Hallo,
wie verlogen geht es denn noch?
Siehe:
http://www.stern.de/panorama/der-unfall-auf-der-a81-…
Jeder, der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen ablehnt, gehört mit auf die Anklagebank!
Gruß
karin
Hallo,
wie verlogen geht es denn noch?
Siehe:
http://www.stern.de/panorama/der-unfall-auf-der-a81-…
Jeder, der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen ablehnt, gehört mit auf die Anklagebank!
Gruß
karin
Hi,
wie verlogen geht es denn noch?
Ok. hab den Artikel gelesen. Was findest Du denn da genau so verlogen?
Mercedes? den Stern? den Polizeisprecher?
Jeder, der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen ablehnt, gehört mit auf die Anklagebank!
Dann sollte die Verhandlung möglichst in einem Stadion oder so stattfinden. Die Anklagebank wird RIESIG.
Gruß
Nick H
Hallo, Nick H
wie verlogen geht es denn noch?
Ok. hab den Artikel gelesen. Was findest Du denn da genau so
verlogen?
Mercedes? den Stern? den Polizeisprecher?
die Strassenverkehrsbehörde hast du vergessen.
Der Unfall fand auf einer Autobahn statt, die keiner Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegt.
Hallo! Da könnte man sogar mit 300 km/h unterwegs sein.
Jeder, der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen ablehnt, gehört mit auf die Anklagebank!
Dann sollte die Verhandlung möglichst in einem Stadion oder so
stattfinden. Die Anklagebank wird RIESIG.
Ich würde mich nicht dort wiederfinden.
Du? Wenn ja, warum?
Gruß
karin
Jeder, der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen
Autobahnen ablehnt, gehört mit auf die Anklagebank!
Die meisten tödlichen Unfälle passieren auf Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Was folgern wir daraus?
Gruß
Christian
Hi,
die Strassenverkehrsbehörde hast du vergessen.
Der Unfall fand auf einer Autobahn statt, die keiner Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegt. Hallo! Da könnte man sogar mit 300 km/h unterwegs sein.
Ok. Dass es in D die legale Möglichkeit gibt mit 300 Sachen zu heizen ist ja weltweit bekannt. Das liegt offen auf dem Tisch. Mag zwar dämlich sein, aber verlogen finde ich da nix.
Falls Du damit den Absatz der Stvo meinst in dem es(sehr frei zitiert) darum geht, daß jeder stets nur so schnell fahren soll, daß er niemanden umbringt ist das natürlich ein gewisser Widerspruch, da das bei 300 eben einfach Glückssache ist.
Ich würde mich nicht dort wiederfinden. Du? Wenn ja, warum?
Also ich würde mich da nicht wiederfinden, da ich in meinem Leben noch kein Fahrzeug besessen habe, daß die empfohlenen 130 um viel mehr als Bussgeldbereich überschreitet.
Ich bin halt immer ein bisserl Fan von gelebter Eigenverantwortung. Nur weil irgendeine Behörde mir erlaubt 300 zu fahren muss ich das noch lange nicht tun.
Die Verantwortung/Schuld sollte da bleiben wo sie hingehört. Nicht bei Mercedes, den Behörden oder Befürwortern des Schnellfahrens sondern beim Fahrer.
Autofahren birgt halt, mehr als alle anderen täglichen Betätigungen des Otto-Normal-Menschen, die Gefahr furchtbare Dinge anzurichten/zu erleben.
Gruß
Nick H
Jeder, der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen
Autobahnen ablehnt, gehört mit auf die Anklagebank!
Die meisten tödlichen Unfälle passieren auf Straßen mit
Geschwindigkeitsbegrenzungen. Was folgern wir daraus?
Gruß
karin
P.S.
scharfe Kurven gibt es auf Autobahnen auch nicht.
Hallo, Nick H
Ok. Dass es in D die legale Möglichkeit gibt mit 300 Sachen zu
heizen ist ja weltweit bekannt. Das liegt offen auf dem Tisch.
Mag zwar dämlich sein, aber verlogen finde ich da nix.
Falls Du damit den Absatz der Stvo meinst in dem es(sehr frei
zitiert) darum geht, daß jeder stets nur so schnell fahren
soll, daß er niemanden umbringt ist das natürlich ein gewisser
Widerspruch, da das bei 300 eben einfach Glückssache ist.
ja. Das meinte ich.
Ich bin halt immer ein bisserl Fan von gelebter
Eigenverantwortung. Nur weil irgendeine Behörde mir erlaubt
300 zu fahren muss ich das noch lange nicht tun.
Die Verantwortung/Schuld sollte da bleiben wo sie hingehört.
