Nein, ich wußte nicht so recht, was Du meintest. Das kann aber auch daran liegen, daß das ganze zehn Jahre her ist und das fragliche Gesetz niemals angewendet wurde. Es ist ja nun auch nicht so, daß das damalige Gesetz die Gewaltenteilung in Bausch und Bogen aufgehoben hätte. Selbst im kleinen Rahmen des damaligen Gesetzes kann man die Frage, ob die Gewaltenteilung aufgehoben gewesen wäre, lange und ausgiebig diskutieren. Kinderpornographie von lustigen Katzenbildern oder Familienfotos zu unterscheiden, dürfte den meisten Polizisten durchaus erfolgreich gelingen, d.h. der von der Legislative gesetzte Rahmen wäre weder erweitert noch großartig ausgelegt worden. Daß die damals auf der großen Welle reitenden Piraten die Angelegenheit zum staatsgefährdenden Grundgesetzverstoß hochstilisierten, war und ist zwar nachvollziehbar (die hatten ja nix anderes, damals), aber mit ein bißchen sachlicher und zeitlicher Distanz war und ist für den nicht-fanatischen Mitbürger schnell klar, daß an diesem Vorwurf nichts dran ist.
Bei der Beurteilung sollte man weiterhin den damals wehenden Zeitgeist berücksichtigen und den Umstand, daß die Frau damals zehn Jahre jünger und Familienministerin war und nicht Kandidaten für das Amt der EU-Kommissionspräsidentin.
Gruß
C.