gibt womöglich Leute, die dich sonst anzeigen.
Oft gibt es nachvollziehbare Gründe für so ein Anliegen. Etwa wenn der Baum zu nah am Haus steht, und starke Wurzeln die Kellerwände/Rohre beschädigen, Äste weit übers Dach reichen, der Baum sich schon neigt…

Frag doch direkt, ob du statt dessen einen anderen Baum pflanzen kannst, eventuell an einen weniger störenden Platz auf dem Grundstück.

Grüße :tipping_hand_woman:t2:

https://www.mein-eigenheim.de/wohnen-und-recht/welche-baeume-darf-man-ohne-genehmigung-faellen.html