Nicht bei Mercedes, den Behörden oder Befürwortern des
Schnellfahrens sondern beim Fahrer.
Ein Autofahrer, der auf einer Autobahn - mit gesetzlicher Zustimmung - 300 km/h fahren darf, kann sein Fahrzeug nicht mehr kontrollieren!
Das wissen auch die Strassenverkehrsbehörden.
Autofahren birgt halt, mehr als alle anderen täglichen
Betätigungen des Otto-Normal-Menschen, die Gefahr furchtbare
Dinge anzurichten/zu erleben.
Ja. Aber ein Unfall mit 100 km/h, verläuft vermutlich anders, als ein Unfall mit 300 km/h.
Gruß
karin
P.S.1.
Radfahrer und Fussgänger dürften auf einer Autobahn (im Gegensatz zu einer Landstrasse) auch eher selten anzutreffen sein.
Zum Gruße,
Aber ein Unfall mit 100 km/h, verläuft vermutlich anders,
als ein Unfall mit 300 km/h.
Du sagst es selbst: vermutlich.
Aber eben keineswegs sicher. Wusstest du z.B., dass bei einem Aufprall mit Tempo 100 auf ein stehendes Hindernis dein Sicherheitsgurt einfach abreisst oder, falls ausnahmsweise nicht, er dir schwerste Verletzungen zufügt?
Wie gesagt, bei Tempo 100.
Analog dazu: man kann auch in 20 cm tiefem Wasser ertrinken, wenn die Begleitumstände ungünstig sind.
Richtig ist allerdings, dass ein 300km/h schnelles Fahrzeug nicht in den öffentlichen Verkehrsraum gehört. Die menschliche Physiologie lässt es nicht zu, dieses Fahrzeug dort sicher zu bewegen.
Gruß TL
Jeder, der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen
Autobahnen ablehnt, gehört mit auf die Anklagebank!Die meisten tödlichen Unfälle passieren auf Straßen mit
Geschwindigkeitsbegrenzungen. Was folgern wir daraus?
- dass auf Landstrassen mehr Menschen unterwegs sind
Das halte ich für eine sehr mutige Annahme.
- dass auf Landstrassen mehr Menschen mit unterschiedlich
schnellen Automobilen unterwegs sind
Der maximale Geschwindigkeitsunterschied auf Landstraßen beträgt 100 km/h, auf Autobahnen in etwa 200 km/h.
- dass es auf Autobahnen keine Ampeln gibt
Unfälle auf Landstraßen passieren meist auf offener Strecke.
- dass sich viele ältere Menschen nicht auf Autobahnen trauen
Auf Landstraßen sind nicht ältere Menschen die häufigsten Unfallteilnehmer, sondern jüngere im Alter bis 35.
- dass Leute mit einem erhöhten Alkoholpegel, in der Regel
keine Autobahn benutzen
Diese Information kommt woher?
scharfe Kurven gibt es auf Autobahnen auch nicht.
Die gibt es sehr wohl und dann gibt es da in der Regel auch Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Radfahrer und Fussgänger dürften auf einer Autobahn (im Gegensatz zu
einer Landstrasse) auch eher selten anzutreffen sein.
Dazu müßte ich mal nachschauen, wie oft Fußgänger und Radfahrer an tödlichen Unfällen auf Landstraßen beteiligt sind, aber vom Gefühl her sind das eher weniger. Meist wickeln sich jüngere, männliche Motorrad- und Autofahrer um Alleebäume oder krachen beim Überholen in entgegenkommende Fahrzeuge.
Gruß
Christian
Ja. Aber ein Unfall mit 100 km/h, verläuft vermutlich anders,
als ein Unfall mit 300 km/h.
Es kommt darauf an, wie sich die Geschwingkeitsvektoren der Beteiligten verhalten und genau deshalb passieren auf Autobahnen im Verhältnis zum Streckennetz und zur Fahrleistung auch die wenigsten Unfälle. Daß ein Fahrzeug mit voller Geschwindigkeit auf ein stehendes Hindernis auffährt, ist höchst selten. Begegnen sich jedoch auf einer Landstraße zwei Fahrzeuge mit 130, ist das wie mit 260 auf ein eine Mauer zu prallen.
Gruß
C.
Dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen gesenkt werden sollte, und zwar auf 90, besser noch auf 80 km/h. Diese Maßnahme ist längst überfällig. Ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass wir auch auf Autobahnen ein Tempolimit benötigen.
Gruß
Ultra
Minor Bug
wie verlogen geht es denn noch?
genau: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…
Gegenüber der natürlichen Sterberate und Tod durch heilbare Ursachen sind alleine die ca. 7.600 Verkehrstote gegenüber ca. 15.000 Selbsttötungen immer noch sog. „Minor Bugs“, die man eigentlich gar nicht angehen müsste.
