kocht erneut extrem hoch. mittlerweile verdächtigt die justiz die politik, die justiz außer kraft zu setzen.
dem anflug von „rechtsbewusstsein“ von seiten der bürger , vorgetragen von seiten der politik, aus gutem grund, es ihre wählerschaft, wird von seite der justiz mit rechtsstaat geantwortet. verständlich, aber auch bedenklich. denn zum aktuellen zeitpunkt kann und muss man davon ausgehen, dass ein gericht auf einer damals vermuteten - so etwas wie indiz - gefahr einer möglichen folterung, sich diese nicht bestätigt hat. insofern ist die damalige begründung nun widerlegt.
der einzelfall belastet nun nicht besonders. eher das allgemeine. nehmen wir - hoch spekulativ - einfach an, dass neben der korrekten beachtung der rechtsstaatlichkeit im falle einer abschiebung ebenso gut und detailliert der illegalen einreise oder einwanderung bereits im sinne geltender gesetze/vereinbarungen und im vorfeld nachgegangen und vorgebeugt wird.
die fragen:
würden sich diverse gemüter (und volk) beruhigen, wenn die rechtsstaatlichkeit in beide richtungen grundsätzlich gewahrt wird?
welche folgen hätte es für die parteienlandschaft?
pasquino