Hallo,
bei der Selbstentfernung des J. aus dem Amt geht es [im weitesten Sinne] um die „normative Kraft des Faktischen“. Natürlich kann niemand den Platz einnehmen, weil der Herr Präsident mal eben auf Staatsbesuch ist. Dafür gibt es ja auch Vizepräsidenten bzw. andere Regelungen, in denen die vorübergehende Vertretung vereinbart ist.
ABER der Staat als Gebilde kann nicht funktionieren, wenn ein Amtsinhaber offensichtlich nicht mehr zurückzukehren beabsichtigt. DANN muss der Platz neu vergeben werden. Allein schon deswegen, weil z.B. Unterschriften unter Gesetze oder Urkunden (Ministerernennung) nötig sind. Also ist der Staat gezwungen, das Rechtsorgan (Präsident) neu zu besetzen, um weiterhin zu funktionieren.
Bei der Flucht des Herrn J. war erkennbar, dass er nicht wiederkommen würde. Immerhin drohte ihm bei einer ggf. zweiten Abstimmung in der Rada (dann mit der nötigen Dreiviertelmehrheit) ein Amtsenthebungsverfahren, welches zweifellos in der Folge zu einem Strafprozess mit langjähriger Haftstrafe geführt hätte. Herr J. hatte so gut wie keine Anhänger mehr. „Seine“ Partei und „seine“ Minister hatten sich bereits losgesagt. Die Sicherheitskräfte (Armee und Polizei) folgten nicht mehr seinen Befehlen. Seine Residenz (dieser Protzbau) war verlassen und wurde nicht mehr bewacht. Seine Familie hatte ebenso das Land verlassen. Kurz vor seiner Flucht hat er noch einige hundert Aktenordner in dem See seiner Residenz werfen lassen.
Hätte er aber weiterhin Präsident sein wollen, so hätte er den Rechtsweg (Verfassungsgericht) beschreiten müssen. Hat er aber nicht. Bezeichnend ist auch, dass er mittlerweile von Interpol gesucht wird. Allerdings wird ihn RUS mit Sicherheit nicht ausliefern.
Gruß
vdmaster