Sozusagen das natürliche Rauschen unter viel gravierenden Dingen.
Gruß
Stefan
wie verlogen geht es denn noch?
genau:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…
Gegenüber der natürlichen Sterberate und Tod durch heilbare
Ursachen sind alleine die ca. 7.600 Verkehrstote gegenüber ca.
15.000 Selbsttötungen immer noch sog. „Minor Bugs“, die man
eigentlich gar nicht angehen müsste.
Man vergisst dabei, dass zu den Verkehrstoten - zahllose Menschen, die im Strassenverkehr verletzt und unter Umständen dauerhaft geschädigt wurden, zu den Opfern dazugezählt werden müssten.
Gruß
karin
Hallo!
Ein Autofahrer, der auf einer Autobahn - mit gesetzlicher
Zustimmung - 300 km/h fahren darf, kann sein Fahrzeug nicht
mehr kontrollieren!
Wer sein Auto nicht kontrollieren kann, hat aber auch keine gesetzliche Zustimmung, so schnell zu fahren. Man darf nur so schnell fahren, wie man sein Auto kontrollieren kann. Wer z.B. bei Regenglätte mit 300 unterwegs wäre, könnte auch ohne Tempolimit jederzeit von der Polizei herausgezogen werden.
Auch ein Tempolimit heißt nicht, daß man so schnell fahren „darf“. man kann in einer 100er-Beschränkung 100 fahren und sich damit trotzdem verkehrswidrig verhalten.
Gruß,
Max
Hallo, Max
Ein Autofahrer, der auf einer Autobahn - mit gesetzlicher
Zustimmung - 300 km/h fahren darf, kann sein Fahrzeug nicht
mehr kontrollieren!Wer sein Auto nicht kontrollieren kann, hat aber auch keine
gesetzliche Zustimmung, so schnell zu fahren. Man darf nur so
schnell fahren, wie man sein Auto kontrollieren kann. Wer z.B.
bei Regenglätte mit 300 unterwegs wäre, könnte auch ohne
Tempolimit jederzeit von der Polizei herausgezogen werden.
bei Schnee- und Eisglätte müsste man demnach Schritttempo fahren und hätte trotzdem sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle.
(Wer schon einmal unter solchen Bedingungen „schnell“ bremsen musste, weiss wovon ich spreche)
Auch ein Tempolimit heißt nicht, daß man so schnell fahren
„darf“. man kann in einer 100er-Beschränkung 100 fahren und
sich damit trotzdem verkehrswidrig verhalten.
Wenn als Leitgeschwindigkeit 100 km/h dransteht, dann darf man auch - in der Regel - 100 km/h, schnell fahren.
Wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, dann darf man auch >300 km/h schnell fahren. Das ist einfach so.
Gruß
karin
Zum Gruße,
bei Schnee- und Eisglätte müsste man demnach Schritttempo
fahren und hätte trotzdem sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle.
Ganz recht. Solche Witterungsverhältnisse gibt es.
(Wer schon einmal unter solchen Bedingungen „schnell“ bremsen
musste, weiss wovon ich spreche)
So ist es.
Auch ein Tempolimit heißt nicht, daß man so schnell fahren
„darf“. man kann in einer 100er-Beschränkung 100 fahren und
sich damit trotzdem verkehrswidrig verhalten.Wenn als Leitgeschwindigkeit 100 km/h dransteht, dann darf man
auch - in der Regel - 100 km/h, schnell fahren.
Wenn es der Straßenzustand und die Verkehrslage erlauben.
Wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, dann darf man
auch >300 km/h schnell fahren. Das ist einfach so.
Wenn es der Straßenzustand und die Verkehrslage erlauben. Letzteres ist bei 300km/h sehr selten.
Gruß TL
Wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, dann darf man
auch >300 km/h schnell fahren. Das ist einfach so.
Nein, ist es nicht.
STVO §3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (…) Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.
Also: auch ohne Gescheindigkeitsbeschränkung darf er keineswegs so schnell fahren, wie er will.
M.
PS;:
Wenn als Leitgeschwindigkeit 100 km/h dransteht, dann darf man
auch - in der Regel - 100 km/h, schnell fahren.
Ein realer Fall, dfen ich als Gerichtreporter erlebt habe: Ein Mann überfährt in einer Tempo-50-Zone mit knapp 40 km/h einen Mann. Das Gericht verurteilt ihn wegen fahrlässiger Tötung, weil er zu schnell gefahren ist. Begründung: Er hätte so fahren müssen, daß er rechtzeitig anhalten kann. Obwohl 50 „erlaubt“ waren.
